Kindergeld für neugeborene Kinder soll ab dem Jahr 2027 sukzessive ohne einen Antrag der Eltern gezahlt werden, wenn der Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind.
Dies setzt insbesondere voraus, dass die Familienkasse für die Auszahlung des Kindergeldes eine Kontoverbindung vorliegen hat und keine Zweifel am Bestehen des Kindergeldanspruchs bestehen. Die antraglose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes erfolgt unmittelbar nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. Die Verfahrensumstellung ergibt sich aus dem Referentenentwurf des Bundesministerium der Finanzen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Derzeit erhalten Familien nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, welcher zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Dieser Service soll nunmehr zu einem echten antraglosen Kindergeld ausgebaut werden. Das Begrüßungsschreiben wird aber daneben auch zukünftig zur Übersendung eines vorausgefüllten Kindergeldantrags bestehen bleiben und in allen Geburtsfällen zur Anwendung kommen, in denen kein antragloses Kindergeld ausgezahlt werden kann. Damit können insbesondere Fälle mit z. B. fehlender Kontoverbindung weiterhin leicht erreicht werden.
(Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.2.2026)

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