Das Bundeskabinett hat Anfang September 2026 das Einkommensteuerreformgesetz 2027 auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält folgende wesentliche Maßnahmen für die Jahre 2027 und 2028:
-
Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12 564 € für 2027 und 12 900 € für 2028 (Verdoppelung der Beträge bei einer Zusammenveranlagung) – ein Ausgleich der sog. kalten Progression durch Anhebung der Tarifeckwerte ist bisher grundsätzlich nicht vorgesehen;
-
Einführung eines Spitzensteuersatzes von 47% ab einem zu versteuernden Einkommen von 280 000 € jährlich (Verdoppelung des Betrags bei einer Zusammenveranlagung);
-
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1230 € jährlich auf 1430 € jährlich;
-
Erhöhung des Pauschsteuersatzes bei Mini-Jobs von 2% auf 5%;
-
Anhebung des Grundlohnbetrags für Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 € auf 75 €, bei Beibehaltung des bisherigen Grundlohnbetrags für Nachtarbeit von 50 €. Die Stundenlohngrenze von 75 € gilt auch sozialversicherungsrechtlich für tarifvertraglich vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge. In allen anderen Fällen verbleibt es für die Beitragsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachzuschlägen in der Sozialversicherung bei einer maximalen Stundenlohngrenze von 25 €;
-
Erhöhung des Kindergeldes von bisher 259 € monatlich auf 267 € monatlich für 2027 und auf 272 € monatlich ab 2028;
-
Anhebung der Kinderfreibeträge von bisher 6 828 € jährlich auf 7 128 € jährlich für 2027 und 7308 € ab 2028;
-
Absenkung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf 15% der Lohnkosten bei einem jährlichen Höchstbetrag von 900 €.
Die ursprünglich im Gespräch gewesene Streichung des Rabattfreibetrags von 1080 € jährlich beim Personaleinkauf ist in dem Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen. Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.
(Bundesrats-Drucksache 507/26 vom 4.9.2026)

Beste Antworten.
Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht
Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Empfehlungen zu neuen Produkten und Webinaren. Jetzt kostenlos anmelden und von den aktuellen Angeboten und Beiträgen profitieren.
Quiz Lohnsteuerrecht
Jeden Monat stellen wir Ihnen spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.
Für mehr Wissen. rehm begleitet Sie durch das Lohnsteuerjahr zu den wichtigsten Änderungen.
Im Bereich Entgeltabrechnung bietet der rehm Campus ein breites Spektrum an praxisorientierten Fortbildungen – von den Grundlagen der Lohnsteuer und Sozialversicherung bis hin zu aktuellen Entwicklungen und spezifischen Fragen der Abrechnungspraxis.
Neben den bekannten Live-Webinaren gibt es auch Online-Trainings, Video-Tutorials und das eLearning-Paket Entgeltabrechnung. Die Webinare sind einzeln buchbar und im Lexikon für das Lohnbüro PLUS im Preis inklusive.


Lesen Sie auch die Beiträge unserer Blogger:
Bleiben Sie mit den Blogs zum aktuellen lohnsteuerrechtlichen Geschehen und zu arbeitsrechtlichen Themen mit Fällen aus der Praxis immer informiert.