BVerfG: Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist verfassungswidrig
Mit Beschluss vom 27. Januar 20151 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Schulgesetz des Landes NRW teilweise verfassungswidrig und daher nichtig ist. Die Entscheidung erging mit zwei Gegenstimmen. Sie hat auch auf andere Länder eine gravierende Auswirkung. 1 Veröffentlicht am 13.3.2015 (Az.: 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10).
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Debatte um Lehrerinnen mit Kopftuch
Immer wieder gibt es Streit um die Frage, ob Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen oder ob man ihnen dies generell verbieten kann. In seinem Urteil von 2003 verlangte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für ein solches Verbot eine gesetzliche Grundlage. Daraufhin wurden in den Ländern unterschiedliche Regelungen in den Schulgesetzen getroffen. Jetzt hat das BVerfG in zwei ...
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GEW zu prekären Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung
Dringenden Handlungsbedarf hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für die Honorarlehrkräfte insbesondere in der staatlich finanzierten Weiterbildung festgestellt. Vier von fünf der 150.000 hauptberuflichen Honorarlehrkräfte sind Frauen. „Von den Honoraren bleibt häufig weniger als der Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde übrig. Damit liegt das Einkommen vieler akademisch ...
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Richterwahlausschuss bevorzugt wieder Männer
In seiner Sitzung am 5. März 2015 hat der Richterwahlausschuss auf fünf Stellen des Bundesverwaltungsgerichts fünf Richter gewählt, obwohl hochqualifizierte Frauen vorgeschlagen waren. Insgesamt entschied sich der Ausschuss für 13 Richter und acht Richterinnen, die an die fünf obersten Bundesgerichte berufen werden.
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Erhebliche Wissenslücken bei Beschäftigten zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachtet – über ihre Rechte sind viele aber nur unzureichend informiert. 81 Prozent wissen nicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Und mehr als 70 Prozent kennen zu dem Thema auch keine präsente ...
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Fünf Arbeitgeber für Teilnahme an Entgelt-Check ausgezeichnet
In Deutschland ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen eine der größten in Europa. Daher ermuntert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Arbeitgeber, selbst gegen Entgeltdiskriminierung vorzugehen: mit einem internen Gehaltsvergleich mithilfe des Lohnmessverfahrens "eg-check.de". Nun wurden fünf von ihnen für ihre Teilnahme ausgezeichnet.
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Immer mehr Frauen arbeiten Teilzeit
Im Jahr 2014 waren elf Millionen Frauen teilzeitbeschäftigt, das sind doppelt so viele wie 1991. Auch der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ist seit 1991 gestiegen und zwar um fünf Prozentpunkte. Damit war 2014 fast die Hälfte aller Beschäftigten weiblich. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Entwicklung der Erwerbs- und Arbeitszeitmuster ...
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