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Regionalität in der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen

Eine Kurzexpertise im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, wie das Kriterium Regionalität bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt werden kann.

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Regionalität hat viele positive Effekte: Sie fördert den Umweltschutz durch kürzere Transportwege, unterstützt die Biodiversität und trägt zur Erhaltung kultureller und gastronomischer Traditionen bei. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von Lebensmitteln sowie für Kantinen- und Catering-Dienstleistungen.

Vergaberechtlich ist jedoch eine pauschale Forderung nach regionalen Produkten unzulässig, da sie eine Ungleichbehandlung europäischer Wettbewerber darstellen würde. Stattdessen muss die Regionalität mittelbar in die konkrete Leistungsbeschreibung und die Zuschlagskriterien eingebunden werden. Ziel der Kurzexpertise ist es, Fallstricke bei der Beschaffung regionaler Produkte aufzuzeigen und rechtssichere Möglichkeiten zu identifizieren, um die positiven Umweltaspekte, die sich unter dem Kriterium der Regionalität bündeln lassen, optimal zu berücksichtigen.

Die Kurzexpertise zeigt in zwei Kapiteln die Möglichkeiten auf, wie durch gezielte Formulierung der Leistungsanforderungen und Zuschlagskriterien eine vergaberechtskonforme Berücksichtigung regionaler Produkte möglich ist, die den Umwelt- und Qualitätsvorteilen Rechnung trägt, ohne gegen europäische Vergaberechtsgrundsätze zu verstoßen.

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Kapitel 1: Regionalität in der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen

Das Kapitel beschreibt die grundsätzliche Bedeutung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln bei der Kantinen- oder Gemeinschaftsverpflegung sowie im Rahmen von Cateringleistungen. Laut dem Ernährungsreport 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) achten 83 Prozent der Bevölkerung bei ihrem Lebensmitteleinkauf auf die regionale Herkunft von Produkten.

Das Kurzgutachten verweist zudem auf Ergebnisse einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., wonach insbesondere die Beschaffung von saisonalem Obst und Gemüse einen erheblichen positiven umweltrelevanten Beitrag leistet, indem Lagerzeiten vermieden bzw. kurz gehalten werden und längere Transportwege entbehrlich sind, sodass Energie gespart und CO2-Emissionen vermieden werden.

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Kapitel 2: Vergaberechtssichere Beschaffung von regionalen Lebensmitteln und Dienstleistungen

Regionalität bedeutet, Produkte und Dienstleistungen aus der eigenen Region zu beziehen. In der Kurzexpertise werden mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, das Kriterium der Regionalität in das Vergabeverfahren einzubeziehen.

Grundsätzlich ist der ausdrückliche Verweis auf die Herkunft eines Produktes unzulässig, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Die pauschale Forderung nach Lebensmitteln mit regionaler Herkunft verstößt folglich gegen den sowohl im Oberschwellen- als auch im Unterschwellenbereich normierten Gleichbehandlungsgrundsatz, da es kein vergaberechtliches Kriterium der Ortsnähe gibt. Es ist unstatthaft, die Vergabebedingungen so zu gestalten, dass sich faktisch nur ortsansässige Marktteilnehmer auf die Ausschreibung bewerben können.

Regionalität kann jedoch mittelbar als umweltbezogener oder qualitätsbezogener Aspekt in Vergabeverfahren berücksichtigt werden, etwa durch Beschreibung einzelner Anforderungen oder Verweise auf Gütezeichen.

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Festlegung des Auftragsgegenstandes:

Laut Kurzexpertise sind hier insbesondere die folgenden umwelt- bzw. qualitätsbezogenen Aspekte denkbar:

  • Berücksichtigung der Transportwege im Rahmen der Gesamt-CO2-Bilanz der Lebensmittel

  • Frische der Produkte

  • geringe Warmhaltezeiten zubereiteter Speisen

  • Anforderungen an geringe Verpackung der Produkte

  • Versorgungssicherheit und Bildungsaspekte

  • punktuelle Bezugnahme auf Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung

  • regionalspezifischer Saisonkalender

  • Forderung von regionalen Siegeln

  • Umweltzeichen blauer Engel für Veranstaltungscaterings und Kantinenbetrieb

Eignungskriterien

Die Kurzexpertise verweist auf die begrenzte Möglichkeit, den Regionalbezug bei den Eignungskriterien einzubringen und empfiehlt, diese neben der Festlegung des Auftragsgegenstandes stattdessen bei der Formulierung der Zuschlagskriterien oder der Ausführungsbedingungen zu berücksichtigen.

Zuschlagskriterien

Bei der Festlegung der Zuschlagskriterien besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit,

  • die Qualität der Produkte, insbesondere erntefrisches Obst und Gemüse,

  • eine möglichst geringe Warmhaltezeit von Speisen (Einsparung von Energie),

  • Transportentfernung (Einsparung von CO2-Emission) oder

  • saisonal angepasste Speisepläne

zu berücksichtigen.

Ausführungsbedingungen

Ausführungsbedingungen ermöglichen es dem Auftraggeber, ökologische Kriterien (Umweltaspekte) als Teil der Bedingungen der Vertragsausführung festzulegen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass jeder Bieter grundsätzlich in der Lage sein muss, die festgelegten ökologischen Kriterien zu erfüllen und die Wettbewerbschancen nicht unzulässig eingeschränkt werden.

Fazit

Im Ergebnis bestätigt die Kurzexpertise, dass eine vergaberechtssichere Beschaffung regionaler Lebensmittel nach nationalen Normen sowie nach europäischem Recht prinzipiell möglich ist. Voraussetzung dabei ist, dass die Regionalität sich aus den konkreten umwelt- und qualitätsbezogenen Anforderungen an die Lebensmittel ergibt. Auf eine pauschale Bezugnahme regionaler Produkte oder Anbieter sollte daher verzichtet werden.

Weitere Informationen zur nachhaltigen Beschaffung von Verpflegungsleistungen finden Sie im Abschnitt E des Handbuchs für die umweltfreundliche Beschaffung.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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