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Neuer UBA-Leitfaden: Beschaffung von Betonwaren

Der neue Beschaffungsleitfaden des Umweltbundesamtes zeigt öffentlichen Auftraggebern, wie sich Umweltaspekte bei der Beschaffung von Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau integrieren lassen. Grundlage sind die Kriterien des Blauen Engels für Straßen und GaLaBau (DE-UZ 216)

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Der neue Beschaffungsleitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt öffentlichen Auftraggebern, wie sich Umweltaspekte bei der Beschaffung von Betonwaren für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau, wie z. B. Pflastersteine, Platten, Bordsteine sowie Straßenmöbel auswirken können. Je nachdem wie diese verbaut sind, kommen sie mit Regenwasser oder Boden in Kontakt. Produkte, die den im Leitfaden formulierten Anforderungen entsprechen, bestehen aus Materialien, die

  • weniger umweltbelastend als üblich sind,
  • in der Umwelt aus ökotoxikologischer Sicht unbedenklich sind,
  • keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören und
  • den vermehrten Einsatz rezyklierter Gesteinskörnungen fördern.

Versickerungsfähige Pflastersteine und Platten unterstützen darüber hinaus den natürlichen Wasserkreislauf durch eine erleichterte Einleitung von Regenwasser in Böden.

Grundlage für die Erarbeitung des Leitfadens sind die Kriterien des Blauen Engels für Straßen und GaLaBau (DE-UZ 216), Ausgabe Januar 2025.

Produkte aus Beton können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Die im Leitfaden genannten Anforderungen beziehen sich daher sowohl auf die bei der Herstellung und Oberflächenbehandlung eingesetzten Ausgangsstoffe als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung. Die Kompensation von nicht vermeidbaren und nicht mehr reduzierbaren Emissionen, die bei der Herstellung und beim Transport der Produkte und ihrer Ausgangsmaterialien entstehen, trägt außerdem zum Klimaschutz bei.

Aufbau des Leitfadens

Der Leitfaden ist wie folgt aufgebaut:

  • Kapitel 1: Einleitung und Aufbau des Leitfadens
  • Kapitel 2: Nennung der im Geltungsbereich liegenden Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen
  • Kapitel 3: Erläuterung der wesentlichen Umweltaspekte der Produktgruppe
  • Kapitel 4: Erläuterung des Rechtsrahmen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Leistungsbeschreibung und in der Nachweisführung. Formulierungshilfen für die Vergabeunterlagen
  • Kapitel 5: Benennung der konkreten, produktspezifischen Anforderungen und Ausschreibungsempfehlungen für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen.
Ley / Altus

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Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand

Der Leitfaden führt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand zusammen:

  • Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts bei den Ausgangsstoffen der Betonwaren,
  • Einhaltung der Anforderungen an die Gesteinskörnungen
    (mindestens zu 40 % Masseanteil aus rezyklierten werkseigenen Reststoffen oder anderweitigen Bau und Abbruchfällen),
  • Anforderungen an Zement
    (der Anteil an Zement darf 14 % Masseanteil nicht übersteigen),
  • Halogene
    (kein Einsatz von halogenierten organischen Verbindungen),
  • Biozide
    (Verzicht auf die Verwendung von Bioziden gemäß der VO (EU) Nr. 528/2012. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die bei den verwendeten Vorprodukten allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen eingesetzt werden (Produktart PT 6) und gemäß Anhang A.1 zulässig sind),
  • Ökotoxikologische Unbedenklichkeit / Dynamischer Oberflächenauslaugtest,
  • Ökobilanz-Kennwerte
    (Vorlage einer gültigen Umweltproduktdeklaration (Environmental Product Declaration - EPD) nach DIN EN 15804),
  • Energieeffizienz und Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen
    (100 % des vom Hersteller verbrauchten Stroms müssen aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/200149 stammen und bei Netzbezug entsprechend gekennzeichnet sein. Verbrauchter Strom aus dem Netzbezug muss bilanziell den für den Strombezug entwerteten Herkunftsnachweisen zugrunde liegen),
  • Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen / Klimaschutzbeitrag / Emissionsminderungsgutschriften
    (die bei der Herstellung der Betonwaren sowie Herstellung und Lieferung ihrer Ausgangsstoffe (wie u. a. der Gesteinskörnungen und Zement) entstandenen, nicht vermeidbaren und reduzierbaren CO2-Emissionen, sind gemäß den Anforderungen an die Qualität von Emissionsminderungsgutschriften in der aktuellen Fassung zu kompensieren),
  • Produktinformation
    (Das Gesamttreibhauspotenzial der Betonwaren (gemäß EN 15804:2012+A2:2019, in kg CO2 Äquivalenten pro m2, für Betonmöbel pro kg) ist in Produktinformation des Herstellers anzugeben),
  • Verpackung
    (Angabe des Produktionsortes auf der Verpackung. Jede Lieferung ist mit einer Identifikationsnummer zu versehen und der Anlieferungsbeleg ist mit den Angaben zum Hersteller zu versehen. Die Produkte sind auf Mehrwegpaletten zu transportieren (ausgenommen Straßenmöbel und Sonderbauteile),
  • Zusätzliche Anforderungen an Produkte zur Herstellung von versickerungsfähigen Deckschichten
    (Betonwaren zur Herstellung einer versickerungsfähigen Deckschicht müssen gemäß dem Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV)52, geeignet sein und die darin beschriebene Anforderung an die Pflasterdecke hinsichtlich des Infiltrationsbeiwertes (ki ≥ 3∙10 -5 m/s) erfüllen).
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Angebotsprüfung und -wertung

Kapitel 5.2 beschreibt die Prüfung und Wertung der Angebote. Im Rahmen der Angebotsprüfung ist zunächst festzustellen, dass die eingereichten Angebote sämtlichen Anforderungen entsprechen und insbesondere die Ausschlusskriterien erfüllt sind.

Im Fall der Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen- und GaLaBau wird für alle in Kapitel 5.1 genannten Umwelteigenschaften die Berücksichtigung als Ausschlusskriterien empfohlen. Das heißt, nur solche Angebote können berücksichtigt werden, die diese Kriterien erfüllen. Die Angebotsbewertung erfolgt dann, sofern nicht außerhalb der Umweltanforderungen weitere Bewertungskriterien festgelegt werden, ausschließlich unter Kostenaspekten (Preis oder Lebenszykluskosten).

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Berücksichtigung des Umweltzeichens Blauer Engel für Betonwaren

Grundsätzlich reicht für den Nachweis der Erfüllung der Kriterien die Zertifizierung des Produktes mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen- und GaLaBau (DE-UZ 216), Ausgabe Januar 2025 oder gleichwertiges Gütezeichen oder Herstellererklärung aus.

Praktische Hilfestellung durch Anbieterfragebogen

Ergänzend stehen als Arbeitshilfen zwei Anbieterfragenbogen (mit Nachweis der Versickerungsfähigkeit sowie ohne Nachweis der Versickerungsfähigkeit) als Word-Dokumente zur Verfügung. Die Anbieterfragebögen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau mit und ohne Versickerungsnachweis können als Anlage zum Leistungsverzeichnis beigefügt werden. Ferner können sie den Bietern als Hilfestellung bei der Nachweisführung dienen.

Fazit

Der neue UBA-Leitfaden gibt wertvolle Hinweise für die umweltfreundliche Beschaffung von Betonwaren. Die praktischen Anbieterfragebogen sind darüber hinaus eine wertvolle Erleichterung bei der Abfassung der Leistungsbeschreibung und der Wertung der Angebote.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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