Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.1.2026 beschlossen, keinen Einspruch gegen das vom Deutschen Bundestag am 15.1.2026 verabschiedete Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr einzulegen. Damit ist das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag geänderten Fassung zu Stande gekommen.
Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens ist in den Erläuterungen für die Bundesratssitzung am 30.1.2026 zusammengefasst.
Das Gesetz sieht im Kern vor, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) aus dem Jahr 2022 neu zu fassen. Durch verschiedene Ausnahmeregelungen wird die Beschaffung insgesamt erleichtert und beschleunigt. Zudem werden die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die innovative Beschaffung und die Zusammenarbeit in der EU weiter gestärkt.
Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 online
Praxishandbuch mit Hinweisen zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und Bundestariftreuegesetz
Zu den einzelnen Inhalten des Regierungsentwurfs (NL vom 24.7.2025) vom 23.7.2025 und den Änderungen des Deutschen Bundestages (NL vom 16.1.2026) vom 15.1.2026 haben wir bereits berichtet.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz muss nun noch vom zuständigen Minister bzw. der zuständigen Ministerin und dem Bundeskanzler gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach Art. 6 des Gesetzes tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bei normalem Verlauf des Verfahrens ist mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr im Februar, spätestens März 2026 zu rechnen.

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Verfasser: Rudolf Ley/Dietmar Altus