Die neue Bundesregierung will im Eiltempo zentrale Reformprojekte auf den Weg bringen. Darunter fallen auch die Reform des Vergaberechts und die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes.
Im Rahmen des ersten Koalitionsausschusses am 28.5.2025 wurde ein Sofortprogramm mit rund 60 Einzelprojekten beschlossen, die prioritär – einige schon bis zum Sommer – umgesetzt werden sollen.
Das Sofortprogramm gliedert sich in die Themenfelder:
- Investitionsoffensive
Mit der Investitionsoffensive sollen starke Impulse für mehr Wachstum und zur umfassenden Erneuerung des Landes geschaffen werden. Bis zum Sommer soll ermöglicht werden, dass die Investitionsmittel aus dem Sondervermögen fließen, und gleichzeitig soll der Rahmen für private und staatliche Investitionen verbessert werden.
- Vereinfachung und Beschleunigung
Der Maßnahmenkatalog soll dazu dienen, dass Investieren in Deutschland einfacher, schneller und unbürokratischer wird. Bis zum Sommer sollen dafür grundsätzliche Überarbeitungen von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des Verfahrensrechts auf den Weg gebracht werden.
- Sicherer und handlungsfähiger Staat
Hiermit soll die Handlungsfähigkeit des Staates gestärkt und auch die Digitalisierung und Modernisierung des Staates vorangebracht werden. Darüber hinaus sind u.a. Maßnahmen im Bereich der Migration, dem Erwerb der Staatsangehörigkeit sowie eine Modernisierung des Polizeirechts vorgesehen.
- Neues Wirtschaftswachstum
Die Investitionsoffensive soll mit strukturellen Reformen begleitet werden, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Deshalb sollen die Energiekosten gesenkt, Steuern für Haushalte und Unternehmen reduziert und bürokratische Hürden abgeschafft werden.
- Starker Zusammenhalt, standfeste Demokratie
Ziel dieses Maßnahmenpakets ist es, u.a. durch Anreize für eine höhere Tarif-bindung, Verlängerung der Mietpreisbremse und ein umfassendes Rentenpaket den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
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Unter dem Themenfeld „Vereinfachung und Beschleunigung“ sind die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts sowie die Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung für die Bundeswehr an erster Stelle prominent genannt. Bis zum Sommer sollen dafür die erforderlichen Überarbeitungen auf den Weg gebracht werden.
Unter dem Themenbereich „Starker Zusammenhalt, standfeste Demokratie“ wird als erstes die Stärkung der Tariftreue im Rahmen des Bundestariftreuegesetzes aufgeführt. Allerdings fehlt bei diesem Themenfeld die Angabe, dass die gelisteten Projekte bis zum Sommer umgesetzt werden sollen.
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Praxisleitfaden
Sowohl die Reform des Vergaberechts wie auch die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes sind im Koalitionsvertrag verankert (siehe dazu Newsletter vom 11.4.2025). Bei der Überarbeitung des Vergaberechts bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesregierung einen ähnlich umfassenden Ansatz wie die Vorgängerregierung mit dem Vergabetransformationspaket wählen oder den Regelungsumfang eher begrenzen wird. Bezüglich des Bundestariftreuegesetzes ist bemerkenswert, dass der Umsetzungshorizont „Sommer“ hier nicht genannt ist, obwohl ein fertiger Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode, der unter der Federführung des damals wie heute SPD-geführten Arbeits- und Sozialministeriums erarbeitet wurde, bereits vorliegt. Dieser Entwurf müsste „eigentlich“ nur an die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des Gesetzes angepasst werden.
Verfasser: Rudolf Ley/Dietmar Altus

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