Mitte August hat die Bundesregierung den Entwurf des sog. Frühstartrentengesetzes für Kinder auf den Weg gebracht.
Die wichtigsten Regelungsinhalte sind:
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Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das in Deutschland eine Bildungseinrichtung besucht, werden aus dem Bundeshaushalt 10 € monatlich in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt, das von den Eltern bei Anbietern eröffnet werden kann. Darüber hinaus sind private Einzahlungen z.B. von Eltern oder Großeltern bis 6840 € jährlich möglich.
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Begonnen wird im Jahr 2026 mit den Kindern des Geburtenjahrgangs 2020. Im Jahr 2027 wird dann der Geburtenjahrgang 2021 in die Förderung einbezogen.
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Die Auswahl der Produkte für die Frühstartrentenförderung wird für individuelle Verträge auf den „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“ beschränkt. Die Anlage erfolgt ausschließlich in Aktien und Aktienfonds und ist global diversifiziert. Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge haben dieses Standardprodukt in ihrem Angebot und für diese Verträge gilt der Effektivkostendeckel von 1%. Die individuellen Verträge ermöglichen einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit des Kindes.
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Die Erträge aus dem Vertrag sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Die Auszahlungsbeträge werden als sonstige Einkünfte voll besteuert.
Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.
(Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 12.8.2026; Bundesrats-Drucksache 445/26 vom 14.8.2026)

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