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Seit 1.1.2014 gelten neue EU-Schwellenwerte

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Die EU-Kommission hat ihren Verordnungsentwurf vom Oktober zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet.

Ab 1.1.2014 gelten folgende EU-Schwellenwerte:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR (alt: 130.000 EUR)

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (alt: 200.000 EUR),

  • Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR (alt: 400.000 EUR)

  • Bauaufträge: 5.186.000 EUR (alt: 5.000.000 EUR),

  • Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 € (alt: 400.000 EUR)

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