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Neue Vergaberegeln bei Zuwendungen des Bundes

Mit Rundschreiben vom 7. September 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Regelungen für die Ausführung von Zuwendungen bekanntgegeben. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) wurden an die aktuellen Regelungen angepasst. Die Änderungen betreffen in wesentlichen Teilen die Vergabe von Aufträgen.

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Die neuen Regelungen betreffen

  • die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P 2026),

  • die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P Kosten 2026) und

  • die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest I 2026).

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften blieben unverändert.

Ley / Altus

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Für die Vergabe von Aufträgen ergeben sich folgende Änderungen:

  1. Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger im Rahmen der institutionellen Förderung, der Projektförderung sowie der Projektförderung auf Kostenbasis nur an fachkundige und leistungsfähige Anbietende nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen. Anforderungen an die Preisermittlung und deren Dokumentation.

  2. Erhöhung der Wertgrenze für die Anwendung der UVgO und der VOB/A Abschnitt 1 von bisher 100.000 Euro auf nunmehr 175.000 Euro.

  3. Berücksichtigung der mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12. Mai 2026 eingeführten Erleichterungen für die Vergabe von Direktaufträgen bis 50.000 Euro.

  4. Inkrafttreten der Änderungen: 8. September 2026.

Die Änderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegenüber der bisherigen Rechtslage sind in der anhängenden Synopse dargestellt.

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Hinweis:
Das Rundschreiben des BMF v. 7.9.2026 steht online noch nicht zur Verfügung. Das Bundesverwaltungsamt verweist im Rahmen der Veröffentlichung der Neufassungen der ANBest I, ANBest P und ANBest P Kosten auf das entsprechende Rundschreiben.

Die aktuellen ANBest sind auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes abrufbar:

ANBest I

ANBest P

ANBest P Kosten 

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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