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Die „GEW“ lernt es einfach nicht ...

„Mehr Lehrer braucht das Land!“ Diese Forderung ist nicht zu bestreiten. Frau Anja Bensinger-Stolze von der „GEW“ benennt dazu in einem Artikel zwar 15 Selbstverständlichkeiten als Ansatzpunkte, das Allerwichtigste wurde dabei jedoch geflissentlich „vergessen“.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

in einem Beitrag in der Zeitschrift „Der Personalrat“ 12/2023 findet man einen „15-Punkte-Plan“ für mehr Lehrkräfte der o.g. Autorin und „Leiterin des Organisationsbereichs Schule Hauptvorstand der „GEW“, Frankfurt“. Dieser enthält u.a. folgende Vorschläge:

  • Arbeitsreserven heben
  • Multiprofessionelle Teams bilden
  • Mehr IT- und Verwaltungsunterstützung
  • Studienplätze ausbauen
  • Mentor*ínnen stärken
  • Verbindlichkeit sichern
  • Schulen besser ausstatten usw. usw.

Lauter solche Floskeln findet man, wenn man es sich antut, diesen Artikel zu lesen.

Das Wichtigste wird dabei mit keinem Wort erwähnt:
Eine noch viel stärkere Verbeamtung von Lehrern dient der Rekrutierung von Lehrkräften in allererster Linie!

Mittlerweile hat sich diese Einsicht in allen 16 Bundesländern durchgesetzt und überall werden Lehrer wieder zu Beamten ernannt!

Zur Erinnerung:
Die GEW stand sowohl hinter der Verfassungsbeschwerde verschiedener Lehrer zum BVerfG als auch hinter der Klage vor dem EGMR – und ging beide Male mit Pauken und Trompeten unter!

Man maßt sich seitens der GEW nach Bekanntwerden des Urteils dann sogar aber an, diese höchstrichterliche Entscheidung mit abwegigen Argumenten als fehlerhaft darzustellen und die Richter damit im Grunde der Unfähigkeit zu bezichtigen (siehe Gesa Bruno-Latocha, Referentin für Tarif- und Beamtenpolitik beim GEW-Hauptvorstand und Ulrike Roth, Referentin der Bundesstelle für Rechtsschutz beim GEW-Hauptvorstand in PersR Heft 3, S. 37ff.).

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News Beamtenrecht

Aktuell informiert.

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.

Lesen Sie zum Urteil des EGMR aber lieber die Beiträge dieser Reihe:

Was steckt hinter der offensichtlichen Ablehnung des Beamtenstatus für Lehrer durch die „GEW“?
Es geht dieser Gewerkschaft um nichts anderes, als letztlich um die Abschaffung des Berufsbeamtentums. Das Ziel der Klagen war es, der gewerkschaftlichen „Mächtigkeit“ eine neue Position zu verleihen.

Quiz Beamtenrecht

Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?

Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!

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Zur Erinnerung:
Beim Mächtigkeitsprinzip handelt es sich um einen vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsatz, wonach eine Arbeitnehmervereinigung nur dann „tariffähig“ ist, wenn sie über genug Durchsetzungskraft verfügt, um den sozialen Gegenspieler (Arbeitgeber) zwingen zu können, sich auf ernsthafte Verhandlungen über Gewerkschaftsforderungen einzulassen.

Als Formel kann man hier entwickeln:
Kein Streikrecht der Beamten – keine Machtausübung durch Arbeitskämpfe – und folglich wesentlich weniger Bedeutung der Gewerkschaft!

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Beste Antworten.

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So war es beim Streikverbot für Beamte und so wird es vernünftigerweise auch künftig sein!

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

Literaturhinweis:

Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, § 1 BeamtStG, Rn. 96

Der nächste Beitrag in dieser Reihe erscheint Ostern am 8.4.2024

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2 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 18.03.2024 um 11:50

Sehr geehrter Herr Brilla! Danke für Ihren Beitrag. Dazu nur kurz Folgendes: Bei diesem Blog ging es mir um die Nachwuchsgewinnung in der Lehrerschaft. Ihr Kommentar zielt zunächst auf bereits im Dienst befindliche Lehrer ab. Sie haben insofern 100 Prozent Recht und belegen das mit Ihren Erfahrungen. Wenn der Dienstherr aber von Vornherein nur die Übernahme in ein Angestelltenverhältnis in Aussicht stellt, dann schreckt das viele Interessenten ab. Man will und braucht gerade bei der von Ihnen geschilderten Sachlage als Lehrer eine gewisse Sicherheit und diese bietet nun einmal das Beamtenrecht. Beste Grüße zurück, Maximilian Baßlsperger
kommentiert am 18.03.2024 um 11:39

Sehr geehrter Herr Dr. Baßlsperger, als ein vornehmlich im Beamtenrecht tätiger Rechtsanwalt möchte ich Ihrer Auffassung vom Grundsatz her nicht widersprechen - die Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrer war eine Schnapsidee. Dennoch stimme ich Ihrer Schlussfolgerung, dass es in allererster Linie auf "eine noch viel stärkere Verbeamtung von Lehrern" ankomme, nicht zu. Die von Ihnen als "Floskeln" abgetanen Forderungen sind für die alltägliche Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer alles andere als unbedeutend. Dass die Zustände in den Schulen mitunter katastrophal sind, ist eine Binsenweisheit. Der Beamtenstatus mag den "Durchhaltewillen" der Lehrkräfte stärken, aber er ist kein Allheilmittel: Ich berate und vertrete in meiner Kanzlei immer mehr Lehrer, die nicht mehr können oder wollen. Die einen enden im vorzeitigen Ruhestand, und die anderen denken ernsthaft über einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach. Und nach meinem Eindruck wird die letztgenannte Gruppe immer größer. Mit freundlichen Grüßen Martin Brilla, Aachen
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