Zum Süd-Nordgefälle der Beamtenbesoldung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) ist die Kompetenz des Bundes zum Erlass entsprechender rahmenrechtlicher Vorgaben für die Länder entfallen. An die Stelle der bisherigen Rahmengesetzgebung trat nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Regelung der Statusrechte und der statusrechtlichen Pflichten der ...
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Neues Urlaubsrecht in Bayern
Nach § 44 BeamtStG steht den Beamtinnen und Beamten ein jährlicher Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Dienstbezüge zu. Hierdurch wird zwar ein Rechtsanspruch begründet, die Dauer des Urlaubs zu bestimmen ist aber eine Angelegenheit der Länder.
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Überlastungsanzeige: Rechtliche Wirkung und notwendiger Inhalt
Auch im öffentlichen Dienst kommt es vermehrt zu Arbeitsüberlastungen.1 Arbeitnehmer und Beamte sehen sich außerstande, die ihnen übertragenen Arbeiten bestmöglich zu erledigen. Ihre Belastungsgrenze ist erreicht oder bereits überschritten. Was können die Beschäftigten hier selbst tun? Nur wenige wissen, dass mit einer Überlastungsanzeige nicht nur eine rechtliche Möglichkeit, sondern auch eine ...
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Ich bin Ausländer und will Beamter werden
Auch Ausländer können nach den geltenden Beamtengesetzen in Deutschland Beamte werden. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann, wenn sie ihren Schul- und/oder Berufsabschluss in ihrem Heimatland erworben haben.
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Fürsorgepflicht – was ist das?
Der Beamte besitzt nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG einen Anspruch auf Fürsorge und Schutz gegenüber seinem Dienstherrn. Dieser Anspruch resultiert aus dem zwischen Beamten und Dienstherrn bestehenden Dienst- und Treueverhältnis. Wie ist dieser Anspruch aber in der Praxis durch den Dienstherrn zu realisieren?
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Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
Dienstunfähigkeit von Polizeibeamten (Teil III)
Verwendung in anderen Verwaltungsbereichen Die Regelungen zur Polizeidienstunfähigkeit geben einem Beamten mit nur eingeschränkter Polizeidienstfähigkeit eine Rechtsposition, die darauf hinausläuft, ihn zunächst innerhalb des Polizeibereichs auf einem Dienstposten weiterzuverwenden, auf dem die volle Polizeidienstfähigkeit nicht erforderlich ist.
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Dienstunfähigkeit von Polizeibeamten (Teil II)
Umsetzung anderer Beamter oder Einsatz auf freien Dienstposten bei eingeschränkter Polizeidienstfähigkeit Eine wichtige Frage ist, ob ein Beamter, dessen eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit festgestellt wurde, auch auf einem bisher von einem Kollegen besetzten – sonst nicht frei werdenden – Dienstposten innerhalb der Polizeiverwaltung eingesetzt werden muss, wenn sich dieser Dienstposten nach ...
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Newsletter Beamtenrecht
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Dienstunfähigkeit von Polizeibeamten (Teil I)*
Ein Polizeivollzugsbeamter gilt als allgemein dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten war, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt.
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Das Dienstjubiläum
Während eine Gratifikation wegen einer längeren Betriebszugehörigkeit im Arbeitsrecht in aller Regel mit einer wesentlichen finanziellen Leistung verbunden ist , ist dies im Beamtenrecht nicht der Fall. Einem Beamten mittels einer Jubiläumszuwendung Dank und Anerkennung abzustatten, besitzt allerdings auch im Beamtenrecht eine lange Tradition. Dies geschieht in der Regel durch die Gewährung einer ...
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