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Wichtig für Lehrer und Beamte in Bayern: Kein „Gendern“ an Schulen und Behörden!

Eine Petition wurde angenommen und sie wurde mit Schreiben des Bayer. Landtagsamts vom 8.2.2024 (Bl 0006.19) verbeschieden.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

nachdem gleich mehrere Schüler schlechter benotet wurden, weil sie in Prüfungen bzw. Klausuren keine „gendergerechte“ Sprache verwendet hatten, stellte der Verfasser dieser Zeilen mit Schreiben vom 15.11.2023 eine Petition an den Bayer. Landtag. Die Petition wurde angenommen und sie wurde mit Schreiben des Bayer. Landtagsamts vom 8.2.2024 (Bl 0006.19) verbeschieden.

Der zuständige Ausschuss teilte mit, Grundlage für die Rechtschreibung an Schulen sei zum Zeitpunkt der Petition das „Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung“. Hierzu habe der Rat für die deutsche Rechtsschreibung mit Beschluss vom 14.7.2023 jede Form des „Genderns“ durch entsprechende Zeichen abzulehnen.

Wörtlich heißt es im Schreiben des Landtags:

„Schülerinnen und Schüler dürfen im Unterricht weder dazu gedrängt werden solche Sonderzeichen zu verwenden, noch dürfen ihnen aus der Nichtverwendung Nachteile entstehen.“

Jetzt hat das bayerische Kabinett am 20.März 2024 beschlossen:

Sonderzeichen wie das Gendersternchen etc. dürfen in Schulen und in der bayerischen Verwaltung nicht verwendet werden!

Die für die Bediensteten des Landes geltende allgemeine Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern wurde entsprechend geändert.

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Art. 22 Abs. 5 AGO lautet nunmehr:

(5) 1Im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache wenden die Behörden die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung an. 2Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.

Ausgenommen sind Universitätsprofessoren, denn für diese besteht nach Art. 5 Abs. 3 GG Wissenschaftsfreiheit wohl damit auch eine Freiheit in ihrer Sprache. Im Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) soll jedoch zumindest festgehalten werden, dass Studenten _– wie auch Schüler (siehe oben) –  für ein „Nichtgendern“ keine Nachteile erhalten dürfen, wie etwa Punktabzug bei der Bewertung.

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Was soll man nun davon halten?

  • Wird hier wieder einmal die persönliche Freiheit von Staatsbediensteten eingeschränkt?
  • Handelt es sich um einen Schlag gegen den Feminismus und die Gleichberechtigung von Frauen?
  • oder aber
  • Hat Bayern mit diesem Verbot einen wichtigen und richtigen Weg zur Erhaltung und besseren Lesbarkeit der deutschen Sprache eingeschlagen?

Bitte urteilen Sie selbst!

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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Beste Antworten.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 27.04.2024 um 12:59

Die Entscheidung ist aus meiner Sicht absolut richtig, da sie die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung widerspiegelt und zumindest für (Hoch-)Schulen und den staatlichen Bereich die dringend nötige Klarheit schafft. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, wenn eine Lehrkraft meint, Schülern, die nicht gendern, dafür eine schlechtere Note geben zu müssen, dann sollte man den Spieß nun konsequenterweise umdrehen und die Lehrkraft in ihrer nächsten dienstlichen Beurteilung dafür abstrafen, zumindest wenn sie weiterhin gendert. Komplett gelöst ist die Problematik mit der Änderung der AGO freilich nicht. Denn die AGO gilt nur für den Staat, für Kommunen hat sie dagegen lediglich Empfehlungscharakter (§ 36 AGO). Wenn man z.B. auf die Website der Landeshauptstadt München klickt, springen einem dort die Gendersterne nur so entgegen. Mitarbeiter*innen in manchen bayerischen Kommunen müssen also auf politische Weisung hin weiterhin gendern, während es die Kollegen der bayerischen Staatsverwaltung nicht mehr dürfen. Also bitte nicht verwirren lassen beim nächsten Dienstherr*innenwechsel, liebe Kolleg:innen!
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