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Novellierung der UVgO – Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) vom Juni 2026 bis zum 28. August 2026

Das BMWE hat am 30. Juni 2026 einen Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt.

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Ziel der Novellierung der UVgO ist es, die UVgO substantiell zu vereinfachen und die Auftragsvergabe deutlich zu beschleunigen. Unter anderem wird das Regelwerk von 54 Paragrafen auf 24 Paragrafen reduziert. Das BMWE kommt damit einem Auftrag der Föderalen Modernisierungsagenda nach, die der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 vereinbart haben. Mit Newsletter vom 2. Juli 2026 hatten wir hierüber informiert.

Stellungnahmen zum Entwurf des BMWE zur UVgO-Reform können bis zum 28. August 2026 eingereicht werden. Das BMWE bittet, für die Stellungnahme die bereitgestellte Formatvorlage zu nutzen und diese als Word-Dokument an buero-ib5@bmwe.bund.de zu übersenden.

Hintergründe zu den Änderungen im Vergleich zur derzeit gültigen UVgO sind aus den Erläuterungen zu der Entwurfsfassung des BMWE ersichtlich.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus 

Ley / Altus

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