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Neuer UBA-Leitfaden: Router umweltfreundlich beschaffen

Der neue Beschaffungsleitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt öffentlichen Auftraggebern, wie sich Umweltaspekte bei der Beschaffung von Routern konkret in Vergabeverfahren integrieren lassen. Grundlage sind die Kriterien des Blauen Engels für Router

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Der UBA-Leitfaden ist wie folgt aufgebaut: In Kapitel 2 sind die Router aufgeführt, die in den Geltungsbereich des Leitfadens fallen. Kapitel 3 stellt die wesentlichen Umweltaspekte bei Routern dar. In Kapitel 4 wird zum einen der Rechtsrahmen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Leistungsbeschreibung und der Nachweisführung erläutert, zum anderen werden Formulierungshilfen für die Vergabeunterlagen gegeben. In Kapitel 5 sind die konkreten, produktspezifischen Anforderungen und Ausschreibungsempfehlungen für Router formuliert.

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Warum Router ein relevantes Umweltthema sind

Router laufen in der Regel rund um die Uhr und verursachen dadurch einen erheblichen Energieverbrauch. Allein in deutschen Privathaushalten waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2023 rund 37,9 Millionen Router im Einsatz. Bei einer durchschnittlichen Leistungsaufnahme von 8,5 Watt ergibt sich ein jährlicher Strombedarf von rund 2,8 TWh. Hinzu kommen Geräte im gewerblichen Bereich.

Der größte Anteil der Umweltwirkung entsteht in der Nutzungsphase der Router. Gleichzeitig verursacht auch die Herstellung der Geräte relevante Umweltbelastungen. Langlebige, reparierbare und recyclingfähige Router mit geringem Energieverbrauch können deshalb einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigeren Beschaffung leisten.

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Die wichtigsten Anforderungen an den Auftragsgegenstand

Der Leitfaden bündelt im Kapitel 5.1 konkrete Kriterien, die sich als Mindestanforderungen bzw. Ausschlusskriterien in Vergabeverfahren festlegen lassen:

  • Niedriger Energieverbrauch: Einhaltung definierter Verbrauchsgrenzwerte und automatischer Wechsel in einen Energiesparzustand bei fehlender Nutzlast.
  • Bedarfsgerechte Funktionen: WLAN und DECT müssen abschaltbar sein; beim WLAN soll sich zudem die Sendeleistung bzw. Reichweite begrenzen lassen.
  • Lange Nutzungsdauer: Hersteller sollen mindestens fünf Jahre nach Ende des Inverkehrbringens funktionale und insbesondere sicherheitsrelevante Software-Updates bereitstellen.
  • Reparierbarkeit: Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten sollen über mindestens fünf Jahre verfügbar sein. Geräte sollen zudem so konstruiert sein, dass Reparatur, Demontage und Recycling erleichtert werden.
  • Recyclingmaterial: Die Gehäusekunststoffe sollen zu mindestens 80 Prozent aus Post-Consumer-Recyclingmaterial bestehen.
  • Rücknahme und Verwertung: Gebrauchte Router sollen kostenlos zurückgenommen und einer Wiederverwendung oder einer Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden.
  • Datenlöschung: Zur Ermöglichung einer Zweitnutzung ist das Gerät so zu konzipieren, dass die Nutzenden alle persönlichen Daten selbst und ohne Zuhilfenahme von kostenpflichtiger Software vollständig und sicher entfernen können.
  • Schadstoffvermeidung: Keine Verwendung gefährlicher Stoffe
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Anforderungen an die Auftragsausführung

Kapitel 5.2 des Leitfadens nimmt die Verantwortung von Auftragnehmern und Herstellern während der Vertragsausführung in den Blick. Empfohlen werden unter anderem langfristige Garantieverpflichtungen (5 Jahre), Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, die Unterstützung eines verantwortungsvollen Bergbaus sowie grundlegende Arbeits- und Sozialstandards. Diese Anforderungen können als Ausführungsbedingungen in die Vertragsunterlagen aufgenommen werden.

Angebotsprüfung und Angebotswertung

Kapitel 5.3 beschreibt die Prüfung und Wertung der Angebote. Die in Kapitel 5 festgelegten Umweltanforderungen sollen als verbindliche Mindestanforderungen definiert werden. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Angebotsbewertung erfolgt dann, sofern nicht außerhalb der Umweltanforderungen Zuschlagskriterien festgelegt werden, ausschließlich unter Kostenaspekten (Preis oder Lebenszykluskosten).

Vom Umweltkriterium zur Ausschreibung

Der Leitfaden beschränkt sich nicht auf technische Produktanforderungen, sondern zeigt auch, wie Umweltkriterien vergaberechtlich umgesetzt werden können. Je nach Ausgestaltung können sie als Mindest- bzw. Ausschlusskriterien, Zuschlagskriterien oder Auftragsausführungsbedingungen definiert werden.

Der Blaue Engel für Router (DE-UZ 160, Ausgabe Januar 2025) kann dabei als Grundlage für die technischen Anforderungen dienen. Gleichwertige Umweltzeichen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Kann der Anbieter den Nachweis über den Blauen Engel oder ein gleichwertiges Gütezeichen unverschuldet nicht fristgerecht erbringen, sind auch alternative Nachweise wie technische Dossiers oder Prüfberichte anerkannter Stellen zu akzeptieren, wobei der Anbieter nachweisen muss, dass diese die spezifischen Anforderungen des Gütezeichens erfüllen.

Für die praktische Umsetzung empfiehlt das UBA zunächst zu prüfen, ob für den konkreten Bedarf ausreichend Produkte mit dem Blauen Engel am Markt verfügbar sind. Ist dies nicht der Fall, können die einzelnen Kriterien des Umweltzeichens direkt in die Ausschreibung übernommen werden.

Praktische Hilfestellung durch Anbieterfragebogen

Ergänzend zu den Hinweisen im Leitfaden steht ein „Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Routern“  als Word-Dokument zur Verfügung. Er kann dem Leistungsverzeichnis beigefügt werden und unterstützt sowohl Vergabestellen bei der Leistungsbeschreibung als auch Bieter bei der Nachweisführung.

Fazit

Der neue UBA-Leitfaden gibt wertvolle Empfehlungen für die umweltfreundliche Router-Beschaffung. Er verbindet technische Anforderungen mit vergaberechtlichen Hinweisen und praktischen Formulierungshilfen. Damit erhalten öffentliche Auftraggeber ein Instrument, um Energieeffizienz, Ressourcenschutz und Kreislauffähigkeit stärker in der öffentlichen Beschaffung zu verankern.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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