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Vorschläge zur Reform des EU-Vergaberechts verzögern sich!

Die EU-Kommission will die Legislativvorschläge zur Reform der EU-Vergaberichtlinien voraussichtlich erst am 9.9.2026 verabschieden. Nach dem bisherigen Zeitplan sollten die Reformvorschläge im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden.

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Auf die Verschiebung des Zeitplans deuten die vorläufigen Tagesordnungen der Kommissionssitzungen hin. Nun ist eine Befassung erst in den Sitzungen nach der Sommerpause vorgesehen.

Nach aktuellen Informationen wird im Kollegium insbesondere über neue Resilienzkriterien zugunsten europäischer Bieter („Made in Europe“) diskutiert. Zudem scheint auch ein grundlegender struktureller Ansatz Gegenstand der Beratungen zu sein: Anstelle der bisherigen Vielzahl von Einzelrechtsakten könnte der europäische Vergaberechtsrahmen künftig in zwei Verordnungen gebündelt werden. Ob sich dieser Ansatz durchsetzt, ist jedoch noch offen. Die endgültigen Vorschläge können daher mit besonderer Spannung erwartet werden.

Ley / Altus

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Es bleibt abzuwarten, ob die Kommission den nun avisierten Termin im September tatsächlich einhalten kann.

Über den Reformprozess, der für die nationale Vergabepraxis von erheblicher Bedeutung ist, haben wir bereits in mehreren Newslettern berichtet, zuletzt am 30.3.2026.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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