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Blog

Dr. Maximilian Baßlsperger

Der Blog rund um das Thema Beamtenrecht

„Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand“. Detailliert, mit großem Sachverstand und gelegentlich auch mit einem Augenzwinkern, liefert Ihnen dieser Blog Informationen aus erster Hand zu aktuellen Themen im Beamtenrecht.

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Dr. Maximilian Baßlsperger ist Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts und seit mehr als zwei Jahrzehnten als Kommentator für das Beamtenrecht tätig.

Als hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (University of Applied Sciences for Public Service in Bavaria) befasste er sich insbesondere mit dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, sowie mit dem Recht des öffentlichen Dienstes.

18.12.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Der Prüfungsjahrgang 2017 des Fachbereichs Sozialverwaltung der „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“1 in Wasserburg am Inn hatte mich gebeten, das Schlusswort für seine Diplomierungszeitung zu schreiben. Ich möchte Ihnen meine Ausführungen dazu als kleines – vorgezogenes – Weihnachtsgeschenk präsentieren.
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11.12.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Stellen im öffentlichen Dienst werden entweder öffentlich oder behördenintern ausgeschrieben. Die personalverwaltenden Stellen stehen dabei dann vor einem Problem, wenn sich mehrere Personen für eine Stelle bewerben, denn es stellt sich hier die Frage, wie zu verfahren ist, um eine rechtssichere Personalauswahl zu treffen und damit Schadenersatzansprüche unterlegener Bewerber zu vermeiden.
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25.09.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Der Beamte soll durch seine  Ernennung auf Lebenszeit in seiner Rechtsstellung zum Dienstherrn abgesichert sein (siehe dazu schon: Das Lebenszeitprinzip I: Sinn und Zweck). In diesem zweiten Teil sollen einige Punkte angesprochen werden, bei denen dem Lebenszeitprinzip nach der Rechtsprechung eine besondere Bedeutung zukommt.
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18.09.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Der Beamte auf Lebenszeit ist nach der herkömmlichen Beamtenrechtslehre und den gesetzlichen Vorgaben (§ 4 Abs. 1 BeamtStG; § 6 Abs. 1 BBG) die Regel. Der Beamte soll durch seine  Ernennung auf Lebenszeit in seiner Rechtsstellung zum Dienstherrn abgesichert sein. Das Lebenszeitprinzip ist der unstreitige Zentralpunkt der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
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11.09.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
7 Kommentare
Bei Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern bestimmt § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX (ab 1.1.2018: § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX), dass diese unwirksam sind, wenn sie der Arbeitgeber ohne eine ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht. Gilt diese Unwirksamkeitsregelung auch für die Beendigung von Beamtenverhältnissen?
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04.09.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Nach einer Umfrage der Zeitschrift „Stern“  genießt die Polizei das größte Vertrauen bei den Bundesbürgern.1 Dieses nicht zu erwartende gute Ergebnis steht in einem krassen Gegensatz zu den Rahmenbedingungen, welche von der Politik für diesen Berufszweig geschaffen wurden.
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News Beamtenrecht

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Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.

01.08.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
2 Kommentare
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst hat eine Bewerberin um eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung abgelehnt. Die Bewerberin hat gegen diese Anlehnungsentscheidung vor dem VG Gelsenkirchen1Klage erhoben – und hatte ...
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24.07.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Die wissenschaftliche Tätigkeit von Beamten wird durch Art. 5 Abs. 3 GG besonders geschützt. Dies ergibt sich auch daraus, dass eine solche Tätigkeit – wenn sie neben dem Hauptamt ausgeübt werden kann – keiner Genehmigungspflicht unterliegt.
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17.07.2017
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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In der vergangenen Woche wurde der für das Beamtenrecht so wichtige Wissenschaftsbegriff näher dargestellt (vgl.: Der Wissenschaftsbegriff im Beamtenrecht I). In diesem Beitrag werden nunmehr einige Urteile zu der aus Art. 5 Abs. 3 GG resultierenden Rechtsstellung von Lehrpersonen im Hochschulbereich präsentiert.
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Quiz Beamtenrecht

Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?

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