Von rechtsradikalen Polizisten und faulen Lehrern
Liebe Leserin, lieber Leser,
zur Beantwortung dieser Frage mag eine weitere hilfreich sein: Warum wird jemand überhaupt Polizeibeamter?
Die stereotype Antwort in den Augen der Öffentlichkeit könnte sein: Die Polizei verkörpert nicht nur einen Teil der Staatsmacht, sie ist geradezu ihr Inbild. Ihre Aufgaben kann sie nur wahrnehmen, wenn sie auch ihre Beamten mit entsprechenden Machtbefugnissen ausstattet. Geht es dem einen oder anderen Bewerber für den Polizeivollzugsdienst vielleicht gerade darum, „Macht ausüben zu können“ und besteht hier vielleicht – psychologisch gesehen – bereits eine gewisse Parallele zum faschistischen Gedankengut?
Dann könnte man aber genauso gut die Frage stellen, warum jemand Lehrer werden will?
Auch hierzu besteht eine „allgemeine Meinung“: Lehrer müssen nur einen halben Tag in der Schule verbringen, sie üben damit im Grunde nur einen vollbezahlten Halbtagsjob aus. Lehrer haben nicht nur 30 Tage (= 6 Wochen) Urlaub, sondern sie profitieren über das ganze Jahr gesehen von den Schulferien und können so gleich mehrere Monate zuhause bleiben oder in den Urlaub fahren. Liegt darin vielleicht nicht schon vom Ansatz her – wieder psychologisch gesehen – eine gewisse Tendenz zur Faulheit?
Bei einem Stereotyp werden einer Person bestimmte Eigenschaften zugeschrieben, weil sie einer bestimmten Kategorie angehört und diese Eigenschaften (angeblich) für die Mitglieder dieser sozialen Kategorie typisch sind. Das Schlimme ist dabei nur, dass häufig negative Einzelfälle die allgemeine Auffassung prägen.
Ob es sich aber gerade bei der Polizei um bedauerliche „Einzelfälle“ von rechtsradikalen Tendenzen handelt, daran könnte man zweifeln, wenn man etwa den WDR Bericht „Rechtsextremismus bei der Polizei – eine Chronologie“ verfolgt.
„Rechtsextremismus in der Polizei – NRW ist kein Einzelfall“ lautete etwa auch eine Schlagzeile von ZDF–heute.
Auch Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter ist der Meinung, es könne niemanden mehr überraschen, dass es Rechtsextremismus bei der Polizei gebe.2
Was kann man aber von Seiten des Beamtenrechts gegen diese Missstände unternehmen?
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Zunächst müssen bereits bei der Einstellung der Polizeianwärter die Kontrollmechanismen deutlich verbessert werden. Dies könnte etwa durch eine obligatorische zusätzliche psychologische Einstellungsprüfung geschehen.
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Als nächstes wäre eine genaue Beobachtung des Verhaltens in der Probezeit bei einem Einsatz auf mehreren Dienstposten durch den jeweiligen Vorgesetzten unbedingt erforderlich, zumal die „charakterliche Eignung“ ein wesentliches Merkmal der Probezeitbeurteilung darstellt.
Äußerst kontraproduktiv erweisen sich hier bereits getroffene gesetzliche Maßnahmen wie etwa die allgemeine Verkürzung der Probezeit von drei auf nur mehr zwei Jahren in Bayern (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 LlbG) aber auch der Wegfall der Altersgrenze von 27 Lebensjahren für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Rahmen des neuen Dienstrechts. (Siehe dazu den Beitrag: Der sechzehnjährige Lebenszeitbeamte).
Letztendlich ist jedoch festzustellen:
Trotz der Vielzahl von Vorfällen darf die Allgemeinheit nach wie vor darauf vertrauen, dass die Polizei in ihrer Gesamtheit ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse und sogar unter Einsatz der Gesundheit, notfalls auch des Lebens ihrer Beamten bestmöglich erfüllt. Man sollte hier insbesondere die immer öfters stattfindenden körperlichen Angriffe und Beleidigungen, denen „unsere“ Polizisten ausgesetzt sind, nicht außer Acht lassen.
Ihr Dr. Maximilian Baßlsperger
Literaturhinweis:
- Weiß/Niedermaier/Summer, § 9 BeamtStG, Rn. 120 a
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