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Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Arbeitswelt

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Bei den Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbeamtengesetz und zum Beamtenstatusgesetz (Landesbeamte) wurde einheitlich die „Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Arbeitswelt“ als vorrangiges Ziel genannt. Dieses Ziel soll durch eine stärkere „Mobilität zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst, durch eine Umstellung der Ausbildungsgänge bei den Beamtenanwärtern, durch eine gezielte – auch besoldungstechnische - Förderung der erzielten Leistungen usw. usw. verwirklicht werden.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Hinterfragt man den Punkt „Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Arbeitswelt“, so ergibt sich eine verblüffend einfache Antwort:

Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Arbeitswelt verhält sich umgekehrt proportional zum Wirtschaftswachstum!

„Das Wams des Staates ist eng aber warm!“ Mit diesen auch heute noch aktuellen Worten beschrieb der Staatsrechtler Otto Mayer (1846 – 1924) die Situation des öffentlichen Dienstes bereits vor mehr als hundert Jahren aufs Trefflichste. Er meint damit: Viel kann man beim Staat zwar nicht verdienen, aber man besitzt wenigstens einen sicheren Arbeitsplatz.

Überträgt man seine Aussage auf die „Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Arbeitswelt“, so wird klar: Gibt es in der freien Wirtschaft genügend (gutbezahlte) Arbeitsplätze, so hat es der öffentliche Dienst bei der Gewinnung geeigneter Mitarbeiter schwer. Umgekehrt: In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit gewinnt ein (relativ) sicherer Arbeitsplatz beim Staat auch dann an Anziehungskraft, wenn man relativ „schlecht“ verdient!

Die Lösung ist also m. E. ganz einfach, wie die oben dargestellte Formel zeigt!

Herzlich,

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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