„Mehr Lehrer braucht das Land!“ Diese Forderung ist nicht zu bestreiten. Frau Anja Bensinger-Stolze von der „GEW“ benennt dazu in einem Artikel zwar 15 Selbstverständlichkeiten als Ansatzpunkte, das Allerwichtigste wurde dabei jedoch geflissentlich „vergessen“.
Liebe Leserin, lieber Leser,
in einem Beitrag in der Zeitschrift „Der Personalrat“ 12/2023 findet man einen „15-Punkte-Plan“ für mehr Lehrkräfte der o.g. Autorin und „Leiterin des Organisationsbereichs Schule Hauptvorstand der „GEW“, Frankfurt“. Dieser enthält u.a. folgende Vorschläge:
- Arbeitsreserven heben
- Multiprofessionelle Teams bilden
- Mehr IT- und Verwaltungsunterstützung
- Studienplätze ausbauen
- Mentor*ínnen stärken
- Verbindlichkeit sichern
- Schulen besser ausstatten usw. usw.
Lauter solche Floskeln findet man, wenn man es sich antut, diesen Artikel zu lesen.
Das Wichtigste wird dabei mit keinem Wort erwähnt:
Eine noch viel stärkere Verbeamtung von Lehrern dient der Rekrutierung von Lehrkräften in allererster Linie!
Mittlerweile hat sich diese Einsicht in allen 16 Bundesländern durchgesetzt und überall werden Lehrer wieder zu Beamten ernannt!
Zur Erinnerung:
Die GEW stand sowohl hinter der Verfassungsbeschwerde verschiedener Lehrer zum BVerfG als auch hinter der Klage vor dem EGMR – und ging beide Male mit Pauken und Trompeten unter!
Man maßt sich seitens der GEW nach Bekanntwerden des Urteils dann sogar aber an, diese höchstrichterliche Entscheidung mit abwegigen Argumenten als fehlerhaft darzustellen und die Richter damit im Grunde der Unfähigkeit zu bezichtigen (siehe Gesa Bruno-Latocha, Referentin für Tarif- und Beamtenpolitik beim GEW-Hauptvorstand und Ulrike Roth, Referentin der Bundesstelle für Rechtsschutz beim GEW-Hauptvorstand in PersR Heft 3, S. 37ff.).

News Beamtenrecht
Aktuell informiert.
Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.
Lesen Sie zum Urteil des EGMR aber lieber die Beiträge dieser Reihe:
- Streikverbot bleibt bestehen!!!
- Die wesentlichen Gründe des EGMR für das Streikverbot
- BVerfG: Streikverbot verfassungsgemäß
Was steckt hinter der offensichtlichen Ablehnung des Beamtenstatus für Lehrer durch die „GEW“?
Es geht dieser Gewerkschaft um nichts anderes, als letztlich um die Abschaffung des Berufsbeamtentums. Das Ziel der Klagen war es, der gewerkschaftlichen „Mächtigkeit“ eine neue Position zu verleihen.
Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
Zur Erinnerung:
Beim Mächtigkeitsprinzip handelt es sich um einen vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsatz, wonach eine Arbeitnehmervereinigung nur dann „tariffähig“ ist, wenn sie über genug Durchsetzungskraft verfügt, um den sozialen Gegenspieler (Arbeitgeber) zwingen zu können, sich auf ernsthafte Verhandlungen über Gewerkschaftsforderungen einzulassen.
Als Formel kann man hier entwickeln:
Kein Streikrecht der Beamten – keine Machtausübung durch Arbeitskämpfe – und folglich wesentlich weniger Bedeutung der Gewerkschaft!

Beste Antworten.
Newsletter Beamtenrecht
Seien Sie zu den beiden Themen Beamtenrecht und Beihilferecht immer informiert und auf den neuesten Stand. Mit Inhalten aus unseren Blogs, Newsbeiträgen und aktuellen Produkten aus dem rehm-Shop.
So war es beim Streikverbot für Beamte und so wird es vernünftigerweise auch künftig sein!
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Lesen Sie dazu auch die Beiträge:
Literaturhinweis:
Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, § 1 BeamtStG, Rn. 96
Der nächste Beitrag in dieser Reihe erscheint Ostern am 8.4.2024
