Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis

mit Straßenausbaubeitragsrecht,
Praktikerkommentar mit Online-Service

Matloch / Wiens (Hrsg.)

1452 Seiten

Das Autorenteam: Gerhard Wiens, Vors. Richter a.D., Peter Läpple, Vors. Richter a.D., Monika Kolbe, Regierungsdirektorin Bezirk Schwaben und Martin Bayerle, Richter am VGH München.
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Alles, was man wissen muss zum Thema Erschließung von Grundstücken für eine bauliche Nutzung mit den dazugehörigen Erschließungsbeiträgen. Ebenso alles zu den für die Erneuerung und Verbesserung der Anlagen bedeutsamen Straßenausbaubeiträgen.

Das Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht ist nahezu ausschließlich Rechtsprechungsrecht. Sie finden hier die neueste Rechtsprechung stets aktuell kommentiert, leicht zu finden anhand einer Rechtsprechungs-Schnellübersicht mit griffigen Schlagworten.

Zusätzlich werden 14tägig Informationen online angeboten.

Neueste Änderungen

Auch wenn das Erschließungsbeitragsrecht seit mehr als 50 Jahren (30. Juni 1961) gilt, bleibt es in diesem Rechtsgebiet auch weiterhin unruhig. Immer wieder ändert sich auch als gefestigt geltende Rechtsprechung. Im Erschließungsvertragsrecht gibt es seit 2013 neue Regelungen. Der Erschließungsvertrag (ehemals §124 BauGB) ist seither in den Städtebaulichen Vertrag (§11 BauGB) integriert. Die damit erweiterten Vertragsgestaltungsmöglichkeiten eröffnen den Gemeinden einen größeren Spielraum.

Das Straßenausbaubeitragsrecht ist nun in Bayern abgeschafft, mit weitreichenden Konsequenzen für die Gemeinden. In anderen Ländern gilt das Straßenausbaubeitragsrecht aber weiterhin.

Es bleibt spannend.


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Vorwort zur 61. Aktualisierung

Schwerpunkt ist die Einarbeitung neuester höchst- und oberrichterlicher Rechtsprechung mit deren beitragsrechtlichen Konsequenzen. Umfangreiche Ergänzungen bringen die Kommentierung auf den aktuellsten Stand.

  • Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben ihre Rechtsprechung zu Fragen des Erschlossenseins aktualisiert. Die bedeutsame Frage nach Erschließungshindernissen haben wir anhand hochaktueller Rechtsprechung weiter geklärt. In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung zu den beitragsrechtlichen Konsequenzen nicht abgesenkter Bordsteine für das Erschlossensein betroffener Grundstücke hingewiesen (Rdnr. 829). Zu dem in der gemeindlichen Praxis weit verbreiteten Vollgeschossmaßstab gibt es eine weitere bedeutsame Entscheidung (Rdnr. 952). Missbräuchliche Grundstücksteilungen zum Zwecke der Beitragsverminderung sind Gegenstand aktueller Rechtsprechung (Rdnrn. 1318, 1319).
  • Hochaktuell ist auch die Rechtsprechung zu den für das Entstehen der Beitragspflicht maßgeblichen Fragen der endgültigen Herstellung. So äußert sich die Rechtsprechung deutlich im Hinblick auf die Herstellung einer Straße ohne seitliche Begrenzung der Oberflächenbefestigung (Rdnr. 410) und zu den Konsequenzen einer mängelbehafteten „letzten Rechnung“ (Rdnr.1101).
  • Die aktuellen Möglichkeiten, im Rahmen der Beitragserhebung die Kosten der Straßenentwässerung zu pauschalieren, beschreiben wir bei Rdnr. 192 b.
  • Hat eine im Rahmen der Planung erfolgte Bürgerbeteiligung Konsequenzen für die nachfolgende Herstellung der Erschließungsanlage? Die Frage erläutern wir bei Rdnr. 1129. Und zur Anfechtbarkeit einer straßenrechtlichen Widmung wegen deren beitragsrechtlichen Folgen für die Anlieger verweisen wir auf Rdnrn. 418 bzw. 1104.
  • Kontrovers bleibt die Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Kombination der beiden Vorfinanzierungsinstrumente Abschnittsbildung und Vorausleistung (Rdnr. 1425).
  • Zu den Billigkeitsregelungen bei „erdrosselnder Wirkung“ s. Rdnr. 1715, zum einstweiligen Rechtsschutz bei Vorliegen eines Härtefalls s. Rdnr. 1150.
  • Beim Erschließungsvertrag stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht (Rdnr. 1629 a).
  • Auch im Straßenausbaubeitragsrecht haben wir die neueste Rechtsprechung eingearbeitet. Für die bayerischen Gemeinden bestehen nach der Abschaffung des Straßenausbaubeitragsrechts bis ins Jahr 2018 umfangreiche Erstattungsansprüche für entgangene Beiträge. Für diese lange Übergangsphase kommt es auf die Kenntnis der beitragsfähigen Maßnahmen, des beitragsfähigen Aufwands und die Fragen der Verteilung des Aufwands auf die bevorteilten Grundstücke an (s. S. 161 und Rdnrn. 2200 ff.). Auch sei auf die Bedeutung für laufende Rechtsmittelverfahren hingewiesen.


August 2018,  Gerhard Wiens

Titeldetails
  • 1452 Seiten. Loseblattwerk zzgl. Aktualisierungslieferungen. Im Ordner
  • ISBN 978-3-8073-2576-7
  • Stand 72. Aktualisierung Februar 2023
  • wird ca. 2 mal im Jahr aktualisiert
  • Erschienen bei rehm
  • 14,8 x 21,0 cm
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