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HBR-Newsletter Nr. 2/2024

Wir informieren u.a. über die Verschiebung der Personalratswahlen und das Ergebnis der aktuellen Tarifrunde.

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I. Aktuelles aus der Gesetzgebung
Verschiebung von Personalratswahlen

II. Aktuelles aus dem Tarifgeschehen
1. 2024er Tarifrunden in Hessen beendet
2. Änderungstarifvertrag zum TV EGO-L-H veröffentlicht
3. Das System von privater Anschaffung und Betrieb von Motorsägen im Bereich von Hessen Forst wird geändert         

III. Vorschau auf die HBR-Lieferungen in den nächsten Monaten

IV. Wichtiger Hinweis zur HPVG-Novelle und zur HPVGWO

V. Wichtige Info zum Wahlleitfaden

Roetteken / Rothländer

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Aktuelles aus der Gesetzgebung

Verschiebung von Personalratswahlen

Bekanntlich wurde durch den Koalitionsvertrag von CDU und SPD für Hessen entschieden, dass das bisherige „Hessische Ministerium für Soziales und Integration“ in zwei Ministerien aufgeteilt wird. Zum einen in das „Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport und Gesundheit“ und zum anderen in das „Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales“. Die organisationsrechtliche Neubildung beider Ministerien als jeweilige oberste Dienstbehörden sowie die Maßnahmen des personellen Vollzugs (Abordnungen, Versetzungen) sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl finden im Mai 2024 die regelmäßigen Personalratswahlen nach dem HPVG statt. Das führte jetzt dazu, dass das Hessische Innenministerium auf der Grundlage des § 22 Abs. 4 HPVG eine Verordnung zur Sicherstellung der Personalratsstruktur einerseits sowie zur Verschiebung der Neuwahlen andererseits erlassen hat:

a) Die Amtszeit der bestehenden Gremien (örtliche Personalvertretung, Hauptpersonalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretungen) werden bis längstens 31.12.2024 verlängert,

b) die Neuwahlen finden in der Zeit vom 1.11. bis 30.11.2024 statt,

c) bis dahin führen die bestehenden Gremien die Geschäfte weiter, auch für die Bereiche, für die im November 2024 eigene Personalvertretungen zu wählen sein werden.

Aus dem Bereich der Hessischen Staatskanzlei wird die bisherige „Digitalabteilung“ ausgegliedert und ebenfalls ein organisationsrechtlich eigenständiges Ministerium als oberste Dienstbehörde. Auch hier wäre eigentlich eine Verschiebung der Wahlen erforderlich, weil sich die Neubildung wahrscheinlich auf die Größe des örtlichen Personalrats und des Hauptpersonalrats der Staatskanzlei auswirkt. Jedenfalls bis zum Redaktionsschluss dieses Newsletters (25.4.2024) war jedoch über eine Verschiebung nichts bekannt.

VO v. 9.4.2024, GVBl. 2024, Nr. 14.

Roetteken / Rothländer

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Teil IV: Beamtenrecht

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II. Aktuelles aus dem Tarifgeschehen

1. 2024 Tarifrunden in Hessen beendet

Innerhalb von rd. zwei Wochen waren in Hessen drei Tarifrunden beendet. Am 15.3. erfolgte eine Verständigung mit dem Land Hessen (TV-H), am 20.3. folgte ein weitestgehend identischer Abschluss mit der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. M. und schließlich am 25.3.2024 ein Abschluss mit der Technischen Universität Darmstadt. Für alle drei Tarifbereiche gelten inhaltsgleich folgende Verständigungen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte mit Wirkung zum 1.2.2025 um 200,00 € und mit Wirkung zum 1.8.2025 um weitere 5,5 %,
  • wenn die Erhöhungen zum 1.2. und zum 1.8.2025 zusammen keine 340,00 € erreichen, dann wird der Erhöhungsbetrag zum 1.8.2025 entsprechend aufgestockt,
  • die Ausbildungsentgelte sowie die Entgelte für die Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1.2.2025 um einen Festbetrag von 100,00 € und zum 1.8.2025 um einen weiteren Festbetrag von 50,00 € erhöht.

Es wurde ein gesonderter Tarifvertrag „Inflationsausgleich“ vereinbart, der steuer- und -sozialversicherungsfreie Zahlungen in folgendem Umfang vorsieht:

a) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000,00 €. Diese wird in drei gleichen Teilbeträgen von jeweils 1.000,00 € im Mai, Juli und November 2024 ausgezahlt.

b) Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine solche ebenso. Sie beträgt insgesamt 1.500,00 € und wird in drei gleichen Teilbeträgen von jeweils 500,00 € ebenfalls in den Monaten Mai, Juli und November 2024 ausgezahlt.

Die Staffelung nach den Entgeltgruppen und den jeweiligen Prozentsätzen bei der Jahressonderzahlung wird auf zwei Gruppen, EG 1 bis EG 8 sowie EG 9a bis EG 16 reduziert. Die Prozentsätze werden auf 90 % bzw. 60 % festgesetzt.

Für den Bereich der studentischen Beschäftigten mit und ohne Hochschulabschluss sind Verbesserungen vorgesehen. Die Mindestlaufzeit der jeweiligen Arbeitsverträge soll ein Jahr betragen, die Stundenentgelte werden erhöht.

Weitere Verbesserungen sind im Bereich der Stufenlaufzeiten, der Freistellungsregelungen bei den Elterntagen sowie für gewerkschaftliche Tätigkeiten insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit in Tarifkommissionen vorgesehen.

Die Regelungen zum LandesTicket Hessen werden bis zum 31.12.2026 (= 2 Jahre) verlängert.

Das Innenministerium hat eine Erklärung abgegeben, dass das Tarifergebnis „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

Die Laufzeit der Tarifeinigung geht unter Beachtung von abweichenden Regelungen im Detail bis zum 31.1.2026. Die Erklärungsfrist geht bis zum 3.5.2024.

Als Besonderheit für den Bereich der Goethe-Universität Frankfurt a. M. und der Technischen Universität Darmstadt ist darauf hinzuweisen, dass hier zusätzlich eine Zulage in Höhe von 200,00 € monatlich für Auszubildende vereinbart wurde. Diese soll ab August 2024 gezahlt werden.

Roetteken / Rothländer

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Teilausgabe I: Personalvertretungsrecht

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2. Änderungstarifvertrag zum TV EGO-L-H veröffentlicht

Der erste Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte sowie für die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (TV EGO-L-H) v. 14.7.2023 wurde jetzt im Staatsanzeiger veröffentlicht. Erstmalig trat dieser Tarifvertrag zum 1.8.2022 in Kraft. Kernpunkt dieser sehr umfangreichen Änderung ist u. a. die Regelung zu Anträgen auf Höhergruppierung in den Fällen, in denen sich aus der neugefassten Anlage A zu diesem Tarifvertrag eine höhere Eingruppierung ergibt sowie die Vereinbarung von „Annäherungszulagen“. Ferner wurde die Antragsfrist für Überleitungen vom alten in neues Recht vom 31.7.2023 bis jetzt 31.5.2024 verlängert. Es können auch Beschäftigte einen Antrag stellen, die keinen direkten materiellen Vorteil von einer Überleitung haben. Die verbesserte besoldungsrechtliche Bewertung von Grundschullehrerinnen und -lehrern (von A 12 nach A 13) wird auch tarifvertraglich nachvollzogen. Wegen der Details verweisen wir auf den Wortlaut des Änderungstarifvertrages.

StAnz. 2024, S. 411 ff.

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3. Das System von privater Anschaffung und Betrieb von Motorsägen im Bereich von Hessen Forst wird geändert

Im Bereich der Forstverwaltung galt jahrzehntelang das Prinzip, dass die Beschäftigten die für ihre Arbeit benötigten Motorsägen privat beschaffen, betreiben und sachgerecht lagern. Dafür erhalten sie gleichwohl eine Entschädigung (§ 23 Abs. 8 TV-Forst Hessen i. V. mit der Anlage hierzu; HBR III, Ordner 2, Nr. 6110, S. 36b, 59). Im Rahmen der parallel zum TV-H verlaufenen Tarifrunde des Jahres 2024 für den Bereich Hessen Forst konnte die Gewerkschaft IG BAU nunmehr erreichen, dass ab Januar 2025 dieses System umgestellt wird. D. h., seitens Hessen Forst werden dann die benötigten Motorsägen und die hierfür erforderlichen Betriebsstoffe beschafft. Bis dahin müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen noch geschaffen werden und das Vergabeverfahren für die Beschaffung der Sägen und ihrer Betriebsstoffe abgeschlossen sein.

Die weiteren Details der Umstellung werden noch im Rahmen einer Dienstvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Hessen Forst und dem dort gebildeten Gesamtpersonalrat vereinbart.

LT.-Drucks. 21/359 v. 9.4.2024

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III. Vorschau auf die HBR-Lieferungen in den nächsten Monaten

Mai 2024:
455. Aktualisierung Gesamtausgabe = 223. Aktualisierung Teilausgabe IV | § 67 HBG, § 60 HBeamtVG, Vorschriften
456. Aktualisierung Gesamtausgabe = 131. Aktualisierung Teilausgabe I | § 106 HPVG (1. Teil)

Juni 2024:
457. Aktualisierung Gesamtausgabe = 224. Aktualisierung Teilausgabe IV = 36. Aktualisierung BeamtStG | BeamtStG

Juli 2024:
458. Aktualisierung Gesamtausgabe = 132. Aktualisierung Teilausgabe I | § 106 (2. Teil), § 107, § 109 HPVG
459. Aktualisierung Gesamtausgabe = Tarifrecht | Tarifabschlüsse 2024

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Blog Beamtenrecht

Dr. Maximilian Baßlsperger

„Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand“. Detailliert, mit großem Sachverstand und gelegentlich auch mit einem Augenzwinkern, liefert Ihnen dieser Blog Informationen aus erster Hand zu aktuellen Themen im Beamtenrecht.

IV. Wichtiger Hinweis zur HPVG-Novelle und zur HPVGWO

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Neukommentierung des HPVG, um die Änderungen der Novelle vom April 2023 weiterhin schnellstmöglich in unser Werk zu integrieren. Bisher sind bereits ca. 2500 Seiten Neukommentierung erschienen! Unsere Abonnent*innen erhalten alle Aktualisierungen automatisch, wobei sie in der Online-Ausgabe zum Teil früher als in der Print-Ausgabe erscheinen – was vor allem wichtig ist für die Kommentierungen, die für die Personalratswahlen benötigt werden! Sollten Sie also dringend auf eine Kommentierung warten, käme ggf. ein Umstieg von Print- auf Online-Abo in Betracht. Unsere kostenlose Hotline berät dazu gerne: Telefon 0800 2183 333 bzw. wenden Sie sich bitte an die Sie beliefernde Buchhandlung.

V. Wichtige Info zum Wahlleitfaden

Terminrechner für den Wahlleitfaden Personalratswahlen 2024 nach dem HPVG

Mit der Print-Lieferung im Januar 2024 für das HBR I erhielten alle Abonnenten eine PIN, mit der der Zugang zur 2024er Version des Wahlleitfadens zum HPVG freigeschaltet werden kann. Er ist auf einem gesonderten DIN A 5-Kartonblatt enthalten, das der Lieferung beigefügt war.

Bei der Nutzung des im Wahlleitfaden 2024 integrierten Terminrechners hat es vereinzelt Probleme gegeben. Man benötigte dafür das Tool „Java“ von Oracle, das auf vielen dienststelleninternen Rechnern wohl nicht vorhanden ist und zuerst heruntergeladen werden muss. In einige Dienststellen wurde dies mit dem Hinweis auf mangelnde Sicherheit und fehlende Updates verweigert. Zwar ist der eigentliche Leitfaden auch ohne Java-Toll uneingeschränkt nutzbar, der Terminrechner jedoch nicht. Der Verlag Hüthig Jehle Rehm hat dies gleichwohl zum Anlass genommen, dem Leitfaden ein Update zu verpassen, das ab sofort zur Verfügung steht. Zu beachten ist, dass das Setup nur auf Windows-Rechnern läuft. Nach dem Start des Leitfadens und dem Anklicken des Rechners gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:

  • Wie bislang schon Start des Rechners bei und mit installiertem Java-Tool oder
  • Download des Rechners als Vollversion ohne Java.

Nach erfolgter Installation müsste auf dem Desktop ein entsprechendes Icon erscheinen. Es kann auch sein, dass sich der Terminrechner nur von dort starten lässt, nicht jedoch z. B. aus dem MS-Explorer oder aus dem entsprechenden Ordner. Falls schon eine Java-Version des Terminrechners auf dem PC vorhanden ist, die aber nicht genutzt werden soll, ist zu empfehlen, bei der entsprechenden Frage bei der Installation die Variante „Programm reparieren“ zu wählen, weil es ansonsten sein kann, dass kein Icon auf dem Desktop installiert wird.

Wir hoffen, dass damit die Anwendungsprobleme gelöst sind.

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