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Öffentliche Konsultation zur Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien

Die Europäische Kommission hat mit der öffentlichen Konsultation der europäischen Vergaberichtlinien begonnen. Die Konsultationsplattform ist eingerichtet.

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Mit dem Newsletter vom 4.11.2024 hatten wir über die Absicht der Europäischen Kommission berichtet, die EU-Vergaberichtlinien zu novellieren. Als Vorbereitung hierfür soll zunächst eine öffentliche Konsultation erfolgen. Die angekündigte Konsultationsplattform ist inzwischen eingerichtet.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation möchte die Europäische Kommission bewerten, wie die EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge funktionieren, und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Frist für die Einreichung der Rückmeldungen ist auf den 7. März 2025 festgesetzt.

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In der Pressemitteilung vom 13.12.2024 verdeutlicht die EU-Kommission ihr Vorhaben zur Evaluierung der europäischen Vergaberichtlinien. Nach Darstellung der EU-Kommission sind von der Evaluierung

  • die Richtlinien über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU),
  • über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU)
  • und über die Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2014/25/EU)

betroffen.

Ziel der Überarbeitung ist es, die Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu modernisieren, insbesondere durch die Berücksichtigung von Startups und Innovatoren aus der EU zu modernisieren. Ferner soll es die Überarbeitung künftig ermöglichen, bei der öffentlichen Auftragsvergabe in bestimmten strategischen Sektoren europäischen Produkten den Vorzug zu geben.

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Die Reform soll mit einer Bewertung der Vergaberichtlinien von 2014 vorbereitet werden. Sie soll im Einklang mit den Forderungen des Europäischen Rechnungshofs und des Rates der Europäischen Union stehen, um eine eingehende Analyse des rechtlichen Rahmens für die öffentliche Beschaffung durchzuführen. Im Rahmen der Bewertung der aktuellen Vergaberichtlinien soll festgestellt werden, ob die Richtlinien nach wie vor für ihren Zweck geeignet sowie angemessen und ausreichend sind, um die politischen Ziele der EU zu erreichen.

Ziel der Konsultation ist es, umfassende und qualitativ hochwertige Stellungnahmen, Informationen, Daten und Rückmeldungen darüber zu sammeln, wie sich die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU bewährt haben. Die interessierten Parteien sind im Rahmen der Konsultation aufgefordert, ihre Ansichten darüber zu äußern, wie effektiv die aktuellen Richtlinien ihre Ziele erreicht haben. Dazu gehören die Förderung eines hohen Wettbewerbsniveaus im Binnenmarkt, eine höhere Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren, Transparenz sowie die Förderung einer umweltfreundlicheren, sozialeren und innovativeren europäischen Wirtschaft.

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Zielgruppen der Konsultation sind u.a.

  1. Regierungen einschließlich Behörden für die öffentliche Auftragsvergabe und für die Ausführung von EU-Mitteln im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zuständige Behörden (z. B. Verwaltungsbehörden des Kohäsionsfonds),
  2. andere öffentliche Auftraggeber z. B. auf regionaler/lokaler Ebene und zentrale Beschaffungsstellen,
  3. Kompetenzzentren, die für die Professionalisierung der Auftraggeber zuständig sind,
  4. Überprüfungsstellen der öffentlichen Auftragsvergabe,
  5. Unternehmen und Unternehmensverbände einschließlich KMU, Start-ups und Sozialunternehmen,
  6. Nichtregierungsorganisationen,
  7. sozialwirtschaftliche Einrichtungen,
  8. Sozialpartner, die Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten, sowie
  9. Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Die Beiträge im Rahmen der Konsultation werden in die Bewertung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen durch die Kommission einfließen.

Eine Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien wurde bereits in den Politischen Leitlinien skizziert, die Ursula von der Leyen dem Europäischen Parlament für ihr nächstes Mandat vorgelegt hat. Darin betont sie die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung als Hebel zur Schaffung von Märkten in strategischen Bereichen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen von hoher Qualität.

Im Schreiben vom 17.9.2024 an Industriekommissar Stéphane Séjourné beschreibt Ursula von der Leyen die Zielsetzung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und des Vergaberechts. Unter anderem sollen die Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe mit dem Ziel überarbeitet werden, die Bereitstellung bestimmter wichtiger Technologien, Produkte und Dienstleistungen bei gleichzeitiger Vereinfachung der Vorschriften und Verringerung des Verwaltungsaufwands zu gewährleisten. Die neuen europäischen Vergaberichtlinien sollen eine Bevorzugung für europäische Leistungen und Produkte für bestimmte strategische Sektoren und Technologien mit dem Ziel ermöglichen, die Unabhängigkeit der europäischen Industrie zu stärken.

Verfasser: Dietmar Altus

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