rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Neue Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 22. Juli eine neue Startup- und Scaleup-Strategie beschlossen. Die Bundesregierung bezeichnet Startups und Scaleups als wichtige Treiber für Innovation und Wachstum. Ziel ist es, neue Technologien zu entwickeln, neue Märkte zu erschließen und die technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Jetzt bewerten!

Die Strategie umfasst 152 Einzelmaßnahmen, aufgeteilt in acht Handlungsfelder.

Übersicht über die Handlungsfelder

Handlungsfeld 1: Finanzierung

Bereitstellung finanzieller Mittel, z.B. aus dem Deutschlandfonds als Anschubfinanzierung in Höhe von mehr als 30 Milliarden Euro. Ziel ist es, den Zugang zu Risikokapital und Investoren zu verbessern.

Handlungsfeld 2: Bildung, Ausgründung und Transfer

Unterstützung bei der Gewinnung von Fachkräften u.a. durch Weiter- und Ausbildung sowie Ausgründung und Transfer. Startup-Förderung „StartUp Secure“ und „StartUpConnect“.

Ley / Altus

Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 online

Praxishandbuch mit Hinweisen zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und Bundestariftreuegesetz

Jahrespreis‎ 69,00 €
Online-Produkt
Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 online

Handlungsfeld 3: Sicherheit und Verteidigung

Weiterentwicklung der Finanzierungs- und Förderinstrumente, Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsmaßnahmen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Investitionen in VC-Fonds für Startups und Scaleups (Venture-Capital-Fonds / Wagniskapitalfonds) der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (Deutschlandfonds).

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Vergaberecht

Dieser kostenlose Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Entwicklungen im Vergaberecht. Sie erhalten aktuelle und praxisbezogene Informationen und Produkttipps zu Vorschriften, EU-Vorgaben, Länderregelungen und aktueller Rechtsprechung.

Handlungsfeld 4: Bürokratieabbau

Deutliche Beschleunigung von Gründungs- und Zulassungsprozessen. Hierzu gehört im Rahmen der Modernisierungsagenda das Hebelprojekt „Schneller Gründen“.

Ley / Altus

Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung online

Praxisleitfaden

Dreimonatspreis‎ 38,00 €
Online-Produkt
Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung online

Handlungsfeld 5: Vergabe- und Wettbewerb

Zugang zu öffentlichen Aufträgen durch gezielte Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Startups und KMU sowie Verbesserung deren Wettbewerbsfähigkeit u.a. durch Regelungen im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes.

Handlungsfeld 6: Fachkräfte

Nutzung von ausländischem und inländischem Potenzial, Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen. Flexibilisierung hochvergüteter Arbeitsverhältnisse.

Handlungsfeld 7: Kooperation

Zusammenarbeit von Startups mit etablierten Unternehmen.

Handlungsfeld 8: Internationalisierung und Vernetzung.

Unterstützung bei Kooperationen, Internationalisierung und Vernetzung.

Zum Handlungsfeld 5: Vergabe- und Wettbewerb

1. Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen

Die Bundesregierung sieht in der Komplexität von Vergabeverfahren einschließlich der damit verbundenen Nachweispflichten sowie Anforderungen an Referenzen erhebliche Hürden bei der Beteiligung an öffentlichen Vergabeverfahren durch junge Unternehmen. Nur 7 Prozent der Startups hatten im Jahr 2025 öffentliche Kunden.

Im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 12. Mai 2026 sowie durch eine gezielte Anhebung der Direktauftragswertgrenzen für Beschaffungen von innovativen Startups auf 100.000 Euro sind Regelungen geschaffen worden, die dazu beitragen, insbesondere für Startups den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Mit Newsletter vom 19.6.2026 hatten wir hierüber informiert.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12. Mai 2026 sieht neben der Vereinfachung und der Beschleunigung einige Maßnahmen im nationalen Vergaberecht speziell für innovative Anbieter und junge Unternehmen vor, um deren Berücksichtigung in der öffentlichen Beschaffung zu stärken und Hürden zu verringern. Zu nennen sind insoweit

  • die Nutzung funktionaler Leistungsbeschreibungen,
  • die Zulassung von Nebenangeboten,
  • die Berücksichtigung angemessener und bürokratiearmer Eignungsnachweise,
  • Zulassung alternativer Eignungsnachweise
  • Aufforderung von Startups und KMU bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sowie
  • die schnellere Rechnungsbegleichungen an die Unternehmen.

Damit soll zur stärkeren Beteiligung junger Unternehmen bei öffentlichen Vergaben beigetragen werden.

2. Reform der europäischen Vergaberichtlinien

Die Bundesregierung beabsichtigt, sich im Rahmen der anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien für spezifische Maßnahmen für Startups, KMU und Anbieter innovativer Lösungen einzusetzen. Ziel ist es, diesen die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern und ihre Chancen zu verbessern. Vergabeverfahren sollen mit Blick hierauf einfacher und handhabbarer gestaltet werden.

Die Bundesregierung wird sich u.a. dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene

  • Vorgaben zu Eignungskriterien und Nachweispflichten insbesondere für Startups und KMU einfacher gestaltet werden,
  • funktionale Leistungsbeschreibungen einfacher und rechtssicherer ermöglicht werden,
  • die Nutzung von Nebenangeboten gestärkt wird,
  • Vorabzahlungen oder beschleunigte Zahlungen an Startups und innovative KMU eingeführt werden oder
  • Vergabeverfahren zu ermöglichen, die ausschließlich Startups und innovativen Unternehmen vorbehalten sind.

3. Digitaler Marktplatz Deutschland

Mit dem „Digitalen Marktplatz Deutschland“ wird der Bund eine gemeinsame Plattform bereitstellen, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz Künstlicher Intelligenz durchführen können.

Ziel ist es, dass von der Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung und den damit einhergehenden Vereinfachungseffekten insbesondere Startups und KMU profitieren.

4. Kompetenzzentrum innovative Beschaffung / Zentrale Austauschplattform für Vergabestellen

Inhaltliche und strategische Weiterentwicklung des Kompetenzzentrums Innovative Beschaffung (KOINNO). Ziel ist dabei insbesondere eine Wissensvermittlung mit größerer Breitenwirkung, um die Instrumente der innovativen öffentlichen Beschaffung in der Vergabepraxis zu stärken. Neben einem zielgruppengerecht fokussierten Beratungsangebot werden u. a. Schulungen zu Vergabeverfahren sowie Informationen zu Best-Practice-Beispielen zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung einer zentralen Austauschplattform für Vergabestellen im Rahmen der Weiterentwicklung von KOINNO soll dessen breites zielgruppenspezifisches Informationsangebot ergänzen und die Wahl innovativer Vergabeverfahren sowie die Beschaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen stimulieren.

5. Vergaben an innovative GovTech-Startups

Veröffentlichung von Leitlinien und operativen Hilfestellungen in Bezug auf Vergaben an innovative GovTech-Startups (Unternehmen, die Programme mit dem Ziel entwickeln, Behördenprozesse zu entwickeln bzw. zu verbessern).

6. Agentic AI Hub

Mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende durch intelligente Automatisierung spürbar zu entlasten, wird ein Agentic AI Hub aufgebaut (Der Agentic AI Hub ist der virtuelle standortübergreifende Maschinenraum Agentic AI. Hier werden bürokratische Probleme in technische Probleme übersetzt; Quelle: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung). Die Skalierung erfolgt über den Marktplatz Deutschland und die entstehende IT-Einkaufsorganisation des Bundes. Der Bund (BMDS) positioniert sich damit als Treiber agentischer KI (Agentische KI ist ein System der künstlichen Intelligenz, das mit begrenzter Aufsicht ein bestimmtes Ziel erreichen kann. Es besteht aus KI-Agenten – Modellen für maschinelles Lernen, die menschliche Entscheidungsfindung nachahmen, um Probleme in Echtzeit zu lösen. In einem Multiagentensystem führt jeder Agent eine bestimmte Teilaufgabe aus, die zur Erreichung des Ziels erforderlich ist, und ihre Bemühungen werden durch KI-Orchestrierung koordiniert; Quelle: IBM). Dies stärkt die staatliche Handlungsfähigkeit und leistet einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Souveränität. Europäische Standards, Transparenz und Datenschutz werden von Beginn an in den Code integriert.

7. Verfahrensart: Innovationspartnerschaft, Leitfäden

Die Verfahrensart der Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam innovative Produkte, Dienstleistungen oder Werke zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen und noch nicht auf dem Markt verfügbar sind. Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinien setzt sich die Bundesregierung für die Vereinfachung der Verfahrensart Innovationspartnerschaft und insgesamt für einfachere Vergabeverfahren ein, einschließlich der Vergabe innovativer Leistungen. Für die Durchführung von Innovationspartnerschaften wird die Entwicklung von Vorlagen und Leitfäden angestrebt. Best-Practice-Beispiele erfolgreicher Innovationspartnerschaften sollen bereitgestellt werden.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

SX_LOGIN_LAYER