rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Firmenwagen zur privaten Nutzung: Nutzungsentgelt für nachträglich freigeschaltete Sonderausstattung

Bei der 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung ist maßgebender Bruttolistenpreis der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Anschaffungskosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer.

Jetzt bewerten!

Eine in den Bruttolistenpreis einzubeziehende Sonderausstattung liegt aber nur dann vor, wenn das Fahrzeug werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist. Nach der Erstzulassung eingebaute unselbständige Ausstattungsmerkmale erhöhen den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs nicht.

Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für eine nachträglich freigeschaltete vorinstallierte Sonderausstattung wie z.B. Navigationssysteme, Infotainment, Lichtpakete, Parkassistenten oder andere Zubehörkomponenten wie z.B. eine höhere Motor- oder Ladeleistung. In den Bruttolistenpreis ist lediglich die Sonderausstattung einzubeziehen, die im Zeitpunkt der Erstausstattung sowohl installiert als auch freigeschaltet ist (vgl. auch im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2024, das Stichwort „Firmenwagen zur privaten Nutzung“ unter Nr. 3 Buchstabe a). Dies gilt unabhängig davon, ob sie dauerhaft erworben wird oder hierfür eine monatliche Nutzungsgebühr zu entrichten ist.

Handelt es sich hingegen um Ausstattungsmerkmale, die zwar vorinstalliert, aber erst nach der Erstzulassung des Fahrzeugs hinzugebucht werden, liegt im Zeitpunkt der Erstzulassung keine nutzungsfähige Sonderausstattung vor. Die spätere Aktivierung der Sonderausstattung führt nicht zu einer Erhöhung des Bruttolistenpreises und somit auch nicht zu einem höheren geldwerten Vorteil. Zahlt der Arbeitnehmer für eine solche Sonderausstattung seines Firmenwagens ein Nutzungsentgelt, darf dieses Entgelt allerdings auch nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden.

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Empfehlungen zu neuen Produkten und Webinaren. Jetzt kostenlos anmelden und von den aktuellen Angeboten und Beiträgen profitieren.

Quiz Lohnsteuerrecht

Jeden Monat stellen wir Ihnen spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.

Einfach mitspielen

Für mehr Wissen. Online-Seminare rund um das Lohnsteuerjahr

rehm begleitet Sie durch das Lohnsteuerjahr mit Webinaren zu den wichtigsten Änderungen.
Die Webinare sind einzeln buchbar und im Lexikon für das Lohnbüro PLUS im Preis inklusive.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Jetzt informieren und anmelden

Online-Seminare Arbeits- und Lohnsteuerrecht_267px.png
Bloguebersichtbild_Blogstoerer_100px.png

Lesen Sie auch die Beiträge unserer Blogger:

Bleiben Sie mit den Blogs zum aktuellen lohnsteuerrechtlichen Geschehen und zu arbeitsrechtlichen Themen mit Fällen aus der Praxis immer informiert.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 20.02.2024 um 14:31

Super
SX_LOGIN_LAYER