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Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer: Antragsveranlagung für Staatsangehörige der Schweiz

Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, wird beim Stichwort „Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer“ unter Nr.18 ausgeführt, dass eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer auch dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat.

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Darüber hinaus wurde eine Antragsveranlagung auch für Staatsangehörige der Schweiz gesetzlich eingeführt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz haben. Die Möglichkeit besteht einer Antragsveranlagung besteht hingegen nicht, wenn der Staatsangehörige der Schweiz seinen Wohnsitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat.

(§ 50 Abs. 2 Satz 8 EStG)

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