Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum steuerlichen Investitionssofortprogramm (vgl. vorstehende Nr. 1) sind weitere steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer ab 1.1.2026 geplant. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll im Herbst dieses Jahres durchgeführt werden.
Folgende Maßnahmen sind beabsichtigt:
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Einführung einer Aktivrente durch Steuerfreistellung eines Betrags von 2000 € monatlich zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. Begünstigt sollen Personen nach Erreichen der gesetzlichen Altersrente oder besonders langjährig Versicherte sein, die eine Altersversorgung beziehen. Der Freibetrag soll unabhängig von der steuerlichen Einkunftsart für Selbstständige und Arbeitnehmer gelten. Eigene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen vom Aktivrentner nicht zu zahlen sein.
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Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen, die für arbeitsrechtlich vorliegende Überstunden gezahlt werden. Die Mehrarbeit muss über die tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, ohne tarifliche Regelung mindestens 40 Stunden hinausgehen. Die Steuerfreiheit soll auf 25% des Grundlohns für die Überstunde begrenzt werden.
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Steuerfreistellung einer sog. Teilzeitaufstockungsprämie bei Ausweitung der bisherigen Teilzeitbeschäftigung. Die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit muss einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten umfassen. Steuerfrei soll ein Betrag von 225 € je Stunde der Aufstockung gezahlt werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 4500 €. Der Höchstbetrag wird also erreicht, wenn die Arbeitszeit für zwei Jahre um 20 Stunden wöchentlich aufgestockt wird (20 Stunden wöchentlich x 225 € = 4500 €)
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Anhebung der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Perspektivisch soll zur Vereinfachung im Werbungskostenbereich der Arbeitnehmer die Einführung einer Arbeitstagepauschale durch Zusammenfassung von Entfernungspauschale, Home-Office-Pauschale und Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geprüft werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem angekündigt, dass es das sog. „Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“ erneut auf den Weg bringen wird. Zu den bereits ursprünglich geplanten Maßnahmen (insbesondere Ausbau der Förderung der betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern) vgl. Nr. 1 des Newsletterservices des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat August 2024.

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