Zu dem jetzt von der Bundesregierung beschlossenen „Aktionsplan Nachhaltigkeit“ wurde vom 17. Juli bis 3. August 2026 eine Konsultation durchgeführt. Ziel war es, bis September 2026 einen schlanken, auf konkrete Umsetzung und spürbare Ergebnisse im Alltag ausgerichteten Aktionsplan zu erstellen. Diese terminliche Vorgabe wurde mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 eingehalten.
Ziel des „Aktionsplans Nachhaltigkeit“
Ziel des „Aktionsplans Nachhaltigkeit“ ist es, die Umsetzung der im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu beschleunigen und so umzusetzen, dass nachhaltige Lösungen effektiv, handlungsorientiert und bürgernah bei der Bevölkerung ankommen.
Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem nunmehr beschlossenen Aktionsplan maßgebende Akzente in der Nachhaltigkeitspolitik zu setzen. Der Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ basiert auf der Grundlage der aktuellen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Das Rückgrat des Aktionsplans bilden die von den Ressorts und dem Bundeskanzleramt vorgeschlagenen 20 Missionen. Sie beschreiben konkrete Ziele, mit denen bis zum Ende der Legislaturperiode spürbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Umwelt erreicht werden sollen.
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Missionen
Jede der Missionen ist einem federführenden Ressort zugeordnet. Der „Aktionsplan Nachhaltigkeit“ bestimmt, dass die Ministerien ressort- und sektorübergreifend an konkreten Lösungen arbeiten, die wirksam und praxisnah verwirklicht werden können. Alle Fortschritte werden regelmäßig überprüft. Die Missionen haben unterschiedliche Querbezüge und decken die durch den Kabinettbeschluss vom 5. November 2025 definierten fünf Handlungsfelder
Handlungsfeld I: In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren
Handlungsfeld II: Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen
Handlungsfeld III: Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität fördern
Handlungsfeld IV: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken
Handlungsfeld V: Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen
sowie die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 ab.

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Öffentliche Beschaffung
Im Handlungsfeld II (Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen) sind Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung verankert. Diese umfassen unter anderem:
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Errichtung einer Wissensdatenbank, um die nachhaltige öffentliche Beschaffung zu stärken,
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Stärkung der nachhaltigen öffentliche Beschaffung durch die Integration von Nachhaltigkeitsstandards auf Einkaufsplattformen,
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Förderung von nachhaltigen globalen Textillieferketten durch verbesserte Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in den Produktionsländern,
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Förderung von Drop-in-Kunststoffen aus nachwachsenden Rohstoffen als biobasiertes Verpackungsmaterial,
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Unterstützung von Unternehmen bei der Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.
Mit Newsletter vom 17. August 2026 hatten wir ausführlich über den Entwurf des „Aktionsplans Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung informiert. Dieser wurde nunmehr beschlossen.
Weiterführende Hinweise zur nachhaltigen Beschaffung sind im Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung enthalten.
Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus