Die Bundesregierung hatte bereits im Jahr 2002 zum ersten Mal eine Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) aufgelegt. Seitdem wird diese regelmäßig alle vier Jahre aktualisiert und legislaturübergreifend fortgeschrieben. Die Nachhaltigkeitspolitik steht somit für Kontinuität im Regierungshandeln und orientiert sich seit 2015 an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen.
Ziele der UN-Agenda 2030
Die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele der Agenda 2030 für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung richten sich an alle: Staaten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft sowie jede und jeden Einzelnen. Sie umfassen:
Ziel 1: Armut in jeder Form und überall beenden
Ziel 2: Ernährung weltweit sichern
Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 4: Hochwertige Bildung weltweit
Ziel 5: Gleichstellung von Frauen und Männern
Ziel 6: Ausreichend Wasser in bester Qualität
Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 8: Nachhaltig wirtschaften als Chance für alle
Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 10: Weniger Ungleichheiten
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12: Nachhaltig produzieren und konsumieren
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen
Ziel 14: Leben unter Wasser schützen
Ziel 15: Leben an Land
Ziel 16: Starke und transparente Institutionen fördern
Ziel 17: Globale Partnerschaft
Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung konkret dargelegt, wie die Ziele der Agenda 2030 umgesetzt werden sollen. Den Kern des Aktionsplans vom 16. Juli 2026 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bilden fünf Handlungsfelder, die in 19 Missionen aufgeteilt sind. Jede der Missionen ist einem federführenden Ressort zugeordnet.
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Handlungsfelder/Missionen
Handlungsfeld I: In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren
Handlungsfeld II: Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen
Handlungsfeld III: Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität fördern
Handlungsfeld IV: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken
Handlungsfeld V: Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen
schaffen.
Das Handlungsfeld II (Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen) umfasst nachfolgende Missionen zur öffentlichen Beschaffung:
1. Errichtung einer Wissensdatenbank, um die nachhaltige öffentliche Beschaffung zu stärken. Ziel:
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Bis zum Ende der Legislaturperiode Errichtung einer virtuellen Wissensdatenbank, die die handelnden Personen bei der Durchführung von Beschaffungen unterstützt.
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Die Datenbank unterstützt die Vergabepraxis dabei, nachhaltige Beschaffungen rechtssicher, bürokratie- und aufwandsarm mit einheitlichen Standards durchzuführen.
2. Die nachhaltige öffentliche Beschaffung durch die Integration von Nachhaltigkeitsstandards auf Einkaufsplattformen stärken. Ziel:
- Bis zum Ende der Legislaturperiode soll ein Katalog mit standardisierten Nachhaltigkeitsanforderungen zur Integration auf virtuellen Einkaufsplattformen erstellt werden, der auf virtuellen öffentlich betriebenen Einkaufsplattformen für die öffentliche Beschaffung wie beispielsweise dem Marktplatz Deutschland integriert wird.
3. Mehr nachhaltige globale Textillieferketten fördern durch verbesserte Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in den Produktionsländern. Ziel:
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Ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltig sowie geschlechtergerecht gestaltete globale Lieferketten
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Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern für Frauen
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Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes
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Unterstützung von Unternehmen mit Blick auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Produktion
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Stärkung des Verbraucherschutzes und des Bewusstseins für eine soziale, ökologische und menschenrechtliche Verantwortung
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Bis Ende 2030 sollen 80 % der durch die Bundesverwaltung beschafften Textilien (außer Sondertextilien) aus nachhaltiger Beschaffung stammen.

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Zeitplan und Finanzierung
Zu dem jetzt vorliegenden Entwurf des „Aktionsplans Nachhaltigkeit“ wurde vom 17. Juli bis 3. August 2026 eine Konsultation durchgeführt. Ziel ist es, bis September 2026 einen schlanken, auf konkrete Umsetzung und spürbare Ergebnisse im Alltag ausgerichteten Aktionsplan zu erstellen. Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen bis zum Ende der Legislaturperiode mit konkret messbaren Ergebnissen umgesetzt werden. Mit Blick auf die politische und finanzielle Umsetzbarkeit der Maßnahmen stehen diese jedoch alle unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes.
Weiterführende Hinweise zur nachhaltigen Beschaffung sind im Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung enthalten.
Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus