Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis gestartet
1. Unternehmenskonto (Organisationskonto) auf ELSTER-Basis
Das bundeseinheitliche Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis, das Unternehmen in ganz Deutschland als zentraler Einstiegspunkt für die Kommunikation mit Behörden dienen soll, wurde am 1.6.2021 gestartet:

Seit dem 2.6.2021 ist zudem „Mein Unternehmenskonto" – die Administrationsplattform des Unternehmenskontos auf Basis von ELSTER – für alle Organisationen freigeschaltet (https://mein-unternehmensportal.de):

Der Aufbau des Unternehmenskontos tritt damit in die nächste Phase. Federführend zuständig für die Entwicklung des einheitlichen Unternehmenskontos sind der Freistaat Bayern und die Hansestadt Bremen. Dabei übernahm das Bayerische Landesamt für Steuern den Aufbau des zentralen Nutzerkontos auf ELSTER-Basis; die Technologie der Funktionspostfächer und der Autorisierung in den Unternehmen wird vom Bremer Senator für Finanzen beigesteuert.
Das ELSTER-Verfahren, das in der Steuerverwaltung bereits seit 20 Jahren funktioniert, wird mittlerweile auch außerhalb der Steuer verwendet, zum Beispiel bei den Corona-Hilfen des Bundes. Die ELSTER-Zertifikate sind in den Unternehmen flexibel einsetzbar: Bis zu 200 unterschiedliche Zertifikate können beantragt und unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verteilt werden. ELSTER ermöglicht zudem die flexible Anbindung bestehender Lösungen in Bund, Ländern und Kommunen. Vorhandene Infrastrukturen können mit der ELSTER-Identität auf unterschiedliche Weise verknüpft und grundsätzlich weiterverwendet werden. Das Konto kann überdies nicht nur von Unternehmen, sondern auch von anderen Organisationen wie Vereinen oder Behörden genutzt werden. Mit dem bundesweiten Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis kann damit ein großes Spektrum an Anwendungsfällen abgedeckt werden.
In der Startphase sind Verwaltungsleistungen der Pilotpartner Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und des Bundes angebunden. Für Bayern hat der Landkreis Fürth im Rahmen des Projekts „digitaler Werkzeugkasten 2.0“ des Innovationsrings des Bayerischen Landkreistags mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales den Online-Antrag auf Parkerleichterung für Handwerk und Soziale Dienste an das ELSTER-Unternehmenskonto angebunden (https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/landratsamt/formulare.html). Als Bundespiloten sind das Umweltbundesamt mit dem Register des nationalen Emissionshandels und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit seinen Flaggenzertifikaten vertreten. Das Organisationskonto im Nutzerkonto Bund wurde zugunsten des einheitlichen ELSTER-Unternehmenskontos abgeschaltet.
Die ELSTER-Technologie wird dabei nicht nur für das einheitliche Unternehmenskonto verwendet: Auch im Nutzerkonto Bund sind die ELSTER-Zertifikate seit April 2021 für Bürgerinnen und Bürger als Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel verfügbar. So können Verwaltungsleistungen einfacher und sicher über das Vertrauensniveau „substantiell“ beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
2. Rechtliche Grundlagen für das ELSTER-Unternehmenskonto (Organisationskonto)
Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz des ELSTER-Verfahrens außerhalb der Steuerverwaltung wurden mit dem „Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“ vom 3.12.2020 geschaffen, das am 9.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (BGBl. I S. 2668; hier online abrufbar).
Bund und Länder haben sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darauf verständigt, rechtlich nicht mehr den Begriff „Unternehmenskonto“ zu verwenden, sondern diesen durch den Begriff „Organisationskonto“ zu ersetzen. Hintergrund dieser klarstellenden Umformulierung ist, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch nicht wirtschaftliche Vereinigungen oder Behörden das Konto nutzen können. Natürliche Personen haben ebenfalls die Möglichkeit, für eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ein Organisationskonto anzulegen. Trotz dieser rechtlichen Begriffsbestimmung wird in der öffentlichen Kommunikation (vgl. etwa „Mein Unternehmenskonto", s.o.). häufig weiterhin die Bezeichnung „Unternehmenskonto“ verwendet.
Durch das „Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“ wurde das Onlinezugangsgesetz (OZG) insbesondere wie folgt geändert:
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Die Begriffsbestimmungen in § 2 OZG werden ergänzt um die Unterscheidung von Bürger- und Organisationskonten sowie die Definition des Postfachs.
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In § 3 Abs. 2 OZG werden die Rechtsgrundlagen für ein bundesweit einheitliches Organisationskonto für Unternehmen unter Einbindung der weit verbreiteten ELSTER-Zertifikate geschaffen.
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Organisationen können mit dem ELSTER-Zertifikat „digital unterschreiben“, also eine angeordnete Schriftform elektronisch ersetzen (§ 8 Abs. 6 OZG), wenn sie sich am Organisationskonto (§ 2 Abs. 5 OZG) identifizieren und authentifizieren.
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Für den Einsatz von ELSTER-Softwarezertifikaten bei der Identifizierung und Authentifizierung in den Nutzerkonten des OZG wird in § 8 Abs. 7 OZG eine befristete Regelung geschaffen.
Klaus Geiger,
Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München

