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Blog

Dr. Maximilian Baßlsperger

Der Blog rund um das Thema Beamtenrecht

„Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand“. Detailliert, mit großem Sachverstand und gelegentlich auch mit einem Augenzwinkern, liefert Ihnen dieser Blog Informationen aus erster Hand zu aktuellen Themen im Beamtenrecht.

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Dr. Maximilian Baßlsperger ist Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts und seit mehr als zwei Jahrzehnten als Kommentator für das Beamtenrecht tätig.

Als hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (University of Applied Sciences for Public Service in Bavaria) befasste er sich insbesondere mit dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, sowie mit dem Recht des öffentlichen Dienstes.

16.11.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Am 9.11.1989 fiel die Mauer. Neben der Freude über die Öffnung der Grenzen wurde die Bundesrepublik vor eine gewaltige Aufgabe gestellt: Es begann alsbald nach der Wiedervereinigung der „Aufbau“ (!) eines funktionierenden Verwaltungsapparates in geradezu Windeseile! Man sollte dabei tunlichst das Wort „Wiederaufbau“ vermeiden, denn – es war ja vorher nichts an Verwaltung da, was „wieder“ ...
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09.11.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Bei den Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbeamtengesetz und zum Beamtenstatusgesetz (Landesbeamte) wurde einheitlich die „Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Arbeitswelt“ als vorrangiges Ziel genannt. Dieses Ziel soll durch eine stärkere „Mobilität zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst, durch eine Umstellung der Ausbildungsgänge bei den Beamtenanwärtern, durch eine gezielte ...
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05.11.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) wurden die Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG zum Verbot der Altersdiskriminierung in nationales Recht umgesetzt. Nach § 24 AGG sind die Vorschriften des Gesetzes in personeller Hinsicht unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend auch für Beamte anwendbar. Darin eingeschlossen sind ...
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26.10.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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§ 86 Abs. 2 BBG lautet: „Beamtinnen und Beamte führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen...“. Entsprechende Regelungen bestehen in den Beamtengesetzen der Länder.
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22.10.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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In letzter Zeit stehen Urteile von Arbeitsgerichten im Blickpunkt der Öffentlichkeit, denen Fälle von „Dienstahl geringfügiger Sachen“ oder der „unerlaubte Verzehr von Lebensmitteln“ zugrunde liegen.
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13.10.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Zum Selbstverständnis des Berufsbeamten Im Herbst beginnt bei Bund und Ländern die Ausbildung der Nachwuchsbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes. Zunächst erfolgt dabei die Ernennung zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und den vielen Nachwuchskräften wird spätestens mit der anschließenden Vereidigung bewusst, dass sie sich nunmehr in einer besonderen Rechtsstellung befinden. In ...
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News Beamtenrecht

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Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.

05.10.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Nun ist es also so weit: Die Große Koalition wurde – wohl nicht ganz überraschend – abgewählt. Bereits im September wurde an dieser Stelle darauf verwiesen, dass die Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) und die darin enthaltene neue Kompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG zur Regelung der Statusrechte und der statusrechtlichen Pflichten der Beamten von ...
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24.09.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Immer, wenn sich aus Bundestagswahlen keine „gewünschten“ Mehrheiten ergeben, tritt als Ergebnis solcher politischer Konstellationen eine „Große Koalition“ an, um die Regierungsgeschäfte zu übernehmen. Die dann gegebene „Zwei-Drittel-Mehrheit“ versetzt die Regierung in die Lage, verfassungsrechtliche Grundlagen zu ändern, die sich seit 1949 durch unser Grundgesetz aufs Beste bewährt haben.
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17.09.2009
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist es nach den Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes nicht mehr erforderlich, dass der Beamte das 27. Lebensjahr vollendet hat!
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Quiz Beamtenrecht

Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?

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