Seit 1.1.2014 gelten neue EU-Schwellenwerte
Ab 1.1.2014 gelten folgende EU-Schwellenwerte:
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Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR (alt: 130.000 EUR)
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Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (alt: 200.000 EUR),
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Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR (alt: 400.000 EUR)
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Bauaufträge: 5.186.000 EUR (alt: 5.000.000 EUR),
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Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 € (alt: 400.000 EUR)
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