Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Reform des EU-Vergaberechts vorgelegt. Die Vorschriftentexte einschließlich der zugehörigen Anhänge sind inzwischen auch in deutscher Sprache verfügbar.
Zu den wesentlichen Inhalten des Kommissionsvorschlages hatten wir mit Newsletter vom 14. September 2026 berichtet. Der Kommissionsvorschlag liegt inzwischen einschließlich der Anhänge in deutscher Fassung vor:
Mit ihrem Legislativvorschlag strebt die Kommission eine grundlegende Neuausrichtung für die öffentliche Beschaffung in der EU an. Die bisherigen EU-Vergaberichtlinien sollen durch eine einheitliche Verordnung ersetzt werden. Vorgesehen sind unter anderem flexiblere Vergabeverfahren, schlankere Eignungsanforderungen, eine stärkere Berücksichtigung europäischer Interessen bei Beschaffungen sowie verbindlichere Ansätze für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit. Zugleich sollen digitale Prozesse und der Datenaustausch erleichtert werden.
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Die ersten Reaktionen auf den Kommissionsvorschlag begrüßen grundsätzlich das Ziel, das europäische Vergaberecht zu modernisieren und zu vereinfachen. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber der konkreten Ausgestaltung der Reform. Im Mittelpunkt stehen die Sorge vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen sowie Fragen zur praktischen Umsetzung strategischer und nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen. Gefordert werden daher klare und rechtssichere Vorgaben, die den angestrebten Zielen Rechnung tragen, ohne die öffentlichen Auftraggeber und die Unternehmen durch unverhältnismäßige Anforderungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu belasten. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände sehen den geplanten Wechsel von den bisherigen EU-Vergaberichtlinien zu einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung kritisch. Sie befürchten, dass dadurch bewährte nationale Gestaltungsspielräume eingeschränkt werden und sich neue Rechtsunsicherheiten für die kommunale Vergabepraxis ergeben könnten.
Der Kommissionsvorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union, in dem die 27 Mitgliedstaaten vertreten sind, verabschiedet werden. Beide Institutionen haben sich verpflichtet, auf einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2027 hinzuarbeiten. Dieses Ziel ist im Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ verankert, auf den sich das Parlament, der Rat und die Kommission verständigt haben. Bei einer Annahme bis Ende 2027 würde die neue Verordnung voraussichtlich ab Anfang 2030 wirksam werden.

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Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus