Reiche Beamte?
Liebe Leserin, lieber Leser,
richtig ist: Beamte müssen nicht mit eigenen Beiträgen für ihr Alter sparen, und sie tragen nicht das Risiko, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Damit, so die „FAZ“, sei der Durchschnittsbeamte wohlhabender als der Selbständige mit wenig Beschäftigten. Er habe ein doppelt so hohes Vermögen wie ein durchschnittlicher Bezieher einer gesetzlichen Rente.
Da hier die Stimmung der Bevölkerung gegen das Berufsbeamtentum geschürt wird – wie immer in einer wirtschaftlichen Rezession – erscheint eine Gegenrechnung unbedingt erforderlich zu sein:
Frank Bornemann vom Niedersächsischen Richterbund wies bei der 51. Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes in Köln im Januar 2010 besonders darauf hin, dass die Einkommen der Richter – und damit auch der Beamten des höheren Dienstes – um mehr als 20 Prozent hinter den Einkünften liege, die von Juristen in der freien Wirtschaft erzielt würden. Diese Feststellung lässt sich ohne Weiteres auf die Beamten der übrigen Laufbahngruppen übertragen.
Konsequenz: Die gegenwärtige Bezahlung der Beamten steht nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts1 nicht mehr im Einklang mit dem Grundgesetz. Die verfassungsgemäße Bezugsgröße für die Besoldung muss nach dieser Rechtsprechung das Einkommen sein, das von Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft für vergleichbare Arbeit aufgrund einer vergleichbaren Ausbildung erzielt wird.
Die Einkommen der Beamten hinken seit Jahrzehnten der Entwicklung in der freien Wirtschaft um bis zu 20 Prozent hinterher!
Gerade auch diese Tatsache muss bei der wieder einmal anstehenden „Neiddiskussion“ Berücksichtigung finden!
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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1 BVerfG vom 27.9.2005, BVerfGE 114, 258

