Themen

Prof. Dr. Boris Hoffmann ist Professor an der FHöV NRW in Köln und war viele Jahre als Jurist im Personalamt der Stadt Köln in leitender Stellung tätig.
Seit 2011 lehrt und forscht er an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in den Themengebieten Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und Beamtenrecht und führt bundesweit Fortbildungsveranstaltungen durch. Seine Veröffentlichungen befassen sich mit aktuellen und praxisrelevanten Themen des Personalrechts.

Dr. Erik Schmid ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei BEITEN BURKHARDT in München.
Sein Tätigkeitsbereich umfasst die kollektive und individuelle arbeitsrechtliche Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie deren bundesweite gerichtliche Vertretung. Dr. Schmid berät seine Mandanten u.a. im Rahmen von Restrukturierungen und in tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Arbeits-, Tarif- und Personalvertretungsrecht
Sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tag sollst du ruhen – die Sonntagsarbeit
Es ist Sonntag und (ich soll eigentlich ruhen, aber) ich schreibe diesen blog. Der Sonntag – zentrales Ruheelement im Christentum und im Arbeitszeitgesetz. Der Sonntag wird im Christentum als Tag der Auferstehung Jesu und Ruhetag gefeiert. Der Sonntag wird im Arbeitszeitgesetz als gesetzlichen Ruhetag geschützt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als ehemaliger Oberministrant sehe ich mich auch oder gerade am Sonntag als geeignet an, über die Sonntagsarbeit zu bloggen.
Weiterlesen...Schnee, Eis und Sturm – (K)ein Recht nicht zur Arbeit zu erscheinen
Es ist Winter. Es schneit, es gefriert, es stürmt, Züge fallen aus, Straßen sind kaum zu befahren. Wie sollen Arbeitnehmer bei den teils heftigen winterlichen Bedingungen an den Arbeitsplatz kommen. Oder anders gefragt: Müssen Arbeitnehmer bei solchen Wetterverhältnissen überhaupt zur Arbeit erscheinen?
Weiterlesen...Klagen von unterlegenen Bewerberinnen und Bewerbern führen nicht immer zum Erfolg
Wann ein Anspruch auf Schadensersatz einer erfolglosen Bewerberin oder eines erfolglosen Bewerbers nur Aussicht auf Erfolg haben kann.
Weiterlesen...Ski + Business + Verletzung = Arbeitsunfall
„Am Freitog auf′d Nocht – Montier' i die Schi – Auf mei′ Auto und dann begib' i mi –- In's Stubaital oder noch Zell am See – Weil durt auf die Berg ob′m ham′s immer an leiwaund'n Schnee – Weil i wü′ – Schifoan Schifoan Wow, wow, wow, wow Schifoan – Weil Schifoan is des leiwaundste – Wos ma si nur vurstelln kann“ singt Wolfgang Ambros in seinem Hit „Schifoan“. Als hätte Wolfgang Ambros bei der Veröffentlichung des Songs vor ca. 50 Jahren schon an den Bescheid des SG Hannover vom 14.11.2025 – S 22 U 203/23 gedacht, endet das Lied „Am Sonntag auf'd Nacht – Montier′ i die Schi – Auf mei' Auto, aber dann überkommt′s mi – Und i schau' no amoi aufe – Und denk' ma, aber wo – I foar′ no ned z′Haus, i bleib' am Montog a no do“.
Weiterlesen...Finger weg von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet!
Warum die Vorlage einer kostenpflichtigen Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung führen kann.
Weiterlesen...Literatur, Speisen & Getränke, Schulen, Mode, Medien, ein Mailänder Fußballklub, Nachrichten … Alles wird international … wirklich alles?
Alles wird international … an einem Tag kommt man ohne ein Flugzeug zu betreten in der ganzen Welt herum mit dem Lesen des spanischen Romans „Don Quijote“ von Cervantes, einem Schluck Französischem Rotwein Château Lafite-Rothschild mit einem Stück Schweizer Emmentaler, das Kind in der Griechischen Aristoteles Volksschule in München abholen in Sneakers der US-Marke Nike, am Nachmittag ein wenig TikTok bevor am Abend das Spiel des Football Club Internazionale Milano verfolgt wird. Wer einschläft wird rechtzeitig von den Nachrichten aus aller Welt auf BBC geweckt. Wird wirklich alles international? Was ist mit dem Kündigungsschutzgesetz?
Weiterlesen...Wahl eines Betriebsratsmitglieds
Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds mit Ablauf der Befristung.
Weiterlesen...Kündigung „auf den letzten Drücker“
Zugang einer Kündigungserklärung – Anscheinsbeweis, wenn ein Bediensteter der Deutschen Post AG einen Brief zu den postüblichen Zeiten zustellt.
Weiterlesen...Geburtstag * Paris * Krankheit … viele Gründe für eine vorübergehende Abwesenheit
Im Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“. Es besteht – gemäß den jeweiligen Vereinbarungen – eine Arbeitspflicht. Ausnahmen von der Arbeitspflicht sind arbeitsfreie Tage, wie z. B. das Wochenende oder Feiertage, Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, Überstundenausgleich am Geburtstag oder Urlaub für die Liebesreise nach Paris. Bei Arbeitsverhinderung muss die Arbeit von Kollegen übernommen werden oder die Arbeit wird verschoben und erst nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz erledigt. Uns was passiert, wenn ein Mitglied des Betriebsrats (kurzfristig) ausfällt?
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Dr. Maximilian Baßlsperger † war Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts.
„Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand.“
Dr. Maximilian Baßlsperger, war seit mehr als zwei Jahrzehnten als Kommentator für das Bayerische Beamtenrecht tätig, kommentierte in seinem Blog aktuelle Themen mit einem Augenzwinkern.
Liebe Leserinnen und Leser des Blogs zum Beamtenrecht,
mit tiefer Trauer müssen wir Ihnen mitteilen, dass unser hochgeschätzter Autor und Experte für Beamtenrecht, Dr. Maximilian Baßlsperger †, verstorben ist.
Über viele Jahre hat er mit seiner fundierten Fachexpertise und seinem unermüdlichen Engagement unsere Publikationen bereichert und Ihnen wertvolle Einblicke in die komplexe Materie des Beamtenrechts vermittelt.
Beamtenrecht
Nachruf auf Dr. Baßlsperger
Wir trauern um unseren Autoren Dr. Baßlsperger, der Mitte November verstorben ist.
Weiterlesen...Die Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst – AhD
Schon mit dem Beitrag „Die bayerische Polizeistiftung“ wurde auf eine Interessensvertretung der Beamten hingewiesen, die eine bestimmte Laufbahn unterstützt. Mit diesem Beitrag wird eine Interessensvertretung der Beamten vorgestellt, die die Interessen einer einzigen Laufbahngruppe vertritt.
Weiterlesen...Zusätzliche Lehrverpflichtung in Sachsen-Anhalt unwirksam!
Das BVerwG hat mit Urteil vom 04.09.2025 – 2 CN 1.24 – die zusätzliche Lehrverpflichtung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt für unwirksam erklärt.
Weiterlesen...Straftaten im Ausland und deutsches Disziplinarrecht
Das BVerwG hat ein sehr interessantes Urteil zur disziplinarrechtlichen Verfolgung von ausländischen Straftaten nach deutschem Recht gefällt.
Weiterlesen...Rechtsanspruch des Beamten auf eine Abordnung
Nehmen wir einmal an, ein Beamter hat bei einer anderen Behörde erfolgreich an einem Auswahlverfahren für eine Stelle teilgenommen, auf der er nach einer Erprobungszeit auch befördert werden kann. Besitzt er einen Rechtsanspruch auf Abordnung?
Weiterlesen...Weibliche Polizeibeamte bevorzugt!
Unglaublich! Ein Kommissariat in Niedersachsen soll männliche Polizisten aufgrund ihres Geschlechts mit System schlechter bewertet haben als ihre Kolleginnen.
Weiterlesen...Die Bayerische Polizeistiftung
Immer wieder werden Polizisten Opfer gewalttätiger Übergriffe – wie etwa am 22.08.2025, als ein 34-jähriger Polizeibeamter von einem Tankstellenräuber in Völklingen erschossen wurde.
Weiterlesen...15 Jahre keinen Tag zur Arbeit: Der Dienstherr zahlt!
Daran krankt vor allem das Ansehen des Berufsbeamtentums: Man wird dienstunfähige Beamte einfach nicht los! Eine verbeamtete Lehrerin war seit 2009 durchgehend krank (geschrieben) und erhielt weiter ihre volle Besoldung — und das aus den Mitteln der Allgemeinheit ……
Weiterlesen...Größte Vorbehalte des BVerwG gegen Assessmentverfahren
Assessmentverfahren und andere Auswahlverfahren wie „Strukturierte Interviews“ etc. sind stets nur Momentaufnahmen, die für eine sachgerechte Einschätzung der Leistungen nur in ganz seltenen Ausnahmen herangezogen werden dürfen, wenn aktuelle oder frühere Beurteilungen nicht mehr aussagekräftig sind.
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Prof. Dr. Bettina Franzke, Dipl.-Psych., Professorin für interkulturelle Kompetenzen und Diversity-Management an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
Arbeitsschwerpunkte sind: Chancengleichheit im Beruf, Frauen in Führungspositionen, Förderung von Diversitätskompetenz und interkulturelles Lernen, Konzeption und Umsetzung von Genderseminaren und Gendertrainings für unterschiedliche Zielgruppen und Arbeitsbereiche.
Gleichstellung und Chancengleichheit
Alleinerziehende in Deutschland: Lebensrealitäten, Erwerbsarbeit und gleichstellungspolitische Handlungsfelder
Die besondere Situation von Alleinerziehenden zu verstehen und auf ihre Belange aufmerksam zu machen, ist ein Dauerthema.
Weiterlesen...Was ist Geschlecht? Und wie lässt es sich messen oder erfragen? – Praxisnahes Wissen für Gleichstellungsbeauftragte
Sie erfahren, wie Geschlecht in seiner Vielfalt erfragt und gemessen werden kann.
Weiterlesen...Neues Jahr – neue Ziele! Werkzeuge zur Zielfindung und Zielerreichung
Ziele geben Orientierung. Sie sind Motor für Motivation und nachhaltige Veränderung – im persönlichen Leben genauso wie in der Gleichstellungsarbeit. Hier erfahren Sie, wie Sie Ziele definieren und umsetzen.
Weiterlesen...„Krisenzeiten“ bei der Autofahrt/Gleichstellung … aus …/Gratulationen
Autofahrten, Gleichstellung und eine besondere Gastrednerin: Ein Hotelgespräch über die Herausforderungen des Alltags.
Weiterlesen...Vereinbarkeit und weiter
Freistellung bei Erkrankung des Kindes / der Kinder – wie weiter mit der „Väterzeit“
Weiterlesen...Auf in ein neues Jahr
Ich - Equal Pay Day und das Schaltjahr - Ein Film - Nachdenken über…
Weiterlesen...Ein paar Buchtipps
Theresa Bücker, Stevie Schmiedel, Henrike Voigtländer, Benno Gammel, Anja Zimmermann
Weiterlesen...„Dann werde ICH mich beschweren!“
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Beschwerde -Führungskraft/die vorgesetzte Person.
Weiterlesen...Umsetzungen, Ideen, Ziele, Pläne wiedergewählter Gleichstellungsbeauftragter
Mentoring-Projekte, Herausforderungen und Träumen für ein gut ausgestattetes Gb-Büro. Reflektierende Gespräche über persönliche Entwicklungsprozesse und die faszinierenden Nobelpreisgewinnerinnen.
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Ramona Dietmair, Einkommensteuerreferat des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Ramona Dietmair ist Ansprechpartnerin der Finanzämter und betreut die Lohnsteuer-Außenprüfung und -Arbeitgeberstellen. Zu ihren Aufgaben zählt dabei auch die Durchführung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen im Lohnsteuerbereich.
Lohnsteuerrecht
Aktiv in der Rente
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter widmet sich voll und ganz nur einem Thema: dem Freibetrag von 24.000 Euro für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Arbeiten im Alter soll dadurch an Attraktivität gewinnen und damit ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten zu schaffen, umgesetzt werden. Viel Zeit blieb nicht zwischen der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember und der erstmaligen Anwendung ab Januar 2026. Wohl einmal mehr eine Herausforderung für Programmierung, Arbeitgeber sowie Berater. Um zeitnah die wesentlichen Eckdaten zur neuen Vorschrift zu kommunizieren, wurden jetzt die ersten FAQs auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Diese richten sich sowohl an Arbeitgeber, als auch an (ggfs.) betroffene Arbeitnehmer. Der Fragenkatalog wird aber vermutlich noch nicht abschließend sein…
Weiterlesen...Ein genauerer Blick auf die Zweite
Hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung fällt der Blick aktuell zu allererst auf die Fälle mit Auslandsbezug. An dieser Stelle gibt es ab 2026 eine Neuregelung, die der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedete. Wie auch in den Fällen mit einer Unterkunft im Inland gibt es nun auch für die Auslandsunterkunft einen gesetzlich festgeschriebenen Höchstbetrag. Zukünftig können insoweit die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden, höchstens aber 2.000 Euro im Monat. Durch diese Typisierung soll die seitens des BFH geforderte Einzelfallprüfung obsolet werden. Das ist aber nicht alles – welche Neuigkeiten gibt es noch zur Vorschrift, besonders im Hinblick auf die Zweitwohnung?
Weiterlesen...Und wieder einen Schritt digitaler
Um bürokratischen Aufwand bei der (lohn-)steuerlichen Behandlung der Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu mindern, wurde in den letzten Jahren daran gearbeitet, einen umfassenden elektronischen Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern einzuführen. Die entsprechenden Regelungen wurden schon mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 punktuell konkretisiert. Der gesetzlich vorgesehene Starttermin der Einführung des Datenaustauschs war zunächst der 01.01.2024, der allerdings aufgrund der Komplexität des technischen Verfahrens nochmals verschoben werden musste. Nun endlich, zum 01.01.2026, startet das elektronische Datenaustauschverfahren. Was bedeutet das für die Praxis, insbesondere das Lohnsteuerabzugsverfahren?
Weiterlesen...Die planbare Anhebung
Rund sechs bis acht Millionen Menschen arbeiten aktuell in einem Minijob, in einigen Branchen wie Gastronomie, Handel oder Reinigung sind Minijobs gar die Regel. Dennoch oder vielleicht sogar auch deshalb wird aktuell über deren Abschaffung diskutiert. Problematisiert wird in erster Linie die unzureichende soziale Absicherung. Steuerlich hingegen können Minijobber insbesondere von der niedrigen Pauschsteuer profitieren, die häufig nicht vom Arbeitnehmer getragen werden muss. Hinzu kommt die fehlende Progressionswirkung im Rahmen der Veranlagung, der Steuersatz auf die übrigen Einkünfte erhöht sich dadurch (ausnahmsweise) nicht.
Weiterlesen...Nicht mehr in Gänze pauschal
Um die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Nachfrage nach emissionsfreien Kraftfahrzeugen weiter zu steigern, wurde Mitte des Jahres bereits die Bruttolistenpreisgrenze für die günstige Viertelungsregelung von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Ab 01.07.2025 profitieren nun auch Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro von der vorteilhaften Bewertung des privaten Nutzungswerts. Die Vorteilsermittlung für die Überlassung eines Elektrofirmenfahrzeugs auch zur privaten Nutzung ist aber nicht der einzige Berührungspunkt zwischen Elektromobilität und Lohnsteuer. Auch wenn es darum geht, wer den Ladestrom trägt, lohnt sich ein genauer Blick.
Weiterlesen...Nicht neu – aber hilfreich
Zu den Sachverhalten, die regelmäßig bis vor Gericht landen, gehört auch der doppelte Haushalt. Dies dürfte unter anderem seinem Wesen als Massensachverhalt geschuldet sein – eine Vielzahl an Anwendungsfällen, die typisierenden Regelungen unterliegen. Dabei war die „Massentauglichkeit“ auch gerade eine der Zielrichtungen der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Allerdings bieten Vorschriften mit einem großen Anwendungsbereich eben auch größere Gelegenheit für einen Rechtsstreit. Um die Unstimmigkeiten zu vermeiden bzw. zumindest zu reduzieren, sollen die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung nochmal gesetzlich konkretisiert werden. Konkret geht es um die Kosten für eine im Ausland belegene Unterkunft, für die eine praxistaugliche Lösung angestrebt wird.
Weiterlesen...Über das Einkommensteuergesetz hinaus
Bereits zu Beginn des Jahres hatte ich meinen Blogbeitrag dem Thema erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmerüberlassungen gewidmet. Ursächlich dafür war eine ganze Reihe aktueller Entscheidungen dazu, sowohl von Finanzgerichten, als auch dem Bundesfinanzhof. Die Reihe endet jedoch nicht, es verbleibt noch immer Streitpotential bzw. unterschiedliche Auffassungen hierzu. Ein weiteres BFH-Urteil gibt nun Anlass, erneut auf das Thema einzugehen. Ohne die Spannung vorweg nehmen zu wollen – es wird wohl nicht das Letzte hierzubleiben.
Weiterlesen...Mehr Aktivität in der Rente
Längere Zeit schon werden sie diskutiert, die steuerlichen Vorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der bislang noch nicht offiziell veröffentlichte Referentenentwurf des BMF für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll nun zusätzliche Arbeit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuerlich fördern und damit entsprechende Anreize zur Mehrarbeit setzen. Alle drei enthaltenen Maßnahmen setzen auf dasselbe Mittel der Steuerfreiheit. Neben einer Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge und einer Teilzeitaufstockungsprämie ist wesentlicher Bestandteil die sog. Aktivrente. Was steckt dahinter, wer soll profitieren und was sollte bedacht werden?
Weiterlesen...Für mehr Freude am ehrenamtlichen Engagement
Um das ehrenamtliche Engagement zu stärken gewährt das Einkommensteuergesetz für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten Erleichterungen. Die sog. Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterfreibetrag stellen Einnahmen aus dieser Tätigkeit in gewissem Umfang steuerfrei, um die Ehrenamtlichen insoweit zu entlasten. Im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2025 soll der auf bestimmte Tätigkeiten begrenzte Übungsleiterfreibetrag von aktuell 3.000 Euro auf künftig 3.300 Euro, sowie die tätigkeitsunabhängige Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro angehoben werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine Konkretisierung vor, der den bisherigen Wortlaut der Vorschriften enger fasst. Wer wird von den Änderungen profitieren – und wer nicht?
Weiterlesen...
Dr. Andreas Gourmelon ist Professor für Personal- und Verwaltungsmanagement an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Er ist seit vielen Jahren im Themenbereich Personalmanagement lehrend, forschend und beratend tätig.
Er ist u. a. Autor der Werke „Management im öffentlichen Sektor“ und „Personalmanagement im öffentlichen Sektor“, die sich sowohl bei Studierenden als auch Praktikern großer Beliebtheit erfreuen.
Personalmanagement
KI für das Onboarding nutzen
Mit dem Forschungsprojekt KI-InnOMATIV soll die Personaleinführung auch von Menschen mit Behinderungen optimiert werden.
Weiterlesen...Sind Onboarding-Maßnahmen überhaupt wirksam?
Die Ergebnisse einer Meta-Analyse belegen: Durch Onboarding-Maßnahmen werden neue Mitarbeitende an den Arbeitgeber gebunden.
Weiterlesen...Akzeptieren Bewerbende den Einsatz von KI?
Die Studie von Charlotte Lange gibt Einblick in die Gedankenwelt von Nachwuchskräften des öffentlichen Sektors und zeigt Maßnahmen zur Akzeptanzförderung auf.
Weiterlesen...Nachschlagewerk zum Personalmanagement?
Liebe Leserin, lieber Leser,am 17. Juni 2025 wurde das Werk „Ahr, M. (2025). Personalmanagement im öffentlichen Dienst. Haufe“ veröffentlicht. Zum Autor Michael Ahr ist Gründer der „GfV – Gesellschaft für Verwaltungsberatung“ und berät seit 20 Jahren verschiedene Organisationen des öffentlichen Sektors. Seine berufliche Karriere nahm ihren Ausgangspunkt bei der Polizei Nordrhein-Westfalen. Dort war er zuerst als Polizist im gehobenen, später als Führungskraft im höheren Dienst tätig. Neben polizeispezifischen Qualifikationen verfügt der Autor ausweislich seines Linked-In-Profils über Qualifikationen in den Bereichen Coaching und Beratung, Change Management sowie Organisations- und Bildungsmanagement. Ausstattung und Stil Das Buch mit einem Verkaufspreis von knapp 70 Euro umfasst 357 Seiten. Neben dem Textteil beinhaltet das Werk übersichtliche Verzeichnisse zur Literatur, zu den Checklisten, zu den Übersichten sowie den Stichworten. Die im Werk enthaltenen 24 Abbildungen und 36 Tabellen sind gut lesbar mit Grautönen gestaltet. Unterstützt wird die Lektüre durch ein angenehmes, nicht überfrachtetes Layout des Textes. Der Autor formuliert sehr verständlich, klar und schnörkellos. Hervorzuheben ist auch das überaus gelungene Korrektorat. Zielgruppe des Werkes Gerichtet ist das Buch an Praktiker des Personalmanagements sowie Entscheidungsträger im öffentlichen Dienst (S. 15).1 Es soll als Nachschlagewerk dienen, welches die Zielgruppen „…bei Ihren Herausforderungen und Themenstellungen rund um das Personalmanagement unterstützt" (S. 15). Gliederung und Themen Neben zwei einleitenden umfasst das Werk zwölf inhaltliche Kapitel. Die Gliederung orientiert sich am Personallebenszyklus, d. h. zuerst werden die Themen Personalplanung, Personalgewinnung und -auswahl, Onboarding, Ausbildung und Personalentwicklung, später die Themen Leistungsmanagement und Zielvereinbarung, Mitarbeiterbindung und -motivation, Trennungsmanagement und Nachfolgeplanung behandelt. Ergänzend finden sich Kapitel zu den Themen Personalcontrolling, Digitalisierung im Personalmanagement, Schnittstellenmanagement sowie Zukunft des Personalmanagements. Evidenzbasierung und Zitierung Michael Ahr erhebt den Anspruch, dass sein Werk Entscheidungsträger dabei unterstützt, die Personalpolitik auf eine evidenzbasierte Grundlage zu stellen. Dieser Anspruch ist sehr zu begrüßen, wird allerdings im Buch nur teilweise verwirklicht. Bei der Analyse der Quellen ist auffällig, dass ein hoher Anteil der wiedergegebenen Quellen Veröffentlichungen von Unternehmensberatungen, Stiftungen und Verbänden sind. Die umfangreiche, in Fachzeitschriften, Herausgeberwerken oder Monographien dokumentierte Forschungsliteratur zum Personalmanagement im öffentlichen Sektor nutzt Ahr nur in verhältnismäßig geringem Maße. Das Ausmaß der Zitierung von Quellen variiert stark. So zitiert der Autor im Kapitel 5 eine Quelle und ein Praxisbeispiel – auf insgesamt 25 Seiten. An manchen Stellen (z. B. S. 198 – 201) werden Theorien sowie Modelle erläutert und Autorennamen benannt, aber keine Quellen angegeben. Wie der Autor an manchen Stellen zu Aussagen gelangt ist, bleibt unklar – z. B. in Tabelle 3, die Aussagen zur Validität von Auswahlmethoden enthält. Hat Ahr die Validität selbst überprüft? Oder eine Quellenangabe vergessen? Fehlende Quellenangaben erschweren es den Lesern´, sich in einzelne, besonders interessierende Themen durch Quellenstudium vertiefen zu können. Hervorzuheben ist die Aktualität der verwendeten Quellen. Inhalte Auf den 325 Inhaltsseiten des Werkes werden viele für das Personalmanagement im öffentlichen Sektor bedeutsame Inhalte erläutert. Die am Personallebenszyklus orientierte und durch weitere Aspekte ergänzte Gliederung erleichtert den Lesern die Einordung der Inhalte. Einige Textteile bieten den Praktikern sicherlich wertvolle Anregungen, z. B. bei der Auflistung möglicher Controlling-Kennzahlen im Kapitel 11.3. Andere Themengebiete werden nur kurz erwähnt oder bleiben im Vergleich zu anderen Inhalten recht oberflächlich. Beispiele hierfür sind die Darstellung von Vorstellungsgesprächen oder die Ausführungen zur Beamtenausbildung, die jeweils auf einer halben Seite erfolgen. Viele Ausführungen sind für den Anfänger im Personalmanagement informativ, helfen aber den erfahrenen Praktikern in den Verwaltungen kaum weiter. Beispiele hierfür sind die Ausführungen zur Stellenbeschreibung und -bewertung in Kapitel 3.3 oder zur Dienstlichen Beurteilung in Kapitel 8.2. Bei manchen Themen habe ich einen engen Bezug zum öffentlichen Dienst vermisst. Das folgende beispielhafte Zitat stammt aus dem Kapitel 10.2 Trennungsmanagement: „Die Definition von Kriterien zur Sozialauswahl unterstützen bei der Personalauswahl im Zuge betriebsbedingter Kündigungen und können im Vorfeld mit den Personalvertretungen abgestimmt werden“ (S. 236). Betriebsbedingte Kündigungen sind derzeit im öffentlichen Dienst nicht von hoher Relevanz. Für viele Handlungsfelder des Personalmanagements im öffentlichen Dienst gibt es rechtliche Vorgaben und Regelungen. Sofern ich mich nicht verzählt habe, verweist Michael Ahr im Buch insgesamt nur auf einen Artikel des Grundgesetzes und einen Paragraphen. Die umfangreichen Praxiserfahrungen des Autors werden in den zahlreichen Checklisten offenbar. Diese Checklisten können den Praktikern als wertvolle Reflexionshilfe für das eigene Vorgehen dienen. Praxisbeispiele Ergänzt werden die Ausführungen des Autors durch Berichte von Praktikern und Unternehmensberatern. Diese teils sehr ausführlichen Berichte bieten interessante Einblicke in die Handlungsweisen einzelner Organisationen. An manchen Stellen sind die Problem- und Lösungsbeschreibungen sehr spezifisch für die jeweilige Organisation, so dass sich manche Erkenntnisse kaum auf andere Organisationen übertragen lassen, z. B.: „Auch die Probleme beim Schwimmen nehmen zu. Das Öffnen der Augen unter Wasser, um Gegenstände vom Beckenboden hochzuholen, wird zunehmend zum Problem“ (S. 134; beschrieben werden Schwierigkeiten bei der Polizei-Ausbildung). Unnötig sind nach meiner Ansicht Zusammenfassungen und Interpretationen der Praxisberichte durch den Autor (z. B. S. 136 – 137). Nachschlagewerk? Michael Ahr hat sich das sehr anspruchsvolle Ziel gesetzt, ein Nachschlagewerk für die Praktiker zu schaffen, „… die täglich mit den spezifischen Herausforderungen des Personalmanagements im öffentlichen Dienst konfrontiert sind“ (S. 15). Wird als Maßstab für „Nachschlagewerk für die Praxis“ z. B. das Buch von Böhle (2022) herangezogen, so ist dieses Ziel nicht erreicht worden. Dazu sind viele Ausführungen im Werk von Ahr für erfahrene Praktiker zu wenig in die Tiefe gehend. Zieht man als Maßstab heran, dass sich Leser erstmalig über eines der Handlungsfelder des Personalmanagements informieren können, so ist das Ziel fast erreicht – das Tüpfelchen auf dem i wären umfangreichere Quellenangaben und Verweise auf die rechtlichen Grundlagen des Personalmanagements in der öffentlichen Verwaltung. Herzlichst,Andreas GourmelonQuellenangabe: Ahr, M. (2025). Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung. Haufe. Böhle, T. (2022). Kommunales Personal- und Organisationsmanagement. C. H. Beck. 1 Dieses und die folgenden Zitate entstammen dem Werk von Ahr (2025).Blogübersicht < BlogbeitragRezension des Werkes „Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ – verfasst von Michael Ahr.
Weiterlesen...Karriere – in der Kommunalverwaltung machbar
Eine Pilotstudie zeigt: Rund 20 Jahre nach Abschluss ihres Studiums sind Verwaltungsfachkräfte beruflich erfolgreich und zufrieden.
Weiterlesen...Personalmanagement in der Neuen Zeit
Am 6. Mai 2026 findet in Gelsenkirchen das 19. Symposium für Personalmanagement im öffentlichen Sektor statt.
Weiterlesen...Wohnraum zur Bindung von Nachwuchskräften
Stadtverwaltungen versuchen, Nachwuchskräfte mit günstigem Wohnraum anzuwerben und zu binden.
Weiterlesen...Wie können Arbeitgeber Beschäftigte an sich binden?
Aus den Ergebnissen einer aktuellen empirischen Studie lassen sich Hinweise für das Personalmanagement zur Bindung von Beschäftigten ableiten.
Weiterlesen...Ein neues Buch zum Thema Personalgewinnung und -bindung
Rezension des Werks „Recruiting und Retention“ – herausgegeben von Rainer Gröbel, Inga Dransfeld-Haase und Dr. Thymian Bussemer.
Weiterlesen...Beste Antworten.
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