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Aktuelle Gesetzgebung: Abschluss von Gesetzgebungsverfahren

In den Online-Aktualisierungen des Lexikons für das Lohnbüro für die Monate Februar 2026 und Mai 2026, jeweils unter Nr. 1, hatten wir Sie über das Altersvorsorgereformgesetz (= Reform der Riester-Rente ab 2027) und die Möglichkeit der Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zum 30.6.2027 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie von insgesamt 1000 € auszuzahlen informiert. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.5.2026 dem Altersvorsorgereformgesetz zugestimmt, aber die Entlastungsprämie abgelehnt. Nach derzeitigem Stand wird die Möglichkeit der Zahlung einer steuerfreien Entlastungsprämie politisch nicht weiterverfolgt.

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Beim Altersvorsorgereformgesetz werden ab dem Jahr 2027 Beiträge zu einem begünstigten Produkt bis zu 1800 € steuerlich gefördert. Die Förderung beträgt jeweils 50 Cent für die ersten 360 € und 25 Cent für weitere 1440 €. Somit ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 €. Ggf. wird zusätzlich eine Kinderzulage von 300 € für jedes Kind gewährt. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung wird nach wie vor eine Günstigerprüfung zwischen diesen Zulagen und dem Sonderausgabenzug (= 1800 € zuzüglich Zulagen) vorgenommen. Aufgrund der staatlichen Förderung führen die späteren Auszahlungen zu voll steuerpflichtigen sonstigen Einkünften. Für vor dem 1.1.2027 abgeschlossene Riester-Verträge können die bisher geltenden Regelungen alternativ weiter angewendet werden (Bestandsschutzregelung).

(Beschlüsse des Bundesrats vom 8.5.2026  BR-Drs. 206/26 und 223/26)

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