rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

15.000 Euro-Grenze für Direktaufträge auf Bundesebene verlängert!

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich beschlossen. Die Wertgrenze für Direktaufträge beträgt damit für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ab dem 1.1.2026 weiterhin – wie in der bis zum 31.12.2025 befristeten Vorläuferregelung vom 11.12.2024 – 15.000 Euro.

Jetzt bewerten!

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht eine Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro vor. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung ist im Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vorgesehen, diese Wertgrenze in § 55 Abs. 2 BHO-E dauerhaft zu verankern. Da das Vergabebeschleunigungsgesetz jedoch voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 in Kraft treten wird und die derzeit geltende Ausnahmeregelung vom 11.12.2024 zur Direktauftragswertgrenze in Höhe von 15.000 Euro zum Ende des Jahres 2025 ausläuft, würde ohne eine Übergangsregelung wieder der allgemeine Wert von 1.000 Euro nach § 14 UVgO zur Anwendung kommen. Die Bundesregierung hat daher am 17.12.2025 die aktuell geltende Wertgrenze von 15.000 Euro verlängert. Die Veröffentlichung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften im Bundesanzeiger steht noch aus. Dem Vernehmen nach war ursprünglich sogar beabsichtigt, die Wertgrenze ab dem 1.1.2026 schon auf 50.000 Euro (gewissermaßen in Vorgriff auf das Vergabebeschleunigungsgesetz) anzuheben. Darauf konnte sich die Bundesregierung offenbar aber nicht verständigen.

Für Bauaufträge wurde die Wertgrenze für Direktaufträge mittels Änderung der VOB/A 1. Abschnitt demgegenüber bereits jetzt auf 50.000 Euro angehoben (siehe Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Bundesanzeiger vom 16.12.2025). Mit dieser Änderung der VOB/A wurde darüber hinaus die Wertgrenze für eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro und für die Freihändige Vergabe auf 100.000 Euro festgesetzt (siehe Übersicht).

Ley / Ley

Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen online

Leitfaden durch das Verfahren, Ablaufschemata, Formularsammlung und alle wichtigen Vorschriften

Vierteljahrespreis‎ 87,00 €
Online-Produkt

Anders als bei diversen Gelegenheiten angekündigt, konnte die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Wertgrenze für Direktaufträge von Sicherheitsbehörden des Bundes zum 1.1.2026 deutlich anzuheben, noch nicht umsetzen. Bereits im Kontext des Regierungsentwurfs zum Vergabebeschleunigungsgesetz vom 6.8.2025 hatte die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geo- und sicherheitspolitischen Lage angekündigt, die Direktauftragsgrenze für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen von Sicherheitsbehörden entsprechend der Regelung für die Bundeswehr vom 23.7.2025 zu erhöhen.

Ebenfalls offen bleibt die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge des Bundes an Start-ups auf 100.000 Euro, die eigentlich ebenfalls am 1.1.2026 in Kraft treten sollte.

Verfasser Rudolf Ley/Dietmar Altus

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Vergaberecht

Dieser kostenlose Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Entwicklungen im Vergaberecht. Sie erhalten aktuelle und praxisbezogene Informationen und Produkttipps zu Vorschriften, EU-Vorgaben, Länderregelungen und aktueller Rechtsprechung.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER