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Bundestagsbeamte und Beamte im Bundestag

Hört oder liest man von „Bundestagsbeamten“, so meint man in der Regel die Berufsgruppe der Abgeordneten, die (früher) im öffentlichen Dienst tätig waren. Dabei fällt unter den Begriff auch noch eine andere Kategorie: Die Beamten, die ihren Dienst im und für den Bundestag erbringen.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

nach einer vorliegenden Statistik1 sind von 738 (und damit viel zu vielen) Abgeordneten des Deutschen Bundestages 108 Beamte (und 109 Angestellte des öffentlichen Dienstes). Um Wiederholungen zu vermeiden, lesen Sie bitte zu der Rechtsstellung der gewählten Beamten den Beitrag Inkompatibilität – was ist damit gemeint?

Davon zu unterscheiden sind die Beamten, die im Bundestag ihren Dienst verrichten. Dies sind insbesondere Polizisten, die dessen Schutz gewährleisten sollen. Richtig wäre hier wohl die Bezeichnung „Parlamentspolizei“.

Dabei gehören sie dem kleinsten Polizeibezirk Deutschlands an. 210 Beamte arbeiten hier laut Stellenplan im Polizeivollzugsdienst, 180 davon im Schichtbetrieb in fünf Dienstgruppen. Eigentlich. Allerdings sind ständig viele Stellen unbesetzt.

In der Regel qualifizieren sich in der zweieinhalbjährigen Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst. Und doch sind diese sieben Männer und zwei Frauen etwas Besonderes: Sie sind Anwärter der „Bundestagspolizei“ – und damit einer speziellen Kategorie. Ihr Dienstvorgesetzter (sonst der Polizeipräsident) ist ein gewählter Abgeordneter, nämlich der Bundestagspräsident.

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Zur Erinnerung:

  • Am 29.8.2020 stürmten etwa 400 Demonstranten den Reichstag, den von einer Handvoll Polizisten – mit Erfolg – verteidigt wurde.2

  • Eine „Reichsbürgergruppe“ beabsichtigte die bewaffnete Machtübernahme durch eine Besetzung des Bundestages mit ihren Mitgliedern.3

Fazit:
Aufgrund dieser Vorfälle und aufgrund einer fortschreitenden „Amerikanisierung“ erscheint es mehr als angebracht, diese „Parlamentspolizei“ bestmöglich auszustatten, ihnen mehr Schutzrechte zuzugestehen und diese Rechte durch ein Gesetz zu manifestieren.4

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Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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