Nach § 184 GWB unterrichten Vergabekammern und Oberlandesgerichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die von den Vergabekammern und Oberlandesgerichten gemeldeten Daten für das Jahr 2025 veröffentlicht. Zur Webiste des Bundesministeriums >>
Nach den vorfliegenden Daten hat sich im Erhebungszeitraum 2025 die Zahl der Anträge auf Nachprüfung bei den Vergabekammern gegenüber dem Jahr 2024 um 287 Anträge auf 1073 Anträge erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 38 Prozent.
Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 online
Praxishandbuch mit Hinweisen zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und Bundestariftreuegesetz
Die Zahl der sofortigen Beschwerden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 33 auf 154 sofortige Beschwerden. Dies entspricht einer Zunahme von ca. 28 Prozent.


Die Daten sind aus den beigefügten Grafiken ersichtlich. Sie stehen ebenfalls auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Download zur Verfügung (Übersicht Vergabekammern, Übersicht Oberlandesgerichte).
Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus