Rheinland-Pfalz: Kabinett beschließt höheres Pensionsalter für Beamte
Für die Beamten- und die Richterschaft im Land wird das Pensionsalter auf 67 Jahre heraufgesetzt. Der Ministerrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhebung der Pensionsgrenze für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz beschlossen. Der Entwurf wird nunmehr dem Landtag zugeleitet. Das Ruhestandsalter für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst ...
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dbb Jahrestagung
Mit Kritik an der Bundesregierung hat Klaus Dauderstädt, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, am 12. Januar 2015 die 56. Jahrestagung seiner in Organisation in Köln eröffnet.
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Nebentätigkeit und Dienstvergehen
Der Verstoß gegen Nebentätigkeitsbestimmungen kann bei Beamten auf Lebenszeit zu disziplinären Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, bei Beamten auf Widerruf und auf Probe unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Entlassung führen.
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Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
Entschädigung von jüngeren Beamten wegen rechtswidriger Besoldung
Mit Urteil vom 19. Juni 2014 (Az. C 501/12 u.a.) hatte der EuGH festgestellt, dass das alte System zur Besoldungseinstufung gegen Unionsrecht verstößt. Dazu liegt jetzt eine sehr wichtige und dieses Urteil ergänzende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014 (Az. 2 C 3.13; u.a.) vor.
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Whistleblowing: Risiko für Beamtinnen und Beamte
Im Kampf gegen Missstände in ihrem Arbeitsumfeld stehen Hinweisgeber oft alleine da. Sie agieren in einer rechtlichen Grauzone. Die Ausgabe 10/2014 des Magazins für Beamtinnen und Beamte informiert über die Situation für Beamtinnen und Beamte.
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Sachsen: Das Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Durch das Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vom 18.12.2013, wurde unter anderem das Sächsische Beamtengesetz vollständig neu gefasst. Diese Neufassung ist nun zum 1. April 2014 in Kraft getreten.
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