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EU-Kommission veröffentlicht Bewertung der Vergaberichtlinien

Die EU-Kommission hat ihre Bewertung der EU-Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU über das öffentliche Auftragswesen veröffentlicht. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Richtlinien ihre Ziele nur teilweise erreicht hätten und benennt diverse Herausforderungen, die bei einer Reform der Richtlinien angegangen werden sollen.

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Das gesamte Kommissionsdokument und die executive summary können Sie beides in englischer Sprache nachlesen.

Eingangs beschreibt die EU-Kommission nochmals die Ziele der geltenden EU-Vergaberichtlinien: Sie sollten Vergabeverfahren vereinfachen, Flexibilität bieten, einen fairen Zugang für alle Wirtschaftsteilnehmer ermöglichen und ein optimales Preis-Leistung-Verhältnis gewährleisten. Darüber hinaus sollten Nachhaltigkeit und Innovation gefördert sowie digitale Tools etabliert werden.

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In ihrer Bewertung (Evaluation) zieht die Kommission folgende Schlussfolgerungen:

  • Das Zusammenspiel zwischen den Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe in sektoralen Rechtsvorschriften und den Richtlinien von 2014 habe zu regulatorischen Inkohärenzen geführt, die die öffentliche Auftragsvergabe zusätzlich erschwerten.

  • Trotz der Bemühungen, Vergabeverfahren zu vereinfachen und flexibler zu gestalten, würden diese als zu komplex und starr wahrgenommen, um öffentlichen Auftraggebern eine effektive Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben zu ermöglichen.

  • Die Nutzung der Vergabeverfahren zur Erreichung ökologischer, innovativer und sozialer Ziele sei in den Mitgliedstaaten nach wie vor uneinheitlich ausgeprägt. Neue Prioritäten wie wirtschaftliche Sicherheit und strategische Autonomie seien entstanden, während die Ungleichheit beim Marktzugang andauere und durch die jüngsten geopolitischen Entwicklungen noch verschärft werde.

  • Trotz verbesserter Transparenz behinderten Datenlücken und Qualitätsprobleme auf EU- und nationaler Ebene eine effektive Governance, strategische Entscheidungsfindung und Korruptionsprävention. Die zunehmende Komplexität der öffentlichen Auftragsvergabe erfordere hochqualifizierte Beschaffungsbehörden. Investitionen in Professionalisierung und Kapazitätsaufbau seien jedoch – obwohl sinnvoll - nur begrenzt erfolgt.

Zusammenfassend zeigen diese Herausforderungen aus Sicht der EU-Kommission, dass die ursprünglich festgelegten politischen Ziele zwar teilweise erreicht worden seien, es dem aktuellen Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe jedoch an der nötigen Flexibilität, Kohärenz und strategischen Ausrichtung mangele, um wirksam auf aktuelle und künftige Herausforderungen reagieren zu können.

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Zur Datenbasis für die Evaluation weist die Kommission darauf hin, dass die quantitative Analyse auf TED-Daten basiere, kombiniert mit mehreren nationalen Vergabedatenbanken und weiteren Daten Dritter (z. B. Daten zur Unternehmensbeteiligung zur Ergänzung der Schätzung der KMU-Beteiligung an öffentlichen Aufträgen). Darüber hinaus habe die Kommission zur Unterstützung der Evaluierung eine Reihe von Studien in Auftrag gegeben. Das Feedback der Interessenträger sei im Rahmen einer öffentlichen Konsultation (Zusammenfassung siehe hier), im Rahmen eines Sondierungsgesprächs sowie gezielter Konsultationen und Umfragen (z. B. einer Umfrage zur eProcurement-Infrastruktur in den Mitgliedstaaten) eingeholt worden.

Die Veröffentlichung des Evaluationsberichts ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Reform der EU-Vergaberichtlinien. Die EU-Kommission beabsichtigt, in 2026 einen Legislativvorschlag vorzulegen, der dann in die Abstimmungen mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat geht. Das Europäische Parlament hatte sich jüngst bereits zur Reform der Vergaberichtlinien positioniert (siehe Newsletter vom 17.9.2025).

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Verfasser: Rudolf Ley/Dietmar Altus

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