Verschwörungstheorien auch beim öffentlichen Dienst?
Liebe Leserin, lieber Leser,
gleich eines vorweg: Es handelt sich im Folgenden wieder einmal um einen satirischen Beitrag, der Sie alle zum Schmunzeln, aber auch zum Nachdenken anregen soll.
1. Werden wir von Chemtrails vergiftet? Ist Angela Merkel ein Echsenmensch oder Mitglied der „Illuminati“? Ist 9/11 nur ein Fake?1 Und handelt es sich vielleicht bei der Corona-Pandemie nur um eine chinesische Erfindung? Hinsichtlich dieser Verschwörungstheorien soll im Folgenden natürlich nicht dem Problem nachgegangen werden, ob Bill Gates nun das Coronavirus erschaffen hat.2 Noch viel interessanter als die Frage, ob der amerikanische Milliardär auf diese Weise die Weltherrschaft erreichen will, ist doch das Rätsel, ob unsere Politik vielleicht tatsächlich bereits von Reptilien unterwandert ist, wie einige Verschwörungstheoretiker ja tatsächlich behaupten:
„In der Gestalt von Reptiloiden aus dem Sternbild des Drachen, die menschliche Gestalt annehmen können, haben sie Spitzenpositionen der Weltpolitik besetzt und streben die Errichtung einer neuen Weltordnung an, in der sie in aller Ruhe Menschenblut trinken und Kinder opfern können.“3
Dabei gilt es natürlich zu klären, welche Politiker gegebenenfalls mit welchem Reptil in Verbindung gebracht werden können.
Nehmen wir zunächst einmal das Chamäleon. Es gehört der Familien der Leguane an und ist dort den Schuppenkriechtieren zuzurechnen (Squamata). Es gibt zwei Unterfamilien: Die Echten Chamäleons (Chamaeleoninae) und die Stummelschwanzchamäleons (Brookesiinae).4 Die Chamäleons zeichnen sich bekanntlich dadurch besonders aus, dass sie ihr Aussehen – je nach Bedarf – farblich schnell anpassen können: Einmal so und einmal so, wie es ihnen eben gerade von Nutzen ist.
Bei der Antwort auf die Frage, welcher Politiker mit einem Chamäleon in Verbindung gebracht werden könnten, kommt dem Satiriker zunächst mit großer Sicherheit ein ehemaliger bayerischer Ministerpräsident als erster Kandidat in Betracht: Ob zum Kirchenasyl5, zur Seenotrettung von Flüchtlingen6, zum Profil des Innenministeriums bei seinem Wechsel nach Berlin7, der Mann zeigt stets, wie schnell und einfach man seinen Standpunkt wechseln kann: Heute die eine Meinung und morgen eine ganz andere – wie es gerade von Nutzen ist – gerade so wie ein Chamäleon seine Farben wechselt.
Aber es wäre ungerecht, nur diesen bayerischen Politiker mit einem Chamäleon zu vergleichen. In Wahlkämpfen – sei es für den Bundestag, sei es für den Landtag oder auch nur für eine popelige Kommunalwahl (siehe hierzu den – ebenfalls satirischen – Beitrag: Wilhelm Busch und die Bayerische Kommunalwahl 2020: Man vertritt die Auffassung, die vermutlich die meisten Stimmen bringen wird. Denken wir doch nur einmal an die überraschenden Umfragewerte der „Grünen“ in den letzten Jahren. Auf einmal treten andere Parteien ganz bewusst in Konkurrenz zu deren wichtigsten Themenfeldern wie Umweltschutz und Klimadebatte. Erst schwarz oder rot, dann grün, dann….?8
Hauptsache ist und bleibt es natürlich, bei einer bevorstehenden Wahl bestmöglich abzuschneiden – und da kann man schon einmal Chamäleon sein, zumal ja auch schon Konrad Adenauer bekanntlich sagte: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!“
2. Wenden wir uns aber nun einem anderen Reptil zu – der Blindschleiche. Es handelt sich dabei (wie der Name schon besagt) um eine Echsenart innerhalb der Familie der „Schleichen“ (Anguidae). Dieses Tier wird allgemein9 mit seinem Unvermögen in Verbindung gebracht, sich sehenden Auges durch die Welt zu bewegen.
Wer denkt dabei nicht gleich an einen ganz bestimmten Bundesverkehrsminister. Wie sonst, wenn nicht durch die o.a. Reptilien-Verschwörungstheorie, ließe es sich begründen, dass dieser trotz aller eindringlichen Warnungen von Juristen seines eigenen Hauses die PKW-Maut „durchgeboxt“ und dann den entscheidenden Rechtsstreit vor dem EuGH verloren hat, was letztendlich zu einem Schadensersatzanspruch von 560 Millionen Euro10 führte, für den natürlich wir Steuerzahler jetzt geradestehen müssen?
Und dann auch noch das: Dieselautos: Nein! Diesellokomotiven: Ja! Elektroautos: Ja! – Elektrifizierung des Schienennetzes: Nein! Wer kann das denn verstehen? Wohl nur ein Reptil!
Die vielen, vielen Forderungen nach einem Rücktritt will dieser, von der Zeitschrift „Die Welt“ wegen seiner nur vermeintlichen Promotion als Doktor Dünnbrettbohrer bezeichnete Bundesminister11, erst gar nicht sehen, was erneut die oben beschriebene Unterwanderung mit einem ganz bestimmten Reptil vermuten ließe. Wenn man dann noch das Hin und Her beim neuen Bußgeldkatalog in die Verschwörungstheorie implantiert, dann müsste doch eigentlich auch eine Mischung zwischen „Blindschleiche“ und „Chamäleon“ existieren. Vielleicht ein „Blindschleichchamäleon“ oder eine „Chamäleonblindschleiche“?
3. Da diese Blogreihe sich aber hauptsächlich mit dem öffentlichen Dienstrecht befasst, soll und muss nun erläutert werden, ob nicht auch bei der Einführung des neuen Beamtenrechts im Rahmen der Dienstrechtsreform einige „Reptilienverschwörer“ ihr Unwesen getrieben haben.
Die im Juni und Juli 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossene und zum 1. September 2006 in Kraft getretene erste Föderalismusreform I führte zu der bislang umfangreichsten Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.12 Sie regelte die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen völlig neu. Bis zu diesem Zeitpunkt besaß der Bund die Rahmenkompetenz für das Dienstrecht. Im Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) wurden für Bund und Länder verbindliche und vor allem einheitliche „Leitlinien“ für die Gestaltung des Dienst- und Laufbahnrechts, wie zum Beispiel die Aufteilung in vier Laufbahngruppen, vorgegeben, die dann vom jeweiligen Gesetzgeber umzusetzen waren. Weiterhin war der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die Regelung des Besoldungs- und Versorgungsrecht für alle Beamten in Bund, Ländern und Kommunen zuständig.
Gegen die entschiedene Kritik zahlreicher Stimmen wurden im Zuge der Reform u.a. diese Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht vom Bund auf die Länder verlagert. Diese sind nunmehr allein für das Beamten-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht ihrer Landes- und Kommunalbeamten zuständig. Dem Bund verblieb die Gesetzgebungskompetenz für grundlegende Statusangelegenheiten (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG). Diese wurde nach Auffassung vieler Kritiker „ungenügend“ durch das Beamtenstatusgesetz umgesetzt. So sind mittlerweile bei Bund und Ländern zwischen einer einzigen und vier Laufbahngruppen alle Varianten vertreten. Wegen der Unterschiede bei der Besoldung kann man also zu Recht behaupten, dass seitdem in vielen Bereichen ein „Wettbewerbsföderalismus“ besteht. Damit ist nun ein Wechsel von einem Bundesland ins andere oder zum Bund für jeden Beamten mit hohen Hürden und Unsicherheiten verbunden.
„Wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Innere Sicherheit und Bildung können sich nicht nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage richten. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es deshalb nicht sinnvoll, Wettbewerbssituationen zwischen staatlichen Institutionen zu schaffen. Der öffentliche Sektor hat – anders als privatwirtschaftliche Unternehmen – einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Die Erfüllung dieses Auftrages kann nicht maßgeblich davon abhängig gemacht werden, ob ein Land oder eine Gemeinde bessere Bedingungen als „der Nachbar“ bieten kann,“ so der mächtige dbb13, der allerdings nicht mächtig genug war, die Grundgesetzänderung zu verhindern.
Große Koalitionen kommen und gehen, ihre Fehler bleiben.
Waren damals bereits vermenschlichte Reptilien – vielleicht bösartige Krokodile – am Werk, deren Ziel nichts anderes war, als Verunsicherung und Neid durch ungleiche gesetzliche Grundlagen zu schaffen? Der für den Beamtenbereich verantwortliche Innenminister war damals übrigens ein späterer Bundestagspräsident und „Bundestagssitzungs – Sudoku – Spieler“, für den es auf der Ministerbank erwiesenermaßen viel wichtiger war, sein Sudokurätsel auf dem Handy zu lösen als irgendeinem blöden Parlamentarier bei dessen Rede zuzuhören14 und der erst kürzlich wieder mit recht eigenartigen Äußerungen zu den Schutzmaßnahmen bei der Corona – Krise aufgefallen ist.15
Wer trägt aber die politische Verantwortung dafür, dass gerade in Bayern eine durchgehende, sogenannte „Leistungslaufbahn“ eingeführt wurde, gepaart mit dem neuen Modell der „Modularen Qualifizierung“, die den Aufstieg in die nächsthöhere Qualifikationsebene im Grunde bereits durch die Teilnahme an ein paar Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht? Wenn nur der brave Beamte ja seine Meinung gegenüber seinen Vorgesetzten nicht äußert, dann verschafft er sich auf diese Weise die Möglichkeit, seine Aufstiegseignung in der Dienstlichen Beurteilung zugesprochen zu bekommen und damit ist bereits alles, was seine künftige Karriere betrifft, in trockenen Tüchern. Will man denn überhaupt solche Beamte und steht das Ergebnis dem früher so wichtigen Berufsbild des unabhängigen, nur an die Rechtmäßigkeit gebundenen Beamten nicht diametral entgegen? Aber das neue bayerische Laufbahnrecht hat auch seine Vorteile, wie in dem Beitrag: Kommen Sie nach Bayern – Ihr Titel ist schon da! bewiesen wird.
Stecken da vielleicht einige Reptilien mit einem besonders dicken Panzer (Schildkröten) dahinter, der sie vor allen besseren Argumenten beschützt? Der für das Leistungslaufbahngesetz verantwortliche Finanzminister war damals übrigens ein Mann, der sich dann aus der Verantwortung stahl und als Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands bald einer weitaus lukrativeren Beschäftigung nachging. Nicht unerwähnt darf hier die damals amtierende Vorsitzende des Ausschusses für die Fragen des öffentlichen Dienstes in Bayern bleiben, die mit ihrem enormen Fachwissen als ausgebildete Fachlehrerin (Berufsschullehrerin) die Verhandlungen über diese juristische Materie blendend begleitete.
Fazit:
Wenn nicht alles so lächerlich (oder traurig) wäre, könnte man mit den Verschwörungstheoretikern also fast wirklich meinen, bestimmte Politikerposten seien mit Reptiloiden besetzt, die vorübergehend nur eine menschliche Gestalt angenommen haben – natürlich nur aus dem Blickwinkel des Satirikers...
Mit dem folgenden altdeutschen, aber wohl nach wie vor äußerst aussagekräftigen Sprichwort und einen Hinweis auf den gleichlautenden Blogbeitrag möchte ich mich nunmehr von Ihnen für zwei Wochen verabschieden und Ihnen trotz Corona eine ganz besonders schöne Pfingstzeit wünschen:
Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand!
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Der nächste Beitrag in dieser Reihe erscheint nach den Pfingstferien am 15.6.2020
1 Siehe dazu https://fink.hamburg/2017/11/ich-glaubte-die-merkel-raute-sei-ein-zeichen-der-illuminati/
3 Siehe dazu Klaus Pokatzky unter Bezugnahme auf Matthias Heine;
4 Der Verfasser gesteht ein, die hier nur vorgespiegelten biologischen Kenntnisse aus „Wikifedia“ bezogen zu haben.
9 Aber de facto fälschlicherweise: Blindschleichen (Tiere) können sehen.
14 Siehe dazu: Schäuble spielt Sudoku – Vorbild für Finanzbeamte
Lesen Sie dazu auch die Beiträge mit dem Titel:
- Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand!
- Wilhelm Busch und die Bayerische Kommunalwahl 2020
- Schäuble spielt Sudoku – Vorbild für Finanzbeamte
- Corona: Schäuble, Palmer und Laschet
sorgen für Verunsicherung - Bayern: Einführung einer „Leistungslaufbahn" mit vier Qualifikationsebenen
- Lothar Matthäus wird Ministerialrat in Bayern!
- Jetzt doch: „Miniprüfung“ beim Modularen Aufstieg in Bayern


Hallo Theo! Auch ich bin im gehobenen Dienst und habe immer meine Arbeit ohne jeden Fehler getan. Ich würde verdammt gerne in den höheren Dienst (4. QE) aufsteigen. Aber mir wird die Eignung in der Beurteilung nicht zuerkannt. Meine Kollegin hat diese dagegen erhalten obwohl sie - nachweislich - meiner Dienststelle einen erheblichen Schaden (Drittschaden) zugefügt hat. Wer soll das verstehen?