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Vergaberecht im Konjunkturpaket

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Das am 3.6.2020 vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket („Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“) enthält auch wichtige Aussagen zum Vergaberecht.

Lesen Sie hier den zweiten Newsletterbeitrag vom Juni 2020 als PDF-Download.


Unter Ziffer 11 findet sich dort folgende Passage:

„Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden, etwa durch eine Verkürzung  der  Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte   Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben von diesen Regelungen unberührt.  Auch die Länder sind gefordert, Vereinfachungen umzusetzen. Die Koalition ist bestrebt, die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen.“

Hintergrund

Mit dem Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19.3.2020 und den Leitlinien der EU-Kommission vom 1.4.2020 wurden Optionen aufgezeigt, wie im Rahmen des geltenden Vergaberechts die benötigten Waren und Dienstleistungen zur Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Pandemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung so schnell und so unkompliziert wie möglich beschafft werden können. Dies betrifft vor allem die Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln wie etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken, Schutzkittel, Verbandsmaterialien, Tupfer, Bauchtücher und medizinisches Gerät wie etwa Beatmungsgeräte. Darüber hinaus kann dies aber auch für in Krisenzeiten notwendige Leistungen (etwa mobiles IT-Gerät z. B. zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, Videokonferenztechnik und IT-Leitungskapazitäten) anzunehmen sein. Auch die Bundesländer haben eigene und teilweise noch weitergehende Erleichterungen für Vergabeverfahren im Kontext der unmittelbaren Krisenbewältigung vorgesehen.

Im jetzt beschlossenen Paket des Koalitionsausschusses geht es demgegenüber um die schnelle Umsetzung konkreter Investitionsprojekte, um damit einen Beitrag zur Wiederbelebung der Wirtschaft zu leisten. Dabei soll nun auch das Vergaberecht selbst angepackt und vorübergehend vereinfacht werden. Die infrage kommenden Maßnahmen skizziert der Beschluss nur grob vor, hier kann man gespannt sein auf die Umsetzungsmaßnahmen des Bundes und der Länder. Ebenso wichtig wird die Frage sein, wie lange die temporären Vereinfachungen gelten sollen. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

Verfasser: Rudolf Ley


Anlage:
Eckpunkte des Konjunkturpakets: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

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