Nachdem der Bundesrat am 8.5.2026 dem Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt hatte, wurde es am 18.5.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1.7. 2026 in Kraft.
Vergabeverfahren, die vor dem 1.7.2026 begonnen haben, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren sowie am Tag des Inkrafttretens anhängige Nachprüfungsverfahren, werden nach dem Recht zu Ende geführt, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galt (§ 187 Abs. 2 GWB). In förmlichen Vergabeverfahren mit Vergabebekanntmachung beginnt das Verfahren mit der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt. In anderen Vergabevorgängen gilt die Maßnahme als Beginn des Vergabeverfahrens, mit der die Vergabestelle einen ersten Schritt zur Herbeiführung eines konkreten Vertragsschlusses unternimmt und die deshalb einer förmlichen Einleitung eines Vergabeverfahrens funktional gleichsteht. Ein Vergabeverfahren ist daher eher auch begonnen, wenn eine Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb oder zur Angebotsabgabe ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb erfolgt ist. Bloße Vorbereitungshandlungen, wie die Markterkundung, interne Beratungen etc. leiten das Verfahren hingegen noch nicht ein.
Vergabebeschleunigungsgesetz 2026
Praxishandbuch mit Hinweisen zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und Bundestariftreuegesetz
Gesetzgebungsverfahren zum Vergabebeschleunigungsgesetz
Über das Gesetzgebungsverfahren haben wir schon mehrfach berichtet:
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zum Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Newsletter vom 7.8.2025
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zum Beschluss des Bundestages mit Newsletter vom 23.4.2026
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zum Beschluss des Bundesrates mit Newsletter vom 8.5.2026
Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 online
Praxishandbuch mit Hinweisen zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und Bundestariftreuegesetz
Ziele und Inhalte des Vergabebeschleunigungsgesetzes
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz soll die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung zu unterstützen.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist als Artikelgesetz ausgestaltet und bringt insgesamt Änderungen in 19 Gesetzen und Verordnungen mit sich (siehe Anlage).
Die praxisrelevantesten Inhalte des Gesetzes sind in nachfolgender Grafik dargestellt:


Fazit
Gut neun Monate nach dem Regierungsentwurf vom 6.8.2025 hat es nun auch das Vergabebeschleunigungsgesetz in das Bundesgesetzblatt geschafft. Zuvor waren bereits das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr Bundesgesetzblatt (dessen Kern das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz bildet) sowie das Tariftreuegesetz (mit dem Bundestariftreuegesetz als Herzstück) in Kraft getreten. Damit ist das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr initiierte Reformpaket zur öffentlichen Auftragsvergabe abgeschlossen.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz verlief dabei weitgehend reibungslos. Deutlich kontroverser gestalteten sich hingegen die Diskussionen zum Tariftreuegesetz. Zeitlich bildete das Vergabebeschleunigungsgesetz das Schlusslicht, was insbesondere auf die Meinungsverschiedenheiten rund um den Losgrundsatz zurückzuführen ist.
Ob der gesetzgeberische Kraftakt die in ihn gesetzten Erwartungen tatsächlich erfüllen kann, wird sich allerdings erst in der Praxis zeigen. Man darf auf das Feedback von den Vergabestellen und der Anbieterseite sowie auf die vorgesehenen Evaluierungen gespannt sein.
Die Vielzahl der mit dem Reformpaket geänderten Gesetze und Verordnungen macht es für die Praxis nicht gerade leicht, den Überblick über die neuen Regelungen zu wahren.
Deshalb haben die Verfasser dieses Newsletters ein Praxishandbuch „Vergabebeschleunigungsgesetz 2026“ erstellt, das noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.7.2026 bei der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm erscheinen wird, damit sich die Praxis auf die Rechtsänderungen einstellen kann.
Neben einer kompakten Einführung mit der Darstellung und Bewertung der wichtigsten Neuregelungen bietet das Praxishandbuch übersichtliche Grafiken, Tabellen und Synopsen zum Vergabebeschleunigungsgesetz, die einen schnellen Zugriff auf die Inhalte ermöglichen.
Das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr und das Tariftreuegesetz werden im Rahmen der Einführung ebenfalls erläutert, der Fokus des Praxishandbuchs liegt jedoch bewusst auf dem Vergabebeschleunigungsgesetz, das für die Vergabepraxis in Bund, Ländern und Kommunen die größte Bedeutung hat.
Zum Durchatmen bleibt indes kaum Zeit: In 2026 stehen die Überarbeitungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie des Abschnitts 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an. Auf europäischer Ebene ist zudem in den Jahren 2026/2027 mit einer Änderung der Vergaberichtlinien zu rechnen, im Verteidigungsbereich sogar deutlich früher. Es bleibt also spannend!
Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus