Wie es der Zufall will, fällt das Erscheinungsdatum dieses Beitrags mit dem Beginn des Faschings 2024 / 2025 zusammen. Ein willkommener Grund, Ihnen einige amüsante Auszüge aus Prüfungsarbeiten und Antworten auf Fragen im Rahmen des „Unterrichts“ zu präsentieren, die ich als (früherer) Dozent an der „Hochschule für den öffentlichen Dienst“ gesammelt habe.
Liebe Leserin, lieber Leser,
als Dozent an einer Bildungseinrichtung für den öffentlichen Dienst kann man über so manche Ausführungen von Anwärtern oft nur staunen – aber erst recht auch schmunzeln.
Einige Beispiele:
- „Als Anwärterin unterliegt die B. natürlich häufig dem Dienststellenleiter, sie ist ihm zur vollen Hingabe verpflichtet und auch dessen Vertreter…“
- „Ein Beamter ist 24 Stunden Beamter – manchmal aber auch ein Mensch…“
- „Beamte gab es schon in der Uhrzeit (!!!) – zum Beispiel Anfang des 20. Jahrhunderts….“
- „Allein aus der Tatsache, dass es sich bei R. um einen Regierungsdirektor handelt, folgt noch nicht, dass er keine Ahnung hat….“
- „Ein Laufbahnbeamter kraxelt automatisch die Erfolgsleiter hinauf; er muss gar nichts dafür tun…“
- „Ministerialbeamte erhalten eine besondere Zulage, weil sie dem Minister 24 Stunden zu Füßen liegen müssen…“
- „Ein Polizeihund wird zum Hoheitsträger, wenn er den Demonstranten richtig fest beißt. Beißt er ihn nur ein wenig, so kann man darüber streiten, ob der Hund vielleicht eine Behörde nach § 35 VwVfG ist….“
- „Die Weimarer Republik hat die wichtigsten Grundsätze des Beamtenrechts hergebracht….“
- „Haftstrafen sind Maßnahmen des Strafrechts – nicht des Disziplinarrechts, auch wenn dies manchmal durchaus wünschenswert wäre. Gleiches gilt für Prügelstrafen….“
- „Der Beamte auf Probe muss Leistungen erbringen, damit er die Probezeit besteht. Für den Beamten auf Lebenszeit gilt das nicht….“
- „Auch ein Geisteskranker kann Beamter werden, ob er es auch bleiben kann, das hängt davon ab, ob die oberste Dienstbehörde das überhaupt erkennt…“
Ich hoffe, Sie konnten sich bei diesen Zitaten zumindest halb so amüsieren – wie ich vormals bei der Korrektur der Prüfungsarbeiten und bei den Antworten meiner früheren Schützlinge.
Übrigens: Wie die „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ zu ihrem „Titel“ kam, das lesen Sie am besten in dem Beitrag:Von der Fachhochschule zur Universität!
Und wenn Sie noch weitere amüsante Beiträge und Begebenheiten zu unseren Vertretern des öffentlichen Dienstes lesen möchten, so kann ich Ihnen mein Buch „Beamte sind doch auch nur Menschen“ empfehlen.
Es ist im Verlag IBIDEM erschienen (ISBN: 978-3-8382-1618-8) und wurde u.a. in der ZBR von Prof. Battis besprochen

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Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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