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Aktuelle Gesetzgebung: Steuerliches Investitionssofortprogramm

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vorgelegt. Bundestag und Bundesrat sollen dem Gesetz noch vor der Mitte Juli beginnenden Sommerpause zustimmen.

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Folgende wesentliche Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung in Höhe von 30% – maximal das Dreifache der linearen Abschreibung – für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft werden („Investitions-Booster“);

  • Einführung einer besonderen Abschreibung über sechs Jahre für nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge ab dem Jahr der Anschaffung mit 75%, 10%, 5%, 5%, 3% und 2%;

  • Anhebung der für die „Viertelregelung“ geltenden Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge bei der sog. Dienstwagenbesteuerung von 70 000 € auf 100 000 € für nach dem 30.6.2025 angeschaffte Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emission.

(Bundesrats-Drucksache 233/25 vom 5.6.2025)

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