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Entbürokratisierung auf Teufel komm’ raus?

In nahezu jeder Talkshow wird derzeit die Forderung nach einer Entbürokratisierung von einem oder gleich von mehreren Teilnehmern erhoben. Dabei wird jedoch übersehen: Bürokratie hat auch ihre guten Seiten….

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Bayern war wieder einmal Vorreiter: Mit seinem Modernisierungsgesetz will das Land einen großen Schritt Richtung Entbürokratisierung gehen. Das Land hat am 23.12.2024 deshalb das Erste Modernisierungsgesetz erlassen (GVBl. 2024, S. 605) und diesem folgte am selben Tag auch gleich noch ein Zweites Modernisierungsgesetz (GVBl. 2024, S. 619). Die Regelungen betreffen dabei viele Bereiche1 – unter anderem auch das geltende Dienstrecht.

Mit einer Entbürokratisierung soll gegenwärtig vor allem die Wirtschaftskraft in ganz Deutschland gestärkt, die Bürger und Firmen entlastet und die Arbeit der öffentlichen Hand im Interesse der Allgemeinheit beschleunigt und vereinfacht werden. Diese Ziele scheinen unumgänglich, denn allein die Erkenntnisse des Statistischen Bundesamtes2 ergeben Folgendes:

  • Es droht eine weiter zunehmende Inflation.
  • Das Bruttoinlandsprodukt sinkt ständig.
  • Deutschland befindet sich in einer permanenten Rezession.
  • Das Land kann im wirtschaftlichen Vergleich mit anderen Ländern nicht mithalten.

Besonders bedenklich: Nach der mehr als nur aussagekräftigen IWF-Prognose bleibt Deutschland im europäischen Vergleich hinsichtlich des dringend notwendigen wirtschaftlichen Wachstums auch künftig das Schlusslicht.3

Nun wird der Abbau von Bürokratie gerne als „das Allheilmittel“ zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, aber auch zur Wiederherstellung einer besseren Kaufkraft und damit zur Förderung der Lebensqualität der Bürger genannt. Dabei wird jedoch übersehen: Bürokratie existiert oft aus gutem Grund, denn sie dient gerade auch dazu, Transparenz, Fairness und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten4 und sie ist unverzichtbar um diese hohen Werte im Interesse der Allgemeinheit zu sichern.

„Der Abbau bürokratischer Vorgaben mag auf den ersten Blick Prozesse vereinfachen und beschleunigen, jedoch kann dies auch zu einem Qualitätsverlust führen, der mehr schadet als nützt. Bürokratie zu reduzieren ist nur dann ein richtiger Schritt, wenn es sich um unnötige Bürokratie handelt.“5

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Trotz aller positiven Möglichkeiten, welche die Digitalisierung und insbesondere die „KI“ bieten, gilt es im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, den Bogen nicht zu überspannen und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht zu gefährden. Der Einsatz neuer technischer Errungenschaften kann und sollte in erster Linie dazu dienen, den in vielen Bereichen überforderten aber dennoch bestbewährten öffentlichen Dienst zu entlasten, denn diesem kam seit 1949 – also seit der Geltung unserer Verfassung – eine wichtige und unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft zu.

Eine funktionierende Wirtschaft ist nicht ohne einen funktionierenden öffentlichen Dienst denkbar – und das gilt aber auch umgekehrt.

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Technik darf deshalb auch in Zukunft nur assistieren – niemals jedoch selbst entscheiden. Durch eine sinnvolle (technische) Entlastung der Beschäftigten muss das vornehmliche Ziel verfolgt werden, die Lebensqualität der Bürger wieder zu verbessern, die Wirtschaft zu unterstützen, aber gerade auch die Rechtssicherheit jedes Einzelnen in jeder Hinsicht zu gewährleisten.

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

Literaturhinweis:

  • Lexikon Beamtenrecht,
    a) Stichwort: Hoheitliche Aufgaben
    b) Stichwort: Neutralitätspflicht
  • Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, § 1 BeamtStG, Rn. 25ff. und 73ff.
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