rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Gesundheitsförderung: Keine Steuerfreiheit für Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen

Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2024, wird unter dem Stichwort „Gesundheitsförderung“ Nrn. 2 bis 4 ausgeführt, dass die Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung
• als Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse nicht steuerbar,
• in bestimmtem Umfang steuerfrei oder
• steuerpflichtig
sein können.

Jetzt bewerten!

Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung ist auf einen Höchstbetrag von 600 € jährlich je Arbeitnehmer begrenzt. Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verhinderung und Vermeidung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben erbracht werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V = gesetzliche Krankenversicherung) entsprechen.

Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung

Der Bundesfinanzhof hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass für die mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehenden unentgeltlichen oder vergünstigten Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers die Steuerbefreiung bis zu 600 € jährlich je Arbeitnehmer nicht in Anspruch genommen werden kann. Sie verbessern weder den Gesundheitszustand noch fördern sie die Gesundheit der Arbeitnehmer. Auch das SGB V differenziert zwischen (begünstigten) Präventionsleistungen und (nicht begünstigten) übrigen Kosten. Die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung führen daher zu steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.

(BFH-Urteil vom 23.11.2023  VI R 24/21)

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Empfehlungen zu neuen Produkten und Webinaren. Jetzt kostenlos anmelden und von den aktuellen Angeboten und Beiträgen profitieren.

Quiz Lohnsteuerrecht

Jeden Monat stellen wir Ihnen spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.

Einfach mitspielen

Für mehr Wissen. Online-Seminare rund um das Lohnsteuerjahr

rehm begleitet Sie durch das Lohnsteuerjahr mit Webinaren zu den wichtigsten Änderungen.
Die Webinare sind einzeln buchbar und im Lexikon für das Lohnbüro PLUS im Preis inklusive.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Jetzt informieren und anmelden

Online-Seminare Arbeits- und Lohnsteuerrecht_267px.png
Bloguebersichtbild_Blogstoerer_100px.png

Lesen Sie auch die Beiträge unserer Blogger:

Bleiben Sie mit den Blogs zum aktuellen lohnsteuerrechtlichen Geschehen und zu arbeitsrechtlichen Themen mit Fällen aus der Praxis immer informiert.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER