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Der „Bachelor“ in der Beamtenausbildung

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In vielen Ländern Europas ist die aus Amerika stammende Bezeichnung „Bachelor“ im Rahmen des sog. „Bologna- Prozesses“ eingeführt worden. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums. Ein Bachelor- Studiengang hat meist eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, kann aber auch sieben oder acht Semester (also drei bis vier Jahre) dauern. Daran anschließen kann ein vertiefender Master-Studiengang.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Der „Bachelor“ soll nunmehr auch bei der Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes auf Bundes- und Länderebene einheitlich eingeführt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, den öffentlichen Dienst in der Arbeitswelt attraktiver zu gestalten.

Der öffentliche Dienst sieht sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, er hinke seiner Zeit hinterher, so auch hier – (Gott sei Dank)!

Die Neugestaltung der Ausbildung mag vom Grundgedanken her stimmig sein, aber: Während man an vielen Universitäten und höheren Bildungseinrichtungen gerade wegen der sturen „Vereinheitlichung“ der Ausbildung an der Sinnhaftigkeit des dort praktizierten „Bachelor“ zweifelt“ (Stichwort: „Qualitätsverlust“) und davon so schnell wie nur irgendwie möglich wieder abkommen will, soll die Bachelorausbildung im Rahmen der Beamtenausbildung im gehobenen Dienst an allen internen Fachhochschulen eingeführt werden.

Es fragt sich, ob man dem öffentlichen Dienst auf Biegen und Brechen den „Bachelor“ tatsächlich aufzwingen soll!

Vorreiter des „Bachelor“ sind wieder einmal die USA! Aber: Bei dem gleichnamigen Abschluss in den Vereinigten Staaten bestehen bereits jetzt wieder Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse! Besteht da nicht die Gefahr, dass irgendwann einmal – wie beim Abitur - der „bayerische“ Bachelor“ anders gewertet werden muss, als der hessische? Lohnt sich also der gewaltige verwaltungstechnische Aufwand oder bestehen die Intentionen nicht eher in einer sinnlosen „G´schaftlmeierei“ (= bayerisch für Aktionismus)?

Herzlich,

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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