Die Bundesregierung hat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 verabschiedet.
Aus lohnsteuerlicher Sicht sind ab 1.1.2026 folgende Maßnahmen beabsichtigt:
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Berücksichtigung der Entfernungspauschale mit 0,38 € ab dem ersten vollen Entfernungskilometer sowie Beibehaltung und Entfristung der sog. Mobilitätsprämie, wenn sich die Entfernungspauschale ab dem 21. vollen Entfernungskilometer steuerlich nicht auswirkt,
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Erhöhung der sog. Übungsleiterpauschale für Einnahmen z.B. aus der Tätigkeit als Trainer/Übungsleiter in Vereinen von 3000 € jährlich auf 3300 € jährlich,
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Anhebung der sog. Ehrenamtspauschale für Einnahmen aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen von 840 € jährlich auf 960 € jährlich,
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Absenkung des Umsatzsteuersatzes von bisher 19% auf 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken; der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt auch für Kantinenmahlzeiten an Arbeitnehmer.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Beste Antworten.
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