Traumberuf Feuerwehrbeamter
Liebe Leserin, lieber Leser,
die „Freiwillige Feuerwehr“ braucht sich dann nicht um ihren Nachwuchs zu kümmern, wenn das Gemeinschaftsleben in kleineren Gemeinden oder Städten funktioniert. Sie erfüllt eine immens wichtige Aufgabe für die Sicherheit der Allgemeinheit, wobei sich ihre Schutzfunktion schon lange nicht mehr auf das Bekämpfen von Bränden beschränkt. Vielmehr übt sie ihre Hilfestellungen beispielsweise auch bei Unfällen, Naturkatastrophen, bei der Bergung von übergewichtigen Kranken aus unzugänglichen Räumen oder bei der Rettung von im Auto eingeschlossenen Kindern oder Tieren – gerade an heißen Sommertagen – aus. Ihre Aufgabengebiete sind weit gestreut und gerade das macht sie zu „Helden des Alltags“ mit einem immensen Vorbildcharakter für so machen Jugendlichen.
In den größeren deutschen Städten bestehen Berufsfeuerwehren, deren Personal sich überwiegend aus Beamten zusammensetzt. Welche Voraussetzungen ein Bewerber für diesen Berufsstand aufweisen muss, das ergibt sich regelmäßig aus den spezifischen Laufbahnvorschriften der Länder.1
§ 12 FachV-Fw enthält etwa in Bayern besondere Ernennungsvoraussetzungen. Danach kann in den Vorbereitungsdienst bei der Berufsfeuerwehr eingestellt werden, wer mindestens 165 cm groß ist, die Feuerwehrtauglichkeit nach einer entsprechenden amtsärztlichen Prüfung und eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Außerdem sollte das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Schwimmabzeichen erworben worden sein hat oder es müssen gleichwertige sportliche Leistungen nachgewiesen werden. Dies gilt für alle Laufbahngruppen (Qualifikationsebenen).
Im Übrigen richten sich die Einstellungsvoraussetzungen nach den jeweiligen Laufbahngruppen (Qualifikationsebenen).
a) In den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (mittlerer Dienst kann nach § 13 Abs. 1 FachV-Fw nur eingestellt werden, wer zusätzlich zu den genannten allgemeinen Voraussetzungen
- mindestens den erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand hat,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweist, die für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlich ist, und das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Außerdem muss eine entsprechende Einstellungsprüfung abgelegt werden.
Der Vorbetreitungsdienst dauert hier ein Jahr (§ 18 FachV-Fw). Hier wird auch die Ausbildung und die für die weitere Tätigkeit notwendige Prüfung zum Rettungssanitäter (§ 22 FachV-Fw) geregelt. Dabei muss die praktische Ausbildung bei mindestens zwei Berufsfeuerwehren abgeleistet werden (§ 24 FachV-Fw).
b) In den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (gehobener Dienst) kann nach Art. 13 Abs. 2 FachV-Fw eingestellt werden, wer zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen
- einen Diplomstudiengang an einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem Fachhochschulstudiengang oder einen Bachelorstudiengang in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und
- danach bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes ein Jahr in feuerwehrbezogenen Aufgaben bei dem Dienstherrn tätig war, sowie
- das Grundlagenmodul der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene erfolgreich abgeschlossen hat.
Der Vorbereitungsdienst dauert hier ebenfalls ein Jahr und umfasst u.a. einen Brandoberinspektorlehrgang und ein Zug- und Verbandsführermodul (§§ 26/27 FachV-Fw).
c) In den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der vierten Qualifikationsebene (höherer Dienst) kann eingestellt werden, wer zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Voraussetzungen einen Diplom- oder Magisterstudiengang an einer Hochschule oder einen Masterstudiengang in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat.
Der Vorbereitungsdienst dauert hier zwei Jahre.
Näheres zu diesen Vorschriften finden Sie unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFachVFw/true
In jedem Fall ist bei der Ernennung zum Feuerwehrbeamten ein bereits absolvierter Dienst bei einer Freiwilligen Feuerwehr von Vorteil und ein solcher Dienst muss und wird bei der Auswahl unter mehreren in Frage kommenden Bewerbern berücksichtigt werden.
Falls Sie sich für eine solche Tätigkeit interessieren, dann sollten Sie sich zunächst darüber informieren, welche Kommune überhaupt eine Berufsfeuerwehr besitzt. Hier werden Sie auf Ihre Anfrage hin nähere Auskünfte erhalten. Eine Liste der deutschen Städte mit Berufsfeuerwehr finden Sie unter folgender Internetadresse:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_St%C3%A4dte_mit_einer_Berufsfeuerwehr
Sollten Sie sich also näher für eine Tätigkeit als Feuerwehrbeamter interessieren, so haben Sie hiermit einen Weg aufgezeigt bekommen, wo Sie sich informieren können und was im Falle Ihrer Übernahme in den Feuerwehrdienst auf Sie zukommen wird.
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Hinweis:
Einzelheiten erfahren Sie außerdem hier.
1 Siehe dazu auch:
https://www.svz.de/ratgeber/beruf-karriere/traumberuf-mit-grossen-huerden-id15368096.html
Lesen Sie dazu auch die Beiträge mit dem Titel:
- Ich will Beamter werden – was muss ich beachten?
- Ich will Beamter werden – wo kann ich mich bewerben?
- Ich bin Ausländer und will Beamter werden – Teil I
- Ich bin Ausländer und will Beamter werden – Teil II
Näheres zum Feuerwehrbeamten finden Sie bei
- v. Roetteken/Rothländer, HBR IV, §113 HBG, Rn. 1 ff.
- Weiß/Niedermaier/Summer, Art. 132 BayBG, Rn. 1 ff. und Art. 68 LlbG, Rn. 2 ff.
- Schütz /Maiwald, § 116 LBG NRW Rn. 1 ff.
- Keck/Puchta/Konrad, Laufbahnrecht in Bayern, Art. 68 LLbG, Rn. 2 ff.

