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Neues zum Bundestariftreuegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht Entwürfe für drei Rechtsverordnungen zum Bundestariftreuegesetz (BTTG) und informiert über die Inbetriebnahme einer Informationswebseite für Bundesauftraggeber, Unternehmen und Beschäftigte bei der Prüfstelle Bundestariftreue.

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Das am 1. Mai 2026 in Kraft getretene BTTG sieht vor, dass Auftragnehmer des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zusichern, ihren Beschäftigten einschlägige tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Die Verpflichtung zur Abgabe des Tariftreueversprechens gilt auch für Nachunternehmer und Verleiher.

Das BTTG ist zwar in Kraft, seine praktische Wirkung entfaltet es aber erst, wenn Rechtsverordnungen vorliegen, aus denen sich die konkreten Arbeitsbedingungen für die jeweiligen Branchen ergeben. Das ist bisher nicht der Fall.

Ley / Altus

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Drei Verordnungsentwürfe des BMAS

Das Bundestariftreuegesetz enthält darüber hinaus drei Ermächtigungsgrundlagen für verfahrenstechnische Rechtsverordnungen. Hierzu hat das BMAS am 26. August 2026 folgende drei Verordnungsentwürfe vorgelegt:

  • Mit der Verordnung über die Clearingstelle nach dem Bundestariftreuegesetz werden die näheren Einzelheiten zur Errichtung der Clearingstelle, der Bestellung ihrer Mitglieder und der Beschlussfassung durch die Clearingstelle geregelt. Die Clearingstelle wird von den Sozialpartnern besetzt und kann auf Anfrage vor Erlass einer Branchen-Tariftreueverordnung einbezogen werden.

  • Mit der Verordnung über die Kontrollen nach dem Bundestariftreuegesetz werden die näheren Einzelheiten zu Organisation, Aufgaben, Durchführung der Kontrollen und Kontrollrechten der Prüfstelle Bundestariftreue bestimmt. Die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelte Prüfstelle Bundestariftreue kontrolliert Arbeitgeber im Hinblick auf die Einhaltung ihrer Pflichten nach dem BTTG.

  • Die Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue bestimmt näher, welche Anforderungen an ein Zertifikat zu stellen sind und wie das Verfahren zur Ausstellung des Zertifikats durchzuführen ist. Mit dem Zertifikat werden Arbeitgeber von Nachweispflichten nach dem BTTG und der Haftung für Nachunternehmer befreit.

Die Verordnungsentwürfe des BMAS befinden sich derzeit in der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden. Anschließend werden die Verordnungen von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.

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Webseite der Prüfstelle Bundestariftreue

Mit Pressemitteilung vom 17. September 2026 informiert das BMAS darüber, dass die Prüfstelle Bundestariftreue, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) eingerichtet ist, zum 1. September 2026 ihre Informationswebsite in Betrieb genommen hat. 

Die Seite bietet in einem ersten Schritt allgemeine Informationen zum BTTG, zur Durchsetzung des Tariftreueversprechens sowie zu tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen im Bereich öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes. Es ist beabsichtigt, im Zuge des weiteren Aufbaus der Prüfstelle Bundestariftreue den Service der Website kontinuierlich auszubauen. Die Inhalte werden sich insbesondere an Bundesauftraggeber und Vergabestellen, Auftragnehmer, Arbeitgeber und Beschäftigte richten.

Aktuell sind auf der Informationsseite vier Mustervorlagen eingestellt. Die Nutzung der Vorlagen ist nicht verpflichtend. Alternativ können die bestehenden Vergabeunterlagen und Verträge entsprechend angepasst werden.

  • Mustervorlagen für Tariftreueversprechen mit und ohne Sanktionen
    Auftragnehmer müssen im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Tariftreueversprechen gegenüber ihrem Auftraggeber abgeben. Zudem sollen Bundesauftraggeber mit ihren Auftragnehmern für den Fall, dass ein Verstoß des Auftragnehmers gegen sein Tariftreueversprechen festgestellt wird, eine Vertragsstrafe sowie ein außerordentliches Kündigungsrecht vereinbaren.
  • Mustervorlage für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer über die für sie geltenden Arbeitsbedingungen informieren. Diese Informationspflicht besteht erst, wenn die Arbeitsbedingungen in einer einschlägigen Tariftreue-Verordnung festgelegt sind. Bundesauftraggeber müssen ihren Auftragnehmern einen Vordruck für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
  • Mustervorlage bei der Beauftragung von Nachunternehmern und Verleihern
    Nachunternehmer und Verleiher müssen ebenfalls das Tariftreueversprechen einhalten, wenn sie im Rahmen eines Bundesauftrags tätig werden. Das bedeutet, dass Nachunternehmer und Verleiher gegenüber ihrem jeweiligen Auftraggeber ebenfalls ein Tariftreueversprechen abgeben und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die verbindlichen Arbeitsbedingungen aus einer Tariftreue-Verordnung informieren müssen.

Zudem ist beabsichtigt, dass die Website künftig die Möglichkeit bietet, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Tariftreueversprechen elektronisch an die Prüfstelle Bundestariftreue zu übermitteln.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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